7 – 1/2017
Niederschrift
Anträge | Anfragen | Übersicht
Antworten der Anfragen, die in der SVV diskutiert wurden
Antworten der Anfragen, die schriftlich beantwortet wurden
Anfragen und Anträge Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda Antworten dieser Anfragen Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
Antrag
Niesiger Straße – Fehleinschätzung der Stadt
Anfragen
Streik in den Kitas – Pflicht zur Zahlung des Betreuungsbetrags
Stadtumbaugebiet um die Langebrückenstraße
Soziokulturelles Zentrum L14
Taubenschlag in der Fuldaaue
Parkdeck Osthessencenter – Lebensgefahr
Öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Lindenstraße und Rabanusstraße
Fulda in Zeiten des Naziterrors – wissenschaftliche Untersuchung
Zukunft des Schlachthofs Fulda
Strafanzeigen im Rahmen der Sonnenschirm-Posse – Sachstand
Spielapparate mit Gewinnmöglichkeiten – reduziert oder verlagert?
Stellplatzablöse – Verwendung der Beträge
Steigende Anzahl Garni-Hotels führt zu Engpässen bei Gaststätten
Kioskgebäude städtischer Busplatz Heertor
Austausch gelbe Tonnen
Verkehrsführung Baustelle „Werner-Tower“
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24.01.2017
Antrag
SVV 06.02.2017
Niesiger Straße – Fehleinschätzung der Stadt
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Die Kosten für das von der Bürgerinitiative in Auftrag gegebene Gutachten zur Aus- und Umbauplanung der Niesiger Straße (L3139) zwischen Schlitzer Straße und Mackenrodtstraße werden von der Stadt Fulda übernommen (ca. 2000 €).
Begründung:
Ohne das Gutachten vom 12.09.2016 wäre diese Straßenbaumaßnahme offenbar rechtswidrig ohne Planfeststellung umgesetzt worden. Damit wäre auch keine Bürgerbeteiligung erfolgt, in der die betroffenen Anwohner*innen ihre Einwände hätten vorbringen können.
Es kann nicht sein, dass Bürger*innen dieser Stadt nur dann Gehör finden, wenn sie sich anwaltliche Unterstützung leisten können. Eine Fehleinschätzung wie im Falle der Niesiger Straße kann passieren, der daraus resultierende finanzielle Aufwand muss den Betroffenen jedoch erstattet werden.
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Streik in den Kitas – Pflicht zur Zahlung des Betreuungsbetrags
Zum 01.01.2017 wurde die „Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege“ geändert. Besonders die Neufassung des § 8 Abs. 2 der Satzung ist nicht unumstritten:
(2) Die Verpflichtung zur Zahlung des Betreuungsbetrags und des Getränkebetrags erstreckt sich auch auf Abwesenheitszeiten des Kindes und auf die Zeiten der Schließung während der Betriebsferien der Kindertagesstätte oder aus sonstigem Grund (wie beispielsweise Streik).
Wir fragen dazu den Magistrat:
1. Wie viele Kinder besuchen derzeit eine städtische Kindertagesstätte?
2. Für wie viele Kinder übernimmt die Stadt den monatlichen Betreuungsbetrag, weil das Familieneinkommen zu gering ist?
3. Für wie viele Kinder entfällt der monatliche Betreuungsbetrag, weil sie sich im Jahr vor ihrer Einschulung befinden?
4. Die Abwesenheit eines Kindes vermindert die Betriebskosten nicht merklich, die Senkung der Betriebskosten während der Betriebsferien ist bei der Ermittlung der Kosten der Einrichtung berücksichtigt, die Pflicht zur Zahlung des Betreuungsbetrags auch in diesen Zeiten ist folgerichtig. Anders bei Schließung wegen Streik: Der Aufwand für Energiekosten u. ä. wird durch diese nicht kalkulierte Schließung gesenkt, Lohnkosten des streikenden Personals fallen ganz weg. Die Ergänzung der Satzung explizit durch „(wie beispielsweise Streik)“ scheint daher auch politisch motiviert. Wurde geprüft, ob das in der Hessischen Verfassung in Artikel 29 (4) verankerte Streikrecht „Das Streikrecht wird anerkannt, wenn die Gewerkschaften den Streik erklären.“ konterkariert?
Dajana Andre
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Stadtumbaugebiet um die Langebrückenstraße
Das geplante Stadtumbaugebiet um die Langebrückenstraße bedarf einer räumlichen Abgrenzung um Fördermittel aus dem Bund-Länder Programm „Stadtumbau in Hessen“ zu erhalten. Grundlage ist das Bundesprogramm „Stadtumbau West“. Die räumliche Festlegung erfolgt laut Richtlinien „Stadtumbau West“ als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB, aber auch, soweit erforderlich, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB. Laut „Stadtumbauprogramm in Hessen“ erfolgt diese Festlegung jedoch entweder nach § 171 b oder § 142 BauGB.
Wir fragen dazu den Magistrat:
1. Könnte trotz dieser Diskrepanz das Gebiet ggf. nach § 172 oder § 165 BauGB räumlich festgelegt werden?
2. Nach welcher Baugesetzbuch-Regelung ist die Abgrenzung derzeit geplant?
3. Wird die Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ vergeben oder von der Verwaltung erstellt?
4. Wann ungefähr soll das vorgestellt und diskutiert werden?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Soziokulturelles Zentrum L14
Wir fragen den Magistrat:
Wie ist der Sachstand zur Zukunft des Areals Langebrückenstraße 14?
1. Auch wenn der dauerhafte Verbleib der Initiativen am Standort möglich sein sollte, wird vermutlich für die Zeit von Gebäudesanierungsmaßnahmen ein Ausweichquartier nötig sein. Welche Möglichkeiten zeichnen sich derzeit ab?
2. Wird bereits an der Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ gearbeitet?
3. Wann ungefähr soll die räumliche Festlegung des Stadtumbaugebietes um die Langebrückenstraße erfolgen?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Taubenschlag in der Fuldaaue
Seit vielen Jahren wird ein zentraler Taubenschlag gefordert, um die Taubenpopulationen in der Innenstadt tierschutzgerecht regulieren zu können. Seitdem im März 2006 das erste Mal ein Taubenhaus angekündigt wurde (in Zusammenarbeit mit der Ferdinand-Braun-Schule) und sich wieder zerschlagen hatte, wie alle Nachfolgeprojekte bis 2013 auch, ist seit fast zwei Jahren nach zweijähriger Planungs- und Bauphase das Holzhaus am Rande der Fuldaaue „bezugsfertig“.
Wir fragen dazu den Magistrat:
1. Wurde mit dem Holzhaus das Ziel, den innerstädtischen Taubenbestand zu verringern, erreicht?
2. Welche der Taubenpopulation(en) konnte eingedämmt werden?
3. Hat sich verdeutlicht, dass ein weiterer Taubenschlag, näher an den im Zentrum heimischen Populationen, nötig ist?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Parkdeck Osthessencenter – Lebensgefahr
Im Juli 2015 wurde durch einen Hinweis an die Bauaufsicht und nachfolgend an die Presse publik, dass beide Ebenen des OHC-Parkdecks marode sind. Seit dem 1. Dezember 2016 ist die Parkeinrichtung wegen Lebensgefahr gesperrt auch die Überquerung ist daher nicht mehr möglich. Sanierungsmaßnahmen stehen jedoch augenscheinlich noch nicht bevor.
Wir fragen dazu den Magistrat:
1. Eröffnet sich nun doch die Möglichkeit, die OHC-Parkeinrichtung zu verlegen, um die fußläufige Anbindung des Einkaufszentrums Emaillierwerk verbessern zu können?
2. Wo werden derzeit die nötigen Pkw-Stellflächen für die Wohnungen nachgewiesen?
3. In welchen Zeitraum wird saniert bzw. neugebaut?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Lindenstraße und Rabanusstraße
Im Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 179 „Quartiersinnenentwicklung nördlich Petersgasse“ (Satzungsbeschluss am 22.09.2014) wurden die öffentliche Fußwegeverbindung zwischen Linden- und Rabanusstraße (zwischen Kaufhaus und neuem Wohngebäude) und eine begrenzende Baumreihe festgesetzt. So öffentlich scheint die Fußwegeverbindung nicht zu sein – davon zeugt ein massives, verschließbares Tor an der Seite zur Lindenstraße.
Wir fragen dazu den Magistrat:
Darf der Weg regelmäßig für eine gewisse Zeit für die Öffentlichkeit geschlossen werden oder muss dieser als öffentlicher Weg täglich rund um die Uhr offen bleiben?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Fulda in Zeiten des Naziterrors – wissenschaftliche Untersuchung
Bereits am 18. Juli 2016 hat der Magistrat beschlossen, die Tätigkeit der gesamten Stadtverwaltung Fulda während der NS-Zeit wissenschaftlich durch die Historische Fakultät einer Universität oder durch eine Forschungseinrichtung wie das Institut für Zeitgeschichte in München untersuchen zu lassen. Die Erkenntnisse daraus sollen anschließend die Basis für eine Bewertung der Person und des Handelns von Dr. Franz Danzebrink, der von 1930 bis 1945 Oberbürgermeister die Stadt Fulda war, sein. Dieser Beschluss erfolgte im Rahmen der Diskussion darüber, ob Franz Danzebrink (1899-1960) die Ehre gebührt, dass eine Straße seit 1964 nach ihm benannt ist.
Wir fragen dazu den Magistrat:
1. Wann wurde der vor über einem halben Jahr getroffene Beschluss umgesetzt und an welche Universität oder welches Institut wurde der Auftrag vergeben?
2. In welchem Zeitrahmen wird untersucht?
3. In welchem Rahmen werden die Erkenntnisse hinsichtlich darauf, ob die Straße umbenannt wird, diskutiert und bewertet?
4. Soll die Stadtverordnetenversammlung letztlich darüber entscheiden, ob die Straße umbenannt wird – so wie das von dem damaligen Oberbürgermeister Gerhard Möller im Rahmen des Beschlusses (Mai 2015), eine Historikerkommission zu berufen, die das Wirken des Oberbürgermeisters während des Naziterrors bewerten sollte, erklärt wurde?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Zukunft des Schlachthofs Fulda
Im Jahr 2012 hat die Stadt Fulda ihre 12 Gesellschaftsanteile in Höhe von 22,2222 % an der Schlachthof Fulda GmbH zum Kaufpreis von 286.530,34 € an die damalige Tegut-Tochter kff (Kurhessische Fleischwaren GmbH) verkauft. Die Fleischfabrik ist mittlerweile verkauft – ab 31. Januar 2017 wird sie vom Tierfutterfabrikanten Deuerer mit Sitz in Baden-Württemberg geführt.
Wir fragen dazu den Magistrat:
Ist der Standort des Schlachthofs vor diesem Hintergrund gesichert?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Strafanzeigen im Rahmen der Sonnenschirm-Posse – Sachstand
Im Sommer 2015 machte die Stadt Negativ-Schlagzeilen, da ein um 23:41 Uhr MESZ noch nicht zugeklappter Sonnenschirm vor der Café-Bar 22 Anlass für einen Bußgeldbescheid war. Das wurde von vielen Menschen als ziemlich kleinlich empfunden und auch auf Facebook diskutiert. Dies wiederum führte zu Strafanzeigen der Stadtregierung gegen Menschen, die in diesem Zusammenhang Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Facebook-Kommentaren als „Sesselfurzer“, „Heinis“ u. ä. bezeichnet hatten.
Wir fragen dazu den Magistrat:
Was ist aus diesen Strafanzeigen geworden?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Spielapparate mit Gewinnmöglichkeiten – reduziert oder verlagert?
Zum 1. Oktober 2011 hat die Stadt Fulda die Steuer auf Spielapparate erhöht (Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Fulda). Erklärtes Ziel war u. a., dieses Gewerbe vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl spielsüchtiger Menschen einzudämmen. Zudem gilt ab 1. Juli 2017 das Hessische Spielhallengesetz (SpielhG HE), das 2012 mit einer fünfjährigen Übergangsfrist beschlossen wurde.
Wir fragen dazu den Magistrat:
1. Hat die Steuererhöhung Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit eingedämmt?
2. Ist zu erwarten, dass ab dem 1. Juli 2017 die Anzahl dieser Glücksspielautomaten dauerhaft reduziert wird oder ist abzusehen, dass durch Härtefallregelungen oder Verlagerung von Spielstätten dieses Ziel verfehlt wird?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Stellplatzablöse – Verwendung der Beträge
Die Verwendung der Stellplatzablöse muss laut Hessischer Bauordnung für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil bewirken (vgl. § 44 (2) HBO.
Wir fragen dazu den Magistrat:
Für welche Maßnahmen wurden diese Stellplatzablöse-Beträge in den vergangenen fünf Jahren jeweils verwendet?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Steigende Anzahl Garni-Hotels führt zu Engpässen bei Gaststätten
Die in Fulda steigende Anzahl Hotels, die nur Übernachtungen mit Frühstück anbieten, also kein Restaurant betreiben (Hotel garni), bewirkt Engpässe in Gaststätten und Restaurants. Das führt zu genervten Einheimischen und unzufriedenen Touristen, Tagungs- und Kongressgästen.
Wir fragen dazu den Magistrat:
Wie wird die Stadt Fulda diesem Problem begegnen?
Ute Riebold
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Kioskgebäude städtischer Busplatz Heertor
Im September antwortete Stadtbaurat Schreiner auf unsere Anfrage, dass „seitens der RhönEnergie bzw. des ÖPNV zusätzlicher Flächenbedarf angemeldet wurde. Konkrete Aussagen hierzu können derzeit noch nicht gemacht werden, da noch Abstimmungen zwischen RhönEnergie, LNG, Landkreis und Stadt erforderlich sind.“ Bitten der Beschäftigten an den Arbeitgeber mit der Stadt in Verhandlungen wegen der Verpachtung des Gebäudes zu treten wurden mit Verzögerungen durch die Kommunalwahlen beantwortet.
Inzwischen steht das Gebäude bereits ein Jahr leer. Aktuell wurde angesichts des Streiks der BusfahrerInnen deutlich, dass neben monitären Lohnbestandteilen die Pausenregelung und die Aufenthaltsmöglichkeit während der Pausen eine wichtige Rolle spielen. Ein Pausenraum für die Busfahrerinnen und Busfahrer könnte dort eingerichtet werden.
Wir fragen den Magistrat:
1. Sind inzwischen die Abstimmungen durchgeführt?
2. Wenn nein- warum nicht, wenn ja mit welchem Ergebnis?
Karin Masche
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Austausch gelbe Tonnen
Ende des Jahres 2016 wurden, bedingt durch einen Betreiberwechsel bei der privatrechtlich organisierten Sammlung von Verpackungsmaterialen, die Sammelgefäße ausgetauscht.
Dabei kam es zu erheblichem Verschiebungen in der Auslieferung, die immer noch andauern. Der Betreiber nahm in erheblichem Maße Ressourcen der Stadt Fulda in Anspruch.
Wir fragen den Magistrat:
1. Auf den Stadtseiten wurde über den Austausch der gelben Tonnen informiert. Sind dem privaten Betreiber der Sammlung die Kosten für die Veröffentlichungen auf den durch die Stadt bezahlten Stadtseiten in Rechnung gestellt worden?
2. Die Tonnen standen teilweise wochenlang auf den Gehsteigen zur Abholung bereit. Sind hierbei Probleme für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstanden?
3. Wieviele Beschwerden liefen über Probleme mit dem Austausch im Bürgerbüro ein und wurde der Aufwand an Personalkosten dem Betreiber in Rechnung gestellt?
Karin Masche
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24.01.2017
ANFRAGE
SVV 06.02.2017
Verkehrsführung Baustelle „Werner-Tower“
Im Mai 2016 wurde unsere Anfrage nach der fußgängergefährdenden Verkehrsführung in der Dalberg Straße auf Höhe des „Werner Tower“ durch den Bürgermeister und Ordnungsdezenent Dag Wehner beantwortet. Er sehe keine Gefährdung des Fußverkehrs durch die derzeitige Regelung. Es seien frühzeitig Verbotsschilder für die Fußgänger angebracht, so dass sie an der Lichtzeichenanlage die Straßenseite wechseln könnten. Diese Regelung würde bis August 2016, bis zur Fertigstellung des Kellergeschosses so bleiben.
Der Fußweg ist auch jetzt im Januar 2017 noch von Baustelleneinrichtungen belegt, obwohl der Bau bereits die Höhe der Umgebungsgebäude erreicht.
Wir fragen den Magistrat:
1. Wann wird der Gehweg wieder für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar?
2. Sind die Warnschilder, dass der Fußweg unterbrochen ist auf beiden Seiten der Baustelle frühzeitig an Stellen zur gefahrlosen Überquerung der Straße angebracht?
3. Wurde die Sondernutzung öffentlichen Raums inzwischen dem Bauherrn in Rechnung gestellt?
Karin Masche