Änderung der Kita-Satzung wird abgelehnt

Dajana Andre – Stellungnahme am 16.12.2016 

Dajana Andre

Dajana Andre

Stadtverordnetenversammlung Fulda zum Tagesordnungspunkt Beschluss 322/2016 „Änderung der Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege“

Rede Kita Satzung

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren

Wie sie sich sicherlich vorstellen können, sind wir von der Linken offenen Liste / Menschen für Fulda mit dieser Neufassung der Kindertagesstätten Satzung keinesfalls einverstanden. Unserer Meinung nach sollte in den Kitas eine kostenlose Verpflegung für alle Kinder ermöglicht werden. Setzen wir uns aber trotzdem einmal mit dieser Satzungsänderung auseinander, und fragen uns was, diese für die Familien in unserer Stadt bedeutet. Für ein Kind, dass in einer Kindertagesstätte untergebracht wird, muss man mit einem Betreuungsentgelt zwischen 285 € und 300 € in Monat rechnen, je nachdem, ob eine Betreuung bis 16. 45 Uhr ausreicht oder ob sie bis 18 Uhr gewährleistet sein muss. Bei Kindern unter 3 Jahren bewegen sich die Kostenbeträge zwischen 225 € und 240 € und für Kinder ab dem Schuleintritt werden monatlich 133 € für eine Nachmittagsbetreuung erhoben. Auch wenn man durch den immer flexibler werdenden Arbeitsmarkt nicht in der Lage ist, sein Kind immer pünktlich abzuholen, wird nachdem die Familie einmal angeschrieben wurde, pro angefangener viertel Stunde ein zusätzlicher Betreuungsbetrag von 10 € festgesetzt. Dazu kommen dann natürlich noch die mit der Satzungsänderung steigenden Verpflegungskosten. Wenn Eltern im Moment noch mit ungefähr 56 € monatlich für die Verpflegung ihres 3 jährigen Kindes in der Kitas rechnen musste, so steigt dieser Betrag um 12 € auf 68 € pro Monat. Auch bei Schulkindern wird ab dem ersten Januar der Betrag um 12 € , auf 80 Euro erhöht. Somit steigen die Kosten für die Familien jährlich um 144 Euro pro Kind. Erfolgt eine Verpflegung, ohne dass diese im Betreuungsvertrag niedergelegt ist, aufgrund einer Ausnahme oder Notsituation, muss diese Familie mit noch höheren Kosten rechnen.
Allerdings ist die Kostensteigerung für die Mittagsversorgung nicht das größte Problem der Fuldaer Familien. Wenn bis jetzt in der Satzung zu lesen war, dass sich die Verpflichtung zur Zahlung des Betreuungs- und Getränkebetrags auch auf die Abwesenheit und auf die Schließung während der Betriebsferien der Kindertagesstätte erstreckt, so kann man in der neuen Satzung …. „und auf die Zeiten der Schließung während der Betriebsferien der Kindertagesstätte oder aus sonstigem Grund“ in Klammern, „wie beispielsweise Streik“ lesen. Dies bedeutet, dass die Eltern der Kinder keine Möglichkeit mehr haben im Falle eines Streiks ihre für diese Zeit bezahlten Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Dadurch wird das Verständnis der Eltern für die Streikenden stark gemindert und eine Arbeitsniederlage erschwert. Im Falle eines Streiks kassiert der Träger dieser Einrichtungen, also auch unsere Stadt Fulda, weiterhin Gebühren, während die Unkosten durch den Wegfall der Löhne drastisch sinken. Damit geht auch der Sinn eines jeden Streiks verloren, da nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die Familien und die Angestellten unter Druck gesetzt werden. Von der Doppelbelastung der berufstätigen Eltern, die ihre Kita Gebühren nicht mehr zurück bekommen und zusätzlich für diese Zeit eine Tagesmutter in Anspruch nehmen müssen, wollen wir gar nicht erst reden. Die angedachten Veränderungen sind keinesfalls eine Verbesserung für die Fuldaer Familien oder Kita Angestellten. Somit ist es uns unmöglich dieser Satzungsänderung zuzustimmen.

 

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