Wer wir sind

Stadtfraktion

Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Wir sind fünf Stadtverordnete

Naim Wardak

Dr.-Ing. Wardak

Dajana Andre

Dajana Andre

Stefan Jahn

Stefan Jahn

​- hier unsere Fraktionsvorsitzende und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende –

Karin Masche

Karin Masche

Ute Riebold

Ute Riebold

und eine Stadträtin

Eva-Maria Scholl-Utz

Eva-Maria Scholl-Utz

4 + 1 = 5

Die vier Stadtverordneten der Wählergemeinschaft Die Linke.Offene Liste und die GRÜNE Stadtverordnete Ute Riebold haben sich zu der Fraktion
Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda zusammen geschlossen. Siehe dazu auch den Offenen Brief von Ute.

5 +1 = 6

Am 25. April 2016 haben wir Eva-Maria Scholl-Utz zur Stadträtin gewählt. Sie ist vielfältig gesellschaftlich engagiert, doch parteipolitisch nicht gebunden. Auch hat Eva bei der Kommunalwahl nicht kandidiert – weder auf der GRÜNE-Liste noch auf der der offenen linken Wählergemeinschaft.

Pressemitteilung
Kommunalwahlergebnis
Kommunalwahlprogramme
*  Wählergemeinschaft Die Linke.Offene Liste Fulda
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadt Fulda

Da Karin, Dajana, Barbara und Naim über den Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft DIE LINKE.Offene Liste und Ute über den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Fulda erhalten haben, sind hier beide Kommunalwahlprogramme verlinkt. Auch um zu zeigen, dass diese beiden Wahlplattformen in großen Teilen Übereinstimmungen aufweisen, bzw. sich nicht wesentlich widersprechen.

Ist das rechtlich möglich?

Es steht den Mandatsträger*innen der hessischen Kommunalparlamente frei, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen. Auch ob sie dies mit den Gewählten des eigenen Wahlvorschlags oder mit anderen Mandatsträger*innen tun, ist ihnen überlassen.

Das ergibt sich aus § 36a Abs. 1 S. 1 HGO (Hessische Gemeindeordnung): „Gemeindevertreter können sich zu einer Fraktion zusammenschließen.“ Dass eine Fraktionsbildung über die Wahlvorschläge hinweg keine Sanktionen nachsichziehen dürfen, ergibt sich auch aus dieses beiden Bestimmungen der HGO:
„Die Gemeindevertreter üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden.“ § 35 Abs. 1 HGO
Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat als Gemeindevertreter zu bewerben, es anzunehmen oder auszuüben.“ § 35a Abs. 1 S. 1 HGO


Barbara Grün

Barbara Grün

Am 24.01.2017 hat Barbara Grün leider ihr Mandat niedergelegt. Nachgerückt ist Stefan Jahn.

Hier steht mehr dazu.

 

Schreibe einen Kommentar