Ungerechte Straßenfinanzierung weiter in der Diskussion
Fulda
Die Finanzierung der Straßenerneuerungen durch Straßenbeiträge sind weiter in der Diskussion. „Die Höhe der erhobenen Straßenbeiträge bestätigt unsere Auffassung, dass selbstgenutztes Wohneigentum zum Altersarmutsrisiko und bei Vermietern zur Einpreisung bei den geforderten Mieten führen wird.“, erklärt Karin Masche, Vorsitzende der Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“. Der Magistrat gibt zu, dass 2017 Einzelzahlungen im 5-stelligen Bereich bis zu knapp 30 000 € fällig wurden, in Edelzell befürchten Anlieger aktuell Einzelzahlungen von bis zu 80 000 €“. Sie verweist auf den zur letzten Stadtverordnetenversammlung eingereichten Antrag, „Grundstücke, die überwiegend der Nutzung ‚Wohnen‘ dienen, von der Beitragspflicht freizustellen.“
„Wie ein Damoklesschwert hängt über den Bewohnern von selbstgenutzten Wohneigentum die Bedrohung, dass die Straße vor dem Haus grundlegend saniert werden muss und Anliegerbeiträge oft im fünfstelligen Bereich fällig werden. Ersparnisse, die für Renovierungen zurückgelegt wurden müssen aufgebraucht werden, notwendige Investitionen in Heizung, Dämmung oder Dachsanierung müssen dann unterbleiben um die Forderungen der Stadt Fulda zu bedienen. Aus Altersgründen ist es oft nicht möglich Kredite zu erhalten, da die Abzahlung aus der Rente nicht gesichert ist. Neben einer zu geringen Rente wird also die Forderung der Stadt Fulda nach Anliegerbeiträgen zu einem Altersarmutsrisiko. Bei Wohneigentum, das nicht selbstgenutzt wird, verteuern die zu leistenden Anliegerbeiträge auf lange Sicht die Mieten, wenn ein Vermieter zur grundlegenden Sanierung herangezogen wird“, begründet Frau Masche die beantragte Satzungsänderung.“
Ute Riebold ist verwundert darüber, dass ausgerechnet für das teuerste städtische Verkehrsanlagenprojekt der letzten Jahre noch keine Straßenbeiträge erhoben wurden: „Vor fast sieben Jahren wurde die Umgestaltung der Fuldaer Innenstadt nach einer langen und belastenden Bauphase mit einem dreitägigen Fest gefeiert. Seitdem wird über Rutschfestigkeit und Materialschäden der Muschelkalkplatten debattiert. Doch dass noch gar keine Beiträge erhoben wurden, wurde erst am vorvergangenen Montag deutlich. Während der Stadtverordnetenversammlung erklärte Stadtbaurat Schreiner auf meine Nachfrage hin, dass die Erhebung von Beiträgen für die Neugestaltung von Universitätsplatz und Borgiasplatz noch in der Prüfung sei. Erstaunlich! Wir halten die Erhebung von Straßenbeiträgen zwar für ein ungerechtes Finanzierungsinstrument. Doch einerseits den Anlieger*innen wie beispielsweise auch der Niesiger Straße zeitnah zu der Baumaßnahme die Bescheide zuzustellen, andererseits für den Uniplatz seit sieben Jahren zu prüfen, ob solche erhoben werden, steigert die Ungerechtigkeit ja noch – besonders vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Eigentümer*innen in der Stadtmitte auch um Banken handelt. Die an der Niesiger wohnenden Grundstückseigentümer*innen hingegen müssen nicht nur den Lärm des Lkw-Verkehrs ertragen, sondern auch den dadurch verursachten Sanierungsbedarf der Straße mitfinanzieren.“
Mittels einer Kleinen Anfrage – Text untenstehend – wird nach dem Hintergrund des Verfahrens um die Straßenbeiträge rund um Uni- und Borgiasplatz gefragt.
Der rechtliche Hintergrund:
„Laut Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda (StBS) werden 25 % des beitragsfähigen Aufwandes für die Niesiger Straße auf die Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke umgelegt. Bei den Fußgängerzonen Uni- und Borgiasplatz müssten satzungsgemäß 60 % umgelegt werden. Die Beitragspflicht entsteht mit der tatsächlichen Fertigstellung des Um- oder Ausbaus.“
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda hatte bereits in der März-Sitzung der Stadtverordneten eine Resolution zum Thema eingebracht, die jedoch mit den Stimmen der CDU/CWE abgelehnt wurde. „Immerhin wurde in der Diskussion sehr deutlich, dass auch in dieser Fraktion die Meinung vorherrscht, das bisherige Verfahren habe einen gewissen Reformbedarf.“
14.05.2018
Kleine Anfrage
Neugestalteter Universitätsplatz vor fast 7 Jahren eröffnet
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 23. September 2011 wurde der neugestaltete Universitätsplatz offiziell eröffnet. Beiträge gemäß der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda (StBS) wurden bisher von den Anlieger*innen nicht erhoben. Vor diesem Hintergrund interessiert mich:
1. Wie hoch waren die Baukosten für Uniplatz und Borgiasplatz jeweils insgesamt und wie hoch ist jeweils der beitragsfähige Aufwand laut StBS?
2. Falls der beitragsfähige Aufwand jeweils noch nicht berechnet werden konnte: An was liegt das und wann ist damit zu rechnen?
3. Werden Universitätsplatz und Borgiasplatz nach § 5 StBS als Verkehrsanlagen eingestuft, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen?
Ute Riebold
16.05.2018
Kleine Anfrage
Neugestalteter Universitätsplatz vor fast 7 Jahren eröffnet – 2
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
versehentlich hatte ich in der Anfrage zu der Erhebung von Straßenbeiträgen rund um Uni- und Borgiasplatz für die 3. Teilfrage den Textbaustein aus § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c StBS kopiert, anstatt den aus § 5 Abs. 2 Nr. 5.2. StBS. Hier die korrekte Fragestellung:
Werden sich die Bescheide an die Eigentümer*innen der von Universitätsplatz und Borgiasplatz erschlossenen Grundstücke nach § 5 Abs. 2 Nr. 5.2. StBS richten?
Ute Riebold
24.04.2018
Anfrage
SVV 07.05.2018
Anliegerbeiträge gemäß Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda
Wir fragen den Magistrat:
1. Bei welchen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde seit 1.1.2012 eine grundlegende Sanierung durchgeführt, deren Anlieger somit nach Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda beitragspflichtig wurden? Bitte Aufzählung der Straßen und Sortierung nach Jahr und Höhe des Anliegerbeitrages (25%, 50%, 75% der Kosten)
2. Welche Straßen stehen im Jahr 2018, 2019 und 2020 zur grundlegenden Sanierung an und welche Einstufung (25%, 50%, 75%) ist vorgesehen?
3. Wir hoch waren die durchschnittlich zu zahlenden Kosten pro Grundstückseigentümer unabhängig von Größe des Grundstücks, Einstufung und Nutzungsfaktoren in den Jahren 2012 bis 2018 (bitte Darlegung zur Errechnung des Durchschnitts)?
Karin Masche
24.04.2018
Antrag
SVV 07.05.2018
Abänderung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda
In die Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda in der Fassung vom 10.6.2005 wird der Passus eingefügt:
„Grundstücke, die überwiegend der Nutzung „Wohnen“ dienen, werden von der Beitragspflicht freigestellt“
Begründung:
Wie ein Damoklesschwert hängt über den Bewohnern von selbstgenutzten Wohneigentum die Bedrohung, dass die Straße vor dem Haus grundlegend saniert werden muss und Anliegerbeiträge oft im fünfstelligen Bereich fällig werden. Ersparnisse, die für Renovierungen zurückgelegt wurden müssen aufgebraucht werden, notwendige Investitionen in Heizung, Dämmung oder Dachsanierung müssen dann unterbleiben um die Forderungen der Stadt Fulda zu bedienen. Aus Altersgründen ist es oft nicht möglich Kredite zu erhalten, da die Abzahlung aus der Rente nicht gesichert ist. Neben einer zu geringen Rente wird also die Forderung der Stadt Fulda nach Anliegerbeiträgen zu einem Altersarmutsrisiko.
Bei Wohneigentum, das nicht selbstgenutzt wird, verteuern die zu leistenden Anliegerbeiträge auf lange Sicht die Mieten, wenn ein Vermieter dazu herangezogen wird.
Daher ist es ein Beitrag der Stadt Fulda gegen drohende Altersarmut und steigendes Mietkostenniveau, wenn Grundstücke mit der überwiegenden Nutzung „Wohnen“ von der in der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda festgelegten Beitragspflicht freigestellt werden.
Karin Masche