Straßenbeiträge, Stadttauben, SG Barockstadt

Interessenkonflikt an der Langebrückenstraße?

Fulda
Am kommenden Montag, 7. Mai 2018 findet ab 18 Uhr eine öffentliche Sitzung der Fuldaer Stadtverordneten im Fürstensaal des Stadtschlosses statt. Öffentlich wird immer getagt. Sowohl das Stadtparlament als auch die Ausschüsse stehen generell allen Interessierten offen. Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ hat zwei Anträge und fünf Anfragen zu vielfältigen aktuellen Themen wie Straßenbeiträge, Stadttauben, Städtebauliches Entwicklungskonzept und die SG Barockstadt eingereicht.

Eine Anfrage beschäftigt sich mit der Zukunft des Areals Langebrückenstraße 14: „Ist bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt – auch für das Gebäude, in dem derzeit noch das Underground Räume nutzt? Wann können archäologische Erkundungen durchgeführt werden?“ Das Planungsbüro UmbauStadt erarbeitet derzeit im Auftrag der Stadt Fulda ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Quartier Langebrückenstraße/Hinterburg. Einer der Geschäftsführer ist von der BG Immo II GmbH & Co. KG – der Eigentümergesellschaft des Areals, auf dem bis vor einigen Wochen noch vielfältige Initiativen wirkten – mit der Bauplanung beauftragt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: „Wohnt dieser Konstellation ein Interessenkonflikt inne?“

Während der März-Sitzung der Stadtverordneten wurde eine Resolution der Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ zum Thema Straßenbeiträge abgelehnt. Zur kommenden Versammlung wurden zum selben Thema eine Anfrage und ein Antrag vorbereitet: „Bei welchen Straßenabschnitten wurde seit 2012 eine grundlegende Sanierung durchgeführt und welcher Kostenanteil wurde auf die Anlieger umgelegt. Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanierung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen? Wir hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer unabhängig von Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren 2012 bis 2018? Zudem soll in die Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda folgender Passus eingefügt werden: „Grundstücke, die überwiegend einer Wohnnutzung dienen, werden von der Beitragspflicht freigestellt.“ Begründet wird: „Wie ein Damoklesschwert hängt über den Bewohnern von selbstgenutzten Wohneigentum die Bedrohung, dass die Straße vor dem Haus grundlegend saniert werden muss und Anliegerbeiträge oft im fünfstelligen Bereich fällig werden. Ersparnisse für notwendige Investitionen müssen dann unterbleiben, da es aus Altersgründen oft nicht möglich ist, Kredite zu erhalten. Neben einer zu geringen Rente wird also die Forderung der Stadt Fulda nach Anliegerbeiträgen zu einem Altersarmutsrisiko. Bei Wohneigentum, das nicht selbstgenutzt wird, verteuern die zu leistenden Anliegerbeiträge auf lange Sicht die Mieten, wenn ein Vermieter dazu herangezogen wird.“ Daher sei es ein Beitrag gegen drohende Altersarmut und steigendes Mietkostenniveau, wenn Grundstücke mit Wohnnutzung von der in der Straßenbeitragssatzung festgelegten Beitragspflicht freigestellt werden.

Bei der Eröffnung der Ausstellung GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben” wurde von einer Rednerin kritisiert, dass das Klinikum Fulda HIV-positive Schwangere abweise. Es sei dort für diese Frauen nicht möglich, ihr Kind zur Welt zu bringen. Dazu wird gefragt: „Ist diese Information noch aktuell? Falls ja: Liegt das an einer ungenügenden medizinischen Ausstattung, an einer nicht ausreichenden Qualifizierung des Personals oder daran, dass Frauen und ihre ungeborenen Kinder in dieser Notlage aus prinzipiellen Erwägungen abgewiesen werden?“

Eine Anfrage thematisiert die SG Barockstadt Fulda Lehnerz, die geplante Fusion der ersten Mannschaften des TSV Lehnerz 1965 e.V. und der SC Borussia 04 e.V. Fulda zur kommenden Saison. „Welche Auswirkungen auf den Jugend-Fußballbereich wird dieser Zusammenschluss der ersten Mannschaften haben: Nutzung der Sportstätten, geplanter Neubau eine Kunstrasenplatzes in Haimbach …? Welche Auswirkungen wird das auf die Sportförderung der Stadt Fulda haben?“

„Sind Planungen für eine Folgenutzung des Geländes Künzeller Straße 47 (Herzig & Marschall) bekannt?“, möchte die Fraktion ebenfalls erfahren.

Die Stadt Fulda beabsichtigt nicht mehr, bezüglich der Stadttauben ein formales Gutachten in Auftrag zu geben, sondern mit einem Biologen oder Schädlingsbekämpfer zusammenzuarbeiten. „Die Einstufung der Stadttaube als Schädling wird unserer gemeinsamen Kulturgeschichte jedoch nicht gerecht. Wir beantragen daher, dass die Stadt für die Planung, die Stadttaubenpopulationen zu kontrollieren, nicht mit einem Schädlingsbekämpfer zusammenarbeitet.“ Begründet wird: „Der Mensch hat in einer 6500 Jahre andauernden Domestikation die Felsentaube, die Stammform der Haustaubenrassen, durch Züchtung nach seinen Vorstellungen geformt. Er hat ihre Fruchtbarkeit gesteigert und ihre Scheu vor dem Menschen gemindert. Dies trifft auch auf unsere Stadttauben zu. Städte kommen ihrem ursprünglichen Lebensraum nahe und uns Menschen sind diese Tiere sehr zugewandt. Der Deutsche Tierschutzbund e. V. hat vor Kurzem die Kampagne #RespektTaube gestartet. Hier wird deutlich gemacht, dass Lösungen für die Probleme für Menschen, Gebäude und Tauben nicht im Widerspruch zueinander stehen. Ein gutes nachhaltiges Taubenmanagement ist tierschutzgerecht, löst jedoch auch die Probleme, die durch zu große Populationen für Menschen, Gebäude und Geschäftsleute entstehen.“

Der Wortlaut der Anfragen und Anträge sowie weitere Informationen zu dieser Stadtverordnetenversammlung sind hier veröffentlicht:

Stadtverordnetenversammlung 7. Mai 2018

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