Stadtverordnetenversammlung 19. März 2018

15 – 2/2018

Tagesordnung

Niederschrift

Anträge  |  Anfragen | ResolutionÜbersicht

Antworten der Anfragen, die in der SVV diskutiert wurden

Antworten der Anfragen, die schriftlich beantwortet wurden

Pressemitteilung Initiativen     PM Initiativen     PM Initiativen

Anfragen und Anträge Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda
Antworten dieser Anfragen siehe oben  

Stadtverordnetenversammlung 19. März 2018   15 – 2/2018

Anträge
Volleyballspiel für alle
Das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung

Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung
Testversuch für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr an Samstagen

Anfragen
Entschädigung für „arisierte“ Immobilien und Unternehmen
Sondernutzungsgebühren für religiöse, kulturelle und gemeinnützige Zwecke
Fehlbelegung von sozialgebundenen Wohnraum
Belastungen durch Stickstoffdioxid
Sondernutzungsgebühren für religiöse, kulturelle und gemeinnützige Zwecke

Resolution
Gerechte Finanzierung von Straßenerneuerungen – Änderung des KAG
__________

06.03.2018
Antrag
SVV 19.03.2018
Volleyballspiel für alle
Auf der Wiese zwischen Langebrücke, An der Blumenmauer und der Fulda wird ein Volleyballnetz installiert, das zum freien Spielen einlädt.
Begründung:
Hier treffen sich bereits seit geraumer Zeit freie Gruppen wie zum Beispiel auch die Sportgruppe von „Welcome In!“ zum Volleyballspiel. Die zumeist jungen Frauen und Männer – eine Altersbeschränkung findet jedoch nicht statt! – möchten sich in der Regel nicht nur sportlich betätigen und an der frischen Luft bewegen, sondern verstehen diese freien Treffen insbesondere auch als Möglichkeit für alle, Kontakte zu knüpfen. Die Fläche entwickelt sich also nicht nur zu einer Stätte für Spiel, Spaß, Sport und Bewegung, sondern zu einem Ort der Begegnung und Kommunikation, des Miteinanders und der Erholung. Ein Spielfeld in einem geschlossenen Bereich (Schulhof, Sportplatz u. ä.) oder gar in einem Gebäude wäre daher keine Alternative.
Derzeit werden mobile Netze genutzt. Das Problem ist dabei, dass nicht immer jemand dabei ist, der ein Netz besitzt und mitsamt Pfosten dabei hat. Zudem wird immer wieder neu in die Wiese eingegriffen und ohne jegliche Vorrichtung im Boden ist es schwierig, das Netz stabil zu spannen. Eine Lösung wäre die Installation von Bodenhülsen für die Netzpfosten – eine Maßnahme, die wohl kaum als naturschutzrelevanter Eingriff in den Auebereich gewertet werden kann. Außerdem wäre ein solcher Einbau jederzeit ohne großen Aufwand rückbaubar. Ein noch dazu von der Stadt „spendiertes“ Netz würde geradezu bejubelt werden.
Ein solch niedrigschwelliges Angebot würde das Konzept des direkt anschließenden Gebietes „Stadtumbau Langebrückenstraße / Hinterburg“ ergänzen. Auch in die Landesgartenschauplanung sollte eine naturnahe Spiel- und Erholungsfläche gut passen.
Wir hoffen sehr, die Sorge darum, dass das Netz Vandalismus zum Opfer fallen könnte, wird das einzige zu überwindende Hindernis bleiben und nicht Naturschutzrecht oder gar versicherungsrechtliche Bedenken diesem Spiel-Spaß-Sport entgegengehalten werden. Sehr, sehr schade wäre, wenn die „Karte“ gezogen würde, dies verstoße gegen die Interessen der Wohnanlieger und so die Interessen von Menschen, die häufig nicht über einen eigenen Garten zur Erholung oder als Treffpunkt verfügen, nur nachrangig gewertet würden. Zudem befindet sich auf dem Rasenplatz bereits ein Fußballtor.
Naim Wardak Diana Andre

06.03.2018
Antrag
SVV 19.03.2018
Das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Die Erinnerung an die während der Nazidiktatur deportierten, ermordeten oder in die Flucht oder den Freitod getriebenen verfolgten Bürgerinnen und Bürger Fuldas sowie an die jüdische Kultur und ihre zerstörten Stätten wird im Stadtbild sicht- und erlebbar gemacht:
• Das Areal der zerstörten Synagoge wird in einen würdigen Zustand versetzt und dauerhaft gepflegt. Wenn irgend möglich wird dieses erworben.
• Die Stadt Fulda stößt an, mittels des Erinnerungsprojektes „Stolpersteine“ des Künstlers Gunter Demnig auf die Wohnorte der Fuldaer Verfolgten des NS-Regimes hinzuweisen und so an das Leben und Wirken dieser Menschen mitten in unserer Stadt zu erinnern.
• Auch an prägende Wirkungsstätten (z. B. Kaufhäuser, Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Schulen …) der damals verfolgten Bürger*innen Fuldas soll im Stadtbild erinnert werden.
Begründung:
Eine Begründung braucht diese Bitte sicher nicht. Wichtig und gut wäre, wenn bereits zum Stadtjubiläum Fulda um einige Erinnerungsstätten reicher wäre. Im Rahmen des 1275. Jahrestages der Stadtgründung (12. März 744) und der anderen Ereignisse, die sich 2019 mit einer „runden“ Zahl jähren, sollte die dunkle Seite der Stadtgeschichte nicht ausgespart werden und auch angemessen und in würdiger Weise an die jahrhundertelange jüdische Kultur als Teil unserer Historie erinnert werden.
Sehr schön und bereichernd wäre, wenn der Kontakt mit überlebenden Verfolgten der NS-Gewaltherrschaft bzw. mit deren Nachkommen wieder aufgenommen oder verstärkt würde und es im Rahmen der Erinnerung an 1275 Jahre Fulda auch zu einer offiziellen Einladung zu einem Besuch der alten Heimat bzw. in die Heimat von Vorfahren kommen würde.
**********************
Mittlerweile (Stand Juli 2017) gibt es rund 61.000 solcher Erinnerungssteine in Deutschland und 21 weiteren europäischen Ländern. Die Stolpersteine gelten als das größte dezentrale Mahnmal der Welt. Monatlich kommen bis zu 440 Steine hinzu – mehr Kapazität hat das Team nicht, da die Gravuren handgearbeitet sind und die Verlegungen bis auf wenige Ausnahmen von Gunter Demnig selbst vorgenommen werden.
Auch im Landkreis Fulda und in Nachbarkreisen wurden und werden noch weitere Stolpersteine verlegt – z. B. in Burghaun, Eiterfeld, Hünfeld, Bad Hersfeld, Rotenburg. Die Jüdische Gemeinde Fulda umfasst die Landkreise Fulda, Vogelsberg und Hersfeld-Rotenburg. In diesem Einzugsgebiet wurden bereits an mehreren Orten Stolpersteine verlegt – in Fulda fehlen solche Gedenksteine noch.
Ute Riebold

19.02.2018
Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung
SVV 19.03.2018
Testversuch für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr an Samstagen
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Die Stadt Fulda möge einen Testversuch nach dem Vorbild der Stadt Tübingen durchführen, der allen Menschen ermöglicht, an Samstagen kostenlos alle Linien des Stadtbusnetzes der Stadt Fulda zu nutzen.
Nach einem angemessenen Zeitraum soll bewertet werden, wie dieser Versuch angenommen wurde und welche Kosten für die Stadt entstehen. Auch soll während dieser Testphase geprüft werden, ob es Auswirkungen auf den innerstädtischen Straßenverkehr gibt und ob Veränderungen der Luftqualität an den vorhandenen Luftmessstationen messbar sind.
Auch soll untersucht werden, ob und wie ein kostenloser öffentlicher Nahverkehr an den Tagen des Hessentages, des Stadtjubiläums und der Landesgartenschau in Fulda realisierbar ist.
Begründung:
Der ÖPNV trägt in hohem Maße zur Attraktivität unserer Innenstadt bei. Ein kostenfreies Angebot lädt dazu sein, das eigene Auto für einen Stadtbummel stehen zu lassen – ein willkommener Effekt auch für den innerstädtischen Handel. Nebenbei werden so die Vorzüge des öffentlichen Verkehrs im wahrsten Sinne des Wortes erfahren.
Weniger Autoverkehr schont Mensch, Natur und Umwelt – ganz im Sinne unseres 2013 beschlossenen „Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Fulda“ und der sich abzeichnenden Ziele unserer derzeit in Überarbeitung befindlichen Verkehrspläne (1. Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan und 3. Fortschreibung Nahverkehrsplan).
Gerade mit Blick auf die kommenden drei Fuldaer Großveranstaltungen kann ein solcher Versuch Erkenntnisse dafür bringen, wie und ob es realisierbar ist, einen für die Nutzer und Nutzerinnen kostenlosen Stadtbusverkehr an diesen Tagen anzubieten.
In der Machbarkeitsstudie für den Hessentag wird dem Öffentlichen Verkehr zu Recht eine hohe Bedeutung zuerkannt und verschiedene Maßnahmen angekündigt. Die Herausforderung wird nicht sein, die Hessentagsgäste in den Öffentlichen Verkehr zu leiten, sondern Einfluss auf das Verkehrsverhalten der heimischen Bevölkerung zu nehmen. Kostenlose ÖPNV-Samstage sollen hier ein Umdenken und damit Umlenken erleichtern.
Die touristische Hauptsaison wäre ein guter Zeitpunkt für einen Testversuch dieser Art, da wir durch diverse Veranstaltungen viele Gäste in Fulda begrüßen dürfen. Dadurch sind Herausforderungen, die mit der Umsetzung eines solchen Projektes einhergehen, besser einzuschätzen.
Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in einem Brief an die EU-Kommission einen kostenlosen Nahverkehr in einigen Städten als einen Vorschlag zur Verbesserung der Luftqualität gemacht hat, über den laut Regierungssprecher Steffen Seibert mit Ländern und Kommunen nachgedacht werden solle, würde dieser Versuch auch über unsere Stadtgrenze hinaus wichtige Erkenntnisse liefern und würde zudem positiv für unsere Stadt werben.
Auch andere hessische Städte prüfen momentan, ob und wie sich Projekte dieser Art realisieren lassen. Als Beispiel hierfür möchte ich die Stadt Gießen anführen.
Dajana Andre

06.03.2018
ANFRAGE
SVV 19.03.2018
Entschädigung für „arisierte“ Immobilien und Unternehmen
Auf Basis der menschenverachtenden Nürnberger Gesetze waren Bürger*innen jüdischen Glaubens oder Herkunft während der Naziherrschaft zum Verkauf ihrer Immobilien und Unternehmen gezwungen – noch dazu unter Wert oder es wurden „freiwillige“ Notverkäufe getätigt, um den Zwangsmaßnahmen zuvorzukommen oder es wurde gleich gänzlich enteignet. Die rechtmäßigen Eigentümer*innen bzw. ihre Erbinnen – für erbenloses und nicht mehr beanspruchtes Vermögen haben sogenannte jüdische Nachfolgeorganisationen einen Anspruch geltend gemacht – können für dieses finanzielle Unrecht Entschädigung verlangen.
Wir fragen den Magistrat:
1. Gibt es noch anhängige Verfahren?
2. Wurden für die Kaufhäuser Wertheim und Baer und das Grundstück der zerstörten Synagoge sowie für die daran angrenzenden Immobilien Entschädigungen gezahlt?
3. Inwieweit ist das Nachkriegskapitel „Entschädigung für sogenanntes arisiertes Vermögen“ (Enteignungen, Zwangsverkäufe, Notverkäufe …) in Fulda aufgearbeitet?
Ute Riebold

06.03.2018
ANFRAGE
SVV 19.03.2018
Sondernutzungsgebühren für religiöse, kulturelle und gemeinnützige Zwecke
In Punkt 3.01 der „Anlage zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Fulda – Gebührenverzeichnis – Sondernutzungsgebühren im Stadtgebiet“ heißt es: „Sondernutzung für religiöse, kulturelle und gemeinnützige Zwecke bis 50,00 €/Tag“. „Bis 50,00 €/Tag“ kann auch 0,00 €/Tag bedeuten.
Wir fragen den Magistrat:
Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Gebühr erhoben wird bzw. wie hoch diese jeweils ist?
Ute Riebold

06.03.2018
Anfrage
SVV 19.03.2018
Fehlbelegung von sozialgebundenen Wohnraum
Vor einiger Zeit wurde vom Wohnungsamt Fulda ein Fragebogen an alle Mieter und Mieterinnen sozial gebundenen Wohnraums versandt, um mögliche Fehlbelegungen feststellen zu können und eine eventuelle Fehlbelegungsabgabe zu prüfen.
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda fragt den Magistrat:
1. Wie hoch ist die Fehlbelegung von sozialgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet?
2. Warum wurde bisher keine Fehlbelegungsabgabe in der Stadt Fulda erhoben, obgleich dies in Hessen vorgeschrieben ist?
Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz – FBAG | gilt seit 10.12.2015 bis 31.12.2020)
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, Fehlbelegungen des sozialgebundenen Wohnraums zu vermeiden?
Dajana Andre

06.03.2018
Anfrage
SVV 19.03.2018
Belastungen durch Stickstoffdioxid
Ich frage den Magistrat:
1. In welchen Jahren wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittel) in Fulda überschritten?
2. Welche gezielten Maßnahmen zur Reduzierung dieser Schadstoffe wurden in Fulda ergriffen?
3. An wie viel Tagen im Jahr 2018 wurden bereits Tageshöchstwerte für Stickstoffdioxid über den zulässigen Grenzwerten gemessen?
Karin Masche

06.03.2018
Anfrage
SVV 19.03.2018
Sondernutzungsgebühren für religiöse, kulturelle und gemeinnützige Zwecke
In der „Anlage zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Fulda – Gebührenverzeichnis – Sondernutzungsgebühren im Stadtgebiet“ heißt es: „Sondernutzung für religiöse, kulturelle und gemeinnützige Zwecke bis 50,00 €/Tag“.
Ich frage den Magistrat:
1. Welcher Betrag wurde bei Beantragung von Infoständen seit 2012 Verbänden und Vereinen, die sich religiösen, kulturellen und gemeinnützige Zwecken widmen abverlangt?
2. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Gebühr erhoben wird bzw. wie hoch diese jeweils ist?
3. Hat sich für einzelne Vereine und Verbände an der Höhe der Gebühren im letzten Jahr verglichen mit den Vorjahren eine Änderung ergeben?
Karin Masche

06.03.2018
Resolution
Stadtverordnetenversammlung Fulda am 19.03.2018
Gerechte Finanzierung von Straßenerneuerungen – Änderung des KAG
Die Hessischen Kommunen sollen nicht weiter gezwungen sein, Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer an den Kosten für den Um- und Ausbau von Straßen zu beteiligen. Die Stadtverordnetenversammlung Fulda bittet daher die Hessische Landesregierung, dem Hessischen Landtag vorzuschlagen, entsprechende Änderungen* des Kommunalabgabengesetzes zu beschließen und mit Parlament und Hessischem Städtetag darüber zu beraten, wie die Finanzierung von Straßenerneuerungen künftig geregelt wird, damit die Straßenbau-Ausgaben der Kommunen nicht steigen. Die auf Grundlage des KAG mittels kommunaler Satzungen geregelte Teilfinanzierung der Straßenerneuerungen durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke, stößt immer wieder auf den Unmut der davon Betroffenen, da bereits die Erschließungskosten** getragen wurden. Zudem stellt der Um- oder Ausbau von Straßen in aller Regel gar keinen Vorteil für den zur Zahlung herangezogenen Personenkreis dar, obwohl dies eine Voraussetzung für die Beitragserhebung ist: „Die Beiträge werden von den Grundstückseigentümern erhoben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen nicht nur vorübergehende Vorteile bietet.“ (§ 11 Abs.1 S. 4 KAG). Ein Straßenausbau kann zu mehr Verkehr führen – dies wäre gar ein Nachteil für Anliegende. Der Durchgangsverkehr verursacht die Straßenschäden, die Anliegenden tragen die finanziellen Lasten der Sanierung unverhältnismäßig. Ein Konfliktpotential liegt auch darin, dass nicht alle Straßen im genau gleichen Maße regelmäßig baulich unterhalten werden können. Dies wird oft so gedeutet, dass an der Straßenunterhaltung gespart werde, um mittels Straßenumbau Anlieger zur Zahlung heranziehen zu können. Zudem wird die Grenze zwischen Straßenunterhaltung und –erneuerung für betroffene Bürgerinnen und Bürger nicht immer deutlich. Seit 2013 gilt im KAG bezüglich der Erhebung von Straßenbeiträgen eine Soll-Bestimmung (früher war das eine Kann-Regelung). Zudem wurde mit der Möglichkeit wiederkehrender Beiträge (§ 11 a KAG) beabsichtigt, die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Beitragszahlenden zu verringern – doch geeignet dafür ist dieses mit hohem Verwaltungsaufwand behaftete Instrument nicht. Zudem sind teils fünfstelligen Beiträge erhebliche und unverhältnismäßige Belastungen für viele Betroffene: Das Eigenheim als Altersvorsorge wird so zur Armutsfalle.
__________
*
Nötige Änderungen des KAG (Gesetz über kommunale Abgaben):
§ 11 Abs. 1 S. 2 erhält folgende Fassung: „Für den Umbau und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen (Verkehrsanlagen) werden keine Beiträge erhoben.“
§ 11 Abs. 1 S. 3 erhält folgende Fassung: „Soweit die öffentlichen Verkehrsanlagen im Außenbereich liegen,
können die Gemeinden solche Beiträge (Straßenbeiträge) nur für die Herstellung erheben.“
§ 11 Abs. 4 wird aufgehoben.
§ 11 a wird aufgehoben.
**
Vgl. §§ 126 – 135 c BauGB (Baugesetzbuch).

 

Dieser Beitrag wurde unter SVV veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar