16 – 3/2018
Anträge | Anfragen | Übersicht
Antworten der Anfragen, die in der SVV diskutiert wurden
Antworten der Anfragen, die schriftlich beantwortet wurden
Anfragen und Anträge Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda 2.
Antworten dieser Anfragen siehe oben
Stadtverordnetenversammlung 7. Mai 2018 16 – 3/2018
Anträge
Stadttaubenpopulationen | Problemlösung für Menschen, Gebäude und Tiere
Abänderung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda
Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung
Testversuch für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr an Samstagen
Anfragen
Langebrückenstraße 14 – archäologische Erkundung Abbruch Bebauung
SG Barockstadt Fulda Lehnerz
Klinikum Fulda – Geburten HIV-positiver Frauen
Folgenutzung Künzeller Straße 47 / Gelände Herzig & Marschall
Anliegerbeiträge gemäß Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda
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24.04.2018
Antrag
SVV 07.05.2018
Stadttaubenpopulationen | Problemlösung für Menschen, Gebäude und Tiere
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Die Stadt Fulda arbeitet für die Planung, die Stadttaubenpopulationen zu kontrollie-ren, nicht mit einem Schädlingsbekämpfer, sondern mit einer Biologin oder mit einem Biologen zusammen.
Begründung:
Nach einer Verlautbarung von Mitte April (vgl. FZ, 14.04.2018, S. 12) beabsichtigt die Stadt Fulda nicht mehr, ein formales Gutachten in Auftrag zu geben, sondern „mit einem Biologen oder Schädlingsbekämpfer zusammenzuarbeiten“. Die Einstufung der Stadttaube als Schädling wird unserer gemeinsamen Kulturgeschichte jedoch nicht gerecht:
Der Mensch hat in einer 6500 Jahre andauernden Domestikation die Felsentaube (Columba livia), die Stammform der Haustaubenrassen, durch Züchtung nach seinen Vorstellungen geformt. Er hat ihre Fruchtbarkeit gesteigert und ihre Scheu vor dem Menschen gemindert. Dies trifft auch auf unsere Stadttauben zu, sind dies doch entflogene Haustauben und deren Nachkommen. Unsere Städte kommen ihrem ursprünglichen Lebensraum nahe und uns Menschen sind diese Tiere sehr zugewandt.
Tauben sind Teil der Städte auf allen Kontinenten. In vielen Kulturen haben sie eine wichtige Bedeutung. Im Jahr 1745 verfügte Papst Benedikt XIV. gar, auf kirchlichen Bildern den Heiligen Geist als Taube abzubilden.
Der Deutsche Tierschutzbund e. V. hat vor kurzer Zeit, am 5. April 2018, eine Kam-pagne zum Thema Stadttauben unter dem Motto #RespektTaube gestartet. Hier werden alle Belange berücksichtigt und es wird deutlich, dass Lösungen für die Probleme für Menschen, Gebäude und Tauben nicht im Widerspruch zueinander stehen. Ein gutes nachhaltiges Taubenmanagement ist also tierschutzgerecht, löst jedoch auch die Probleme, die durch zu große Taubenpopulationen für Menschen, Gebäude und deren Besitzer*innen entstehen.
https://www.tierschutzbund.de/aktion/kampagnen/artenschutz/taubenschutz-kampagne/
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/artenschutz/voegel/stadttauben/
Hier gibt es eine Checkliste für Städte:
https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Hintergrundinformationen/Artenschutz/Taubenschutz_Checkliste_2017.pdf
Und hier gibt es einen Leitfaden für Städte:
https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Hintergrundinformationen/Artenschutz/Taubenschutz_Leitfaden.pdf
Positionspapier des Tierschutzbundes:
https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Positionspapiere/Artenschutz/Taubenschutz.pdf
Vorbildliches und erfolgreiches Taubenmanagement wird beispielsweise in diesen Orten geleistet:
Aachen, Augsburg, Berlin Schöneberg, Berlin Spandau, Karlsruhe, Torgau.
Es muss ja nicht immer alles neu erfunden werden. Vielleicht können wir an den Erfahrungen, Erkenntnissen und der Expertise dieser Städte teilhaben.
Ute Riebold
24.04.2018
Anfrage
SVV 07.05.2018
Langebrückenstraße 14 – archäologische Erkundung Abbruch Bebauung
Wir fragen den Magistrat:
1. Ist bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt – auch für das Gebäude, in dem derzeit noch das Underground Räume nutzt?
2. Wann können archäologische Erkundungen durchgeführt werden?
3. Das Planungsbüro UmbauStadt erarbeitet im Auftrag der Stadt Fulda ein Inte-griertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Quartier Langebrü-ckenstraße/Hinterburg. Einer der Geschäftsführer ist von der BG Immo II GmbH & Co. KG mit der Planung der Bebauung des Areals Langebrückenstraße 14 beauftragt. Wohnt dieser Konstellation ein Interessenkonflikt inne?
Ute Riebold
24.04.2018
Anfrage
SVV 07.05.2018
SG Barockstadt Fulda Lehnerz
Der TSV Lehnerz 1965 e.V. und der SC Borussia 04 e.V. Fulda beabsichtigen zur kommenden Saison die Gründung der SG Barockstadt Fulda Lehnerz.
Die Borussia und der Haimbacher SV 1952 e.V. arbeiten seit drei Jahren im Fußball Jugendbereich (A – D-Jugend) über den gemeinsamen Verein JFV Fulda 2015 e.V. „Borussia“ zusammen, der TSV und die SG Viktoria Bronnzell e.V. arbeiten im Ju-gendförderverein Viktoria Fulda 2012 e.V. zusammen (A – C-Jugend).
Wir fragen den Magistrat:
1. Welche Auswirkungen wird das auf die Sportförderung (Zuwendungen an die Vereine, Trikotwerbung/Sponsoring, Bau und Unterhaltung von Sporteinrichtun-gen …) der Stadt Fulda haben?
2. Welche Auswirkungen auf den Jugend-Fußballbereich wird dieser Zusammen-schluss der ersten Mannschaften haben: Nutzung der Sportstätten, geplanter Neubau eine Kunstrasenplatzes in Haimbach …?
Ute Riebold
24.04.2018
Anfrage
SVV 07.05.2018
Klinikum Fulda – Geburten HIV-positiver Frauen
Bei der Eröffnung (23. April 2018, Uniplatz Fulda) der Ausstellung GROßE FREIHEIT – liebe.lust.leben” (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) wurde von einer Rednerin darüber informiert, dass das Klinikum Fulda HIV-positive Schwangere abweist. Es ist dort für diese Frauen nicht möglich, ihr Kind zur Welt zu bringen.
Wir fragen den Magistrat:
1. Ist diese Information noch aktuell?
2. Falls ja: Liegt das an einer ungenügenden medizinischen Ausstattung, an einer nicht ausreichenden Qualifizierung des Personals oder daran, dass Frauen und ihre ungeborenen Kinder in dieser Notlage aus prinzipiellen Erwägungen abge-wiesen werden?
3. Welchen Einfluss hat die Stadt Fulda als Eigentümerin dieses modernen und leistungsstarken Krankenhauses der Maximalversorgung (vgl. https://www.klinikum-fulda.de) eine Änderung diskriminierender Behandlungsvorschriften anzustoßen?
Ute Riebold
24.04.2018
Anfrage
SVV 07.05.2018
Folgenutzung Künzeller Straße 47 / Gelände Herzig & Marschall
Wir fragen den Magistrat:
Sind Planungen für eine Folgenutzung des Geländes Künzeller Straße 47 (Herzig & Marschall) bekannt?
Ute Riebold
24.04.2018
Anfrage
SVV 07.05.2018
Anliegerbeiträge gemäß Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda
Wir fragen den Magistrat:
1. Bei welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde seit 1.1.2012 eine grundle-gende Sanierung durchgeführt, deren Anlieger somit nach Straßenbeitragssat-zung der Stadt Fulda beitragspflichtig wurden? Bitte Aufzählung der Straßen und Sortierung nach Jahr und Höhe des Anliegerbeitrages (25%, 50%, 75% der Kosten)
2. Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanie-rung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen?
3. Wir hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer unabhängig von Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren 2012 bis 2018 (bitte Darlegung zur Errechnung des Durchschnitts)?
Karin Masche
24.04.2018
Antrag
SVV 07.05.2018
Abänderung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda
In die Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda in der Fassung vom 10.6.2005 wird der Passus eingefügt:
„Grundstücke, die überwiegend der Nutzung „Wohnen“ dienen, werden von der Beitragspflicht freigestellt“
Begründung:
Wie ein Damoklesschwert hängt über den Bewohnern von selbstgenutzten Wohneigentum die Bedrohung, dass die Straße vor dem Haus grundlegend saniert werden muss und Anliegerbeiträge oft im fünfstelligen Bereich fällig werden. Ersparnisse, die für Renovierungen zurückgelegt wurden müssen aufgebraucht werden, notwendige Investitionen in Heizung, Dämmung oder Dachsanierung müssen dann unterbleiben um die Forderungen der Stadt Fulda zu bedienen. Aus Altersgründen ist es oft nicht möglich Kredite zu erhalten, da die Abzahlung aus der Rente nicht gesichert ist. Neben einer zu geringen Rente wird also die Forderung der Stadt Fulda nach Anliegerbeiträgen zu einem Altersarmutsrisiko.
Bei Wohneigentum, das nicht selbstgenutzt wird, verteuern die zu leistenden Anlie-gerbeiträge auf lange Sicht die Mieten, wenn ein Vermieter dazu herangezogen wird.
Daher ist es ein Beitrag der Stadt Fulda gegen drohende Altersarmut und steigendes Mietkostenniveau, wenn Grundstücke mit der überwiegenden Nutzung „Wohnen“ von der in der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda festgelegten Beitragspflicht freigestellt werden.
Karin Masche