Fulda – eine Stadt für Alle!

Haushaltsanträge für den Sozial-Bereich

Fulda
Die Stadtverordnetenfraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda hat zum Haushaltsplanentwurf 2017 der Stadt Fulda 21 Änderungsanträge vorgelegt. „Sehr wichtig für uns ist, unser Augenmerk insbesondere auf die Menschen zu legen, die oft nicht im Fokus städtischer Entscheidungen sind.

Steigende Energierechnungen sprengen bei vielen Menschen den Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets. „Schlimm genug. Noch schlimmer ist, dass das oft zu Stromsperren führt. Das heißt: Kein warmes Essen, Speisen können nicht gekühlt werden, Arbeiten am PC ist auch nicht mehr möglich, je nach System funktioniert die Heizung auch bei bitterkalten Minusgraden nicht mehr – von Musik hören, Fernsehen gucken, Telefonieren oder Tee kochen mal ganz abgesehen“, erläutert Stadtverordnete Dajana Andre, Mitglied im Sozialausschuss.
Die Stadt Fulda ist Miteigentümerin des Versorgungsunternehmens RhönEnergie GmbH. „Statt die Möglichkeit, die Eintreibung der Rechnungen über Mahnung und anschließendem Inkassoverfahren zu nutzen – was oft in eine geordnete Privatinsolvenz mündet – stellt der kommunale Versorger den säumigen Kunden den Strom ab und unterbricht die Gasversorgung. Dafür werden gar noch Gebühren in Höhe von 130 € fällig. So werden Menschen mit finanziellen Problemen zusätzlich enorme Kosten auferlegt.“ Dieses Verhalten sei eines öffentlichen Unternehmens nicht würdig.

„Ziel unseres Antrages ist, Abschaltungen und die dadurch auflaufenden hohen Gebühren für die säumigen Zahler zu vermeiden.“ Im Wortlaut heißt es darin:
„Die zuständigen Ämter werden angewiesen Einfluss zu nehmen, dass Abschaltungen von Strom und Heizung durch die OsthessenNetz GmbH ganz unterbleiben oder vermieden werden, insbesondere wenn Kinder in den Haushalten leben.“ Zudem soll den von Energie-Sperren bedrohten Menschen über den städtischen ‚Hilfsfond für Familien in Not‘ geholfen werden.

Seit einiger Zeit werden die städtische Senioreneinrichtung Heilig Geist und das ehemals im Eigentum des Landkreis‘ befindliche Lioba-Heim durch die Klinikum gAG geführt. „Leider muss befürchtet werden, dass das Klinikum die beiden Einrichtungen verkauft. Wenn das tatsächlich beschlossen werden sollte, muss die Stadt Fulda diese Einrichtungen wieder als kommunalen Eigenbetrieb führen, damit die Versorgungsvielfalt in diesem Bereich gewahrt bleibt. Daher beantragen wir, erforderliche Mittel vorsorglich in den Haushalt einzustellen. Gesundheit und Pflege dürfen nicht vollständig Marktmechanismen unterworfen werden. Die Stadt muss sich zu diesem öffentlichen Besitz auch als Regulierungsfaktor auf dem ‚Pflegemarkt‘ bekennen. Ganz wichtig für uns ist: Menschen in unserer Stadt müssen auch in Zukunft wählen können zwischen öffentlich, kirchlich und privat geführten Seniorenwohn- und –pflegestätten.“

Auch auf den Wohnungsmarkt muss die Stadt mehr Einfluss nehmen. „Daher votieren wir dafür, dass die Stadt durch die Bildung kommunalen Wohneigentums aktiv eingreift. Das ist auch eine soziale Verpflichtung, sind durch steigende Mieten doch Menschen mit geringen Einkommen von Obdachlosigkeit bedroht.“ In dem Zusammenhang kritisiert die Fraktion, dass die Verwaltung ihren Antrag nicht wie vorgesehen in den Sozialausschuss überwiesen habe. „Wir möchten die Problematik hinsichtlich von Not bedrohter Menschen diskutieren und bitten daher um die Behandlung im Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend“, betont Dajana Andre.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen steht auch die Änderung der ‚Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege‘ auf der Tagesordnung. „Hier wird geregelt, dass die gestiegenen Kosten für die Mittagsverpflegung von den Eltern bezahlt werden muss. In Zahlen heißt das, dass ab Januar ein Mittagessen 30 bis 50 Cent mehr kostet: 2,80 € (für U3-Kinder), 3,40 € (Ü3), 4,00 € (Hortkinder) und 4,50 € für Kinder, die gesundheitlich auf eine spezielle Diät angewiesen sind. Das ist für Familien mit geringem Einkommen ein stattlicher Betrag. Die Vorstellung, dass das eine oder andere Kind in der KiTa das warme Mittagessen nicht mitessen darf, weil Eltern aus Kostengründen eigene Verpflegung mitgeben müssen, bricht mir das Herz. Echt wütend hingegen werde ich, wenn ich die geplante Ergänzung in § 8 Abs. 2 lese: Die Verpflichtung zur Zahlung des Betreuungsbetrags und des Getränkebetrags erstreckt sich auch auf Abwesenheitszeiten des Kindes und auf die Zeiten der Schließung während der Betriebsferien der Kindertagesstätte oder aus sonstigem Grund (wie beispielsweise Streik).“ Hintergrund sind die wochenlagen Tarifverhandlungen im vergangenen Jahr, die mit Arbeitsniederlegungen auch in Fuldaer Kindertagesstätten begleitet wurden. „Damit wird das Streikrecht hintertrieben, das im Übrigen durch die Hessische Verfassung geschützt ist – Das Streikrecht wird anerkannt, wenn die Gewerkschaften den Streik erklären. Artikel 29 Abs. 4. Zudem spart die Stadt bei Arbeitskämpfen die Personalkosten streikender Bediensteter. Diese erhalten ja während Arbeitskämpfen eine Lohnfortzahlung aus der Gewerkschaftskasse. Die Änderung der KiTa-Satzung geht mit uns gar nicht“, bekräftigt Dajana Andre. Die Streik-Ergänzung werde mit der Empfehlung des Städtetags begründet. „Diese Argumentation hinkt. Der Städtetag hat den Kommunen empfohlen, KiTa-Gebühren nicht zurückzuerstatten, wenn die Einrichtung aufgrund von Arbeitskämpfen schließen musste. Der Städtetag hat nicht empfohlen, das Verfahren bei solchen KiTa-Schließungen festzuschreiben. Wohlweislich! Wir halten die geplante Formulierung für nicht verfassungskonform“, bekräftigt Dajana Andre abschließend.

Der Wortlaut der Anträge ist hier veröffentlicht:
http://stadtfraktion.fuldawiki.de/stadtverordnetenversammlung-16-dezember-2016/

Stadtverordnetenversammlung 16. Dezember 2016

 

 

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