Von Katzen, Hühnern und Gärten

Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda zu Stallpflicht, Stadtumbau und SchülerticketKGA Waidesgrund - Gaststätte

KGA Waidesgrund – GaststätteFulda
Am kommenden Montag, 27. März 2017 findet ab 18 Uhr eine öffentliche Sitzung der Fuldaer Stadtverordneten im Fürstensaal des Stadtschlosses statt.
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda hat zwei Anträge und sechs Anfragen zu vielfältigen aktuellen Themen wie der Stallpflicht für Geflügel, dem neuen Schülerticket, dem Stadtumbau, der Kastrationspflicht für Katzen, der Korruptionsprävention und der Bewerbung für den Hessentag eingereicht. Das beinhaltet auch Themen der Stadtentwicklung wie das Löhertorzentrum, die Langebrückenstraße und den Waidesgrund.

Offenbar scheint geplant, die Stadtverordneten nicht in den von der Verwaltung geplanten Wettbewerb zu einem neuen Nutzungskonzept für die Fläche der Kleingartenanlage Waidesgrund einzubinden. Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda versucht dennoch Einfluss zu nehmen und beantragt, das wettbewerbliche Verfahren inhaltlich zu erweitern: „In die Ausschreibung sind auch Gartenflächen (Stichwort „Urbaner Gartenbau“) als Teil einer zukünftigen Nutzung aufzunehmen.“ Begründet wird: „Vor einigen Wochen kündigte die Stadt Fulda an, für das als Kleingartenanlage Waidesgrund genutzte städtische Grundstück (4,6 ha) ein neues Nutzungskonzept erarbeiten zu lassen. Genannt wurden in diesem Zusammenhang die Stichworte Wohnbebauung, Kultur, Messe und Kongresse.

Durch die Nachverdichtung im Innenbereich und das damit einhergehende Bevölkerungswachstum auch in unserer Stadt gewinnt das Gärtnern in der Stadt immer mehr an Bedeutung. Sieht man sich die Entwicklung in anderen Städten an, liegt die Zukunft dabei weniger in den Kleingartenanlagen mit dem strengen Schrebergarten-Regelwerk, sondern in gemeinschaftlich genutzten Gartenflächen wie beispielsweise den Fuldaer Zeppelingärten. Neben der umweltschonenden Bewirtschaftung der gärtnerischen Kulturen ist hier auch das soziale Miteinander ein wichtiger gewollter Aspekt des Lebensmittelanbaus. Ein wirklich zukunftsfähiges und nachhaltiges Wohnungsbaukonzept sieht auch Flächen für Natur und Erholung vor.“

Zudem wird gefragt, ob es was Neues zum Areal Langebrückenstraße 14 bzw. zu dem in dem Quartier geplanten Stadtumbaugebiet gibt. „Die interessierte Öffentlichkeit sollte frühzeitig in die Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes eingebunden werden.“

Auch der aktuelle Sachstand zur Neuentwicklung des Löhertorzentrums interessiert. „Uns ist daran gelegen, dass es einen über die nach Baugesetzgebung vorgeschriebene Bürgerbeteiligung hinausgehenden Diskurs zur künftigen Nutzung des Areals gibt.“

Der 30. Hessentag fand 1990 in Fulda statt. „Nachhaltig wurde für unsere Stadt durch das teure Event faktisch nichts bewirkt.“ In den letzten Jahren schloss der Hessentag für die ausrichtende Gemeinde meist mit einem satten Minus ab. Es kam auch schon vor, dass kurz vor Toresschluss die auserwählte Gemeinde von der Ausrichtung zurücktrat, um ein drohendes Defizit zu vermeiden. „Die anfänglichen Ziele dieser mittlerweile 10-tägigen Festveranstaltung – getreu dem Motto: „Hesse ist, wer Hesse sein will“ – sind leider untergegangen und wurden auch nicht weiterentwickelt. Dessen ungeachtet werden offenbar seit einiger Zeit hinter den Kulissen des Stadtschlosses Vorkehrungen für eine erneute Bewerbung getroffen. Um dies in das Lichte der Öffentlichkeit zu rücken – und so einen gesellschaftlichen Diskurs zu ermöglichen – wurde eine entsprechende Anfrage eingereicht.

Dieses wird naturgemäß gescheut, wenn es um Korruption und Amtsmissbrauch geht – gefeit ist dagegen auch in Deutschland wohl keine Behörde. Doch immerhin werden präventive Maßnahmen dagegen entwickelt. Wie das in Fulda ausschaut, möchte die Linke-Fraktion mittels dieser Fragen erfahren: „Welche Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung sind in der Stadtverwaltung und den städtischen Betrieben obligatorisch? Welche Abteilungen werden als besonders anfällig für Korruption angesehen? Gibt es spezielle Ansprechpersonen für Korruptionsprävention?“

Seit November 2016 galt auch im Kreis Fulda eine Stallpflicht für Geflügel, die vorsorglich sogar bis Ende Mai 2017 angeordnet wurde. In vielen Bundesländern oder einzelnen Kreisen, Städten und Gemeinden wurde diese bereits seit einiger Zeit aufgehoben. Seit dem 22. März 2017 dürfen – bis auf wenige Ausnahmen – auch in Hessen Hühner, Gänse und Enten endlich wieder draußen scharren, gackern und watscheln. Für Geflügelhalter war die Stallpflicht eine große Belastung und die Tiere litten unter der nicht artgerechten Haltung. Die Mitte des Monats gestellten Fragen sind vor dem Hintergrund der nun doch aufgehobenen Anordnung eigentlich überholt, „doch es ist zu befürchten, dass dies nicht die letzte Stallpflicht-Verordnung gewesen ist. So gibt es auf EU-Ebene Bestrebungen, Freilandhaltungen von Geflügel zu erschweren.“

Von eingesperrten Hühnern geht es zu freilaufenden Katzen:
Um das Problem der anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Das schlägt die Linke-Fraktion auch für Fulda vor. Eine entsprechende Verordnung nach § 13b Tierschutzgesetz soll erarbeitet werden. Laut dem Deutschen Tierschutzbund e.V. gibt es heute mindestens 518 Städte und Gemeinden mit entsprechenden Vorschriften für Katzen.

Ab kommenden Schuljahr wird das bisherige Ticket „CleverCard“ durch das „Schülerticket Hessen“ abgelöst. Für 365 Euro im Jahr können Schüler*innen und Auszubildende damit alle Nahverkehrsverbindungen in ganz Hessen nutzen. Für ein beträchtliches Mehr an Angebot ist das neue Ticket für Kinder und Jugendliche im Landkreis damit 165 Euro im Jahr günstiger als bisher, für Schüler*innen und Auszubildende, die in der Stadt wohnen und hier auch die Schule besuchen, Praktikum oder Ausbildung machen allerdings 70 Euro im Jahr teurer. Die Beförderungskosten zur Schule werden nach dem Hessischen Schulgesetz jedoch nicht generell erstattet – so ist z. B. der Besuch der Oberstufe komplett ausgenommen. Berechnet wird zudem nicht der reale Schulweg, sondern der zur nächstgelegenen Schule der besuchten Schulform. Wenn diese weniger als 3 Kilometer entfernt liegt, müssen die Fahrtkosten ebenfalls selber getragen werden. Die Einschränkungen führen dazu, dass der Schulträger nur für einen kleineren Teil der Kinder die Beförderungskosten zur Schule erstattet. So muss ein Teil der Familien in der Stadt auch diese Preiserhöhung selber tragen. „Dies ist der Hintergrund der entsprechenden Anfrage.“

Abschließend weist die Fraktion wieder daraufhin, dass für Interessierte auch am kommenden Montag ab 18 Uhr im Fürstensaal rosa Plüschsessel aufgestellt werden. „Die warten auf Sie! Demokratie lebt auch von kritischer Begleitung.“
Weitere Informationen sind hier veröffentlicht:
http://www.stadtfraktion.fuldawiki.de
Die Initiativen im Wortlaut sind hier zu finden:

Stadtverordnetenversammlung 27. März 2017

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