Landesgartenschau Fulda 2023 Fuldas Aueweiher – Oase oder Rummelplatz?

NABU – Aktion Artenschutz Aueweiher: Bitte unterschreiben!
Die Stellungnahme des NABU Fulda und Künzell e.V. im Wortlaut:
Kein Beach & Fun & Wassersport am Aueweiher – Keine Zusammenlegung der Aueweiher – Keine Zerstörung des nach §30 BNatSchG geschützten Auwaldes mit seinen Höhlenbrutbäumen! Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt am Aueweiher!
Die vom Preisträger des Wettbewerbs zur Landesgartenschau „BauNetz-Architekturbüro A24 –Landschaft“ (Berlin) und der „Firma Polyplan“ (Bremen) vorgestellten Maßnahmen im Bereich der Fuldaer Aueweiher lassen gravierende, ökologisch nachteilige Veränderungen für diesen Naturraum erwarten. Seit vielen Jahrzehnten unberührte Lebensräume auf den Inseln und zwischen den Weihern, die als Ausgleich für zerstörte Altgewässer geschaffen wurden, dienen heute vielen geschützten Tierarten als Fortpflanzungs-, Rast- und Ruhestätte und dem Naturerlebnis vieler Erholungssuchender. Dieser Hotspot der Biodiversität und stillen Naherholung soll einem Freizeitpark geopfert werden.
Dies ist aus unserer Sicht in weiten Teilen weder mit den geltenden „Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen in Hessen“ vom 25.07.2014 hinsichtlich der geforderten Verbesserung von Lebensbedingungen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt, noch mit den nationalen Biodiversitätszielen vereinbar.
• Die Zusammenlegung beider Weiher ist nur durch die Vernichtung von nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten, baumhöhlenreichen Auwaldes möglich.
• Die Intensivnutzung der Wasserflächen durch Badebetrieb und Wassersport würde die ökologische Funktion der Weiher und des gesamten Auwaldes als ehemalige Ausgleichsfläche und gesetzlich geschützter Lebensraum erheblich beeinträchtigen und Verkehrssicherungspflichten begründen, welche die natürliche Weiterentwicklung
der Inselvegetation behindern würde.
• Unmittelbare Folge dieser Entwicklung wären eine erhebliche Lärmbelästigung und eine komplette Verunreinigung des Weihergebiets, sowie die Vertreibung aller störungsempfindlichen und geschützten Tierarten.
• Die Aueweiher sind als Fläche für eine Landesgartenschau ungeeignet, da sie häufig überschwemmt werden und dies den geltenden Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen (2014) widerspricht.
Wir fordern die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt am Aueweiher, u.a. durch die vom NABU Fulda und Künzell e.V. vorgeschlagenen Maßnahmen. Für die geplante Landesgartenschau bietet sich die einmalige Chance, den Bürgern Anregungen für die Gestaltung der privaten Gärten zu liefern und auch die Artenvielfalt erlebbar zu machen.
Ebenso lassen sich die Bereiche um die Aueweiher mit Naturkunst aus natürlichen Materialien bereichern, eine Art öffentliches „Naturkunst-Museum“, das sicherlich einzigartig in Deutschland ist.

Die Unterschriftenlisten gibt es hier: Unterschriftenliste Aueweiher.

Mehr Infos gibt es hier: https://www.nabu-fulda-kuenzell.de/

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