Wohnen

muss bezahlbar sein – für alle!

Eine angemessene und bezahlbare Wohnung gehört für uns zu einem menschenwürdigen Dasein. Auch in Fulda wird es für viele Menschen immer schwieriger, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Ein wachsender Anteil des zur Verfügung stehenden Einkommens muss für Miete und Mietnebenkosten aufgewendet werden.

Unsere Fraktion hat in den vergangenen Jahren viele Initiative in die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung eingebracht, um das Thema in den Fokus der Politik und in den gesellschaftlichen Diskurs zu bringen sowie Lösungswege aufzuzeigen:

Die Antworten auf die folgenden Anfragen sind über diesen Link zu erreichen. Hier einfach auf die Stadtverordnetenversammlung klicken, auf der die jeweilige Anfrage gestellt wurde.

28.01.2020
Anfrage
SVV  10.02.2020
Mieten explodieren in Hessen – Fulda Spitzenreiter
Hessische Landesregierung zu Angebotsmieten 2008 – 2018 in hessischen Städten
Das Onlineportal der Fuldaer Zeitung veröffentlichte am 20. Januar 2020: “ Mietwohnungen werden in Hessens Städten immer teurer angeboten. Diese Entwicklung macht auch nicht vor Fulda Halt: Beim angebotenen Quadratmeterpreis ist die Barockstadt in Sachen Anstieg neuer Spitzenreiter…
Plus von 70 Prozent
Besonders stark stiegen die Angebotsmieten in Fulda: von im Schnitt 5,00 auf 8,50 Euro pro Quadratmeter – ein Plus von 70 Prozent. Die geringste Steigerung gab es in Hanau, wo die Preise von im Schnitt 7,60 auf 9,40 Euro pro Quadratmeter kletterten (plus 23,7).
Das Ministerium berief sich auf Daten des Instituts für Wohnen und Umwelt.
„Angaben zu den Bestandsmieten, wie auch die Angaben zur Beantwortung der weiteren Fragen, stammen aus Ergebnissen der Zusatzerhebung zur Wohnsituation des Mikrozensus“
Anfrage der Linksfraktion im Landtag und Antwort http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/01439.pdf
Wir fragen den Magistrat

  1. Wann hat der Magistrat der Stadt Fulda Kenntnis erhalten von der „Zusatzerhebung zur Wohnsituation des Mikrozensus 2018“ und den Ergebnissen für die Stadt Fulda?
  2. Wie stellen sich – angesichts dieser neueren Zahlen des IWU Instituts – die Grundlagen unseres Antrages nach Beantragung der Stadt Fulda auf Aufnahme in die Liste der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten dar?
  3. Wie ist, angesichts der 70% Steigerung der Angebotsmieten in der Stadt Fulda, die damit trauriger Spitzenreiter in Hessen ist, zu bewerten, dass die Mietpreisbremse in Fulda keine Anwendung findet, da die Stadt nicht in der Liste mit angespannten Wohnungsmärkten verzeichnet ist?
    Karin Masche

06.11.2019
Haushaltsantrag 2020
Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft   
Die  Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum bezeichnet der Deutsche  Städtetag als  zentrales  Handlungsfeld der  öffentlichen Daseinsvorsorge in  den  kommenden Jahren.
Als Regulativ zu privaten Investoren, die zur Errichtung von Wohnungen mit Mietpreisbindung bereit sind, muss eine Kommune über eigene Möglichkeiten verfügen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Dies ist möglich mit der Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft, der bereits im Eigentum der Stadt befindliche Gebäude und Wohnungen zur Bewirtschaftung übergeben werden (wie z.B. die von der der Gesellschaft des Bundes – BImA) in diesem Jahr gekauften Häuser am Galasiniring), als auch Neubau wie auf dem städtischen Grund und Boden wie am Waidesgrund.
Vorteile einer kommunalen Wohnungsgesellschaft:

  • Keine Abhängigkeit von der Investitionsbereitschaft privater Bauherren
  • Aufbau und Erhalt von  Vermögenswerten, da  die  Fördermittel in das städtische Vermögen fließen
  • Erhalt öffentlichen Eigentums
  • Zielgerichtete Investitionen in den Bedarf
  • Einfluss auf  die Art Bebauung   und  den  Markt

Möglichkeit von Quartiersentwicklungen/- mangement
Mieternähe und Kooperationsmöglichkeit  rnit  Integrationshilfeorganisationen und sozialen Verbänden     
Beschluss
Der Betrag von 50 000 € als Grundkapital zur Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft wird in den Haushalt eingestellt und geeignete Liegenschaften der Stadt eingegliedert statt sie anderweitig zu verkaufen, sowie Neubauten mit mietpreisgebundenem Wohnraum errichtet. Die Gesellschaft soll berechtigt sein Förderanträge bei Kommune und Land zu stellen.
Karin Masche

06.11.2019
Haushaltsantrag 2020
Investitionen
10-20-10 Wohnbauförderung
Im letzten Jahr wurden die jeweiligen Fördersummen für mietpreisgebundene Wohnungen erhöht, die Dauer der Mietpreisbindung beträgt jedoch teilweise lediglich 20 Jahre. Die mietpreisgebundenen Wohnungen der 70er und 80er Jahre hatten eine 50 jährige Preisbindung. Mit dieser Entscheidung wird Raum geschaffen für eine städtische Wohnungsgesellschaft, deren Ziel es ist bezahlbaren Wohnraum zu bieten, der eben nicht in kürzester Zeit wieder dem „freien“ Immobilienmarkt zur Verfügung steht.
Beschluss:
Die Dauer der Mietpreisbindung in den städtischen Förderrichtlinien wird von „20/25 Jahre“ auf  „30 Jahre“ erhöht.
Karin Masche

08.10.2019
Anfrage
SVV  21.10.2019
„Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“ und „Hessische Kappungsgrenzenverordnung“
Der Magistrat stellt in seiner Ablehnung unseres Antrages, dass die Stadt sich beim Land Hessen für die Aufnahme der Stadt Fulda in die Liste der Städte mit angespannten Wohnungsmärkten einsetzt dar, dass dies nicht möglich sei, da objektive Kriterien vorliegen nach denen das Land Hessen entscheide. Ergebnis davon ist: somit gilt die Bundes-Mietpreisbremse für die Stadt Fulda nicht.
Bürgermeister Dag Wehner führte im  Mai 2015 auf unsere Anfrage hin aus:
„Die Selbsteinschätzungen der Gemeinden und das IWU-Gutachten bilden die Entscheidungsgrundlagen, welche Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt werden.“
Es wurde damals also sehr wohl eine Selbsteinschätzung der Kommunen abgefragt.
Im September 2017 wird der Stadtbaurat deutlicher: „Die Ausübung des Benennungsrechts nach der „Verordnung über die Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ wird für nicht erforderlich gehalten. Die derzeitige Steuerung der Belegungsbindung über den Wohnberechtigungsschein ist für die ordnungsgemäße Belegung ausreichend. Danach dürfen nur Personen mit einem entsprechenden vom Einkommen abhängigen Berechtigungsschein einziehen. Wer letztlich einzieht, entscheidet aber der Vermieter. 
Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche Voraussetzung bestehen in die Liste der Städte und Gemeinden aufgenommen zu werden, in denen die hessische Kappungsgrenzenverordnung greift?
  2. Worin unterscheiden sich die Kriterien der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung einerseits und der Liste der Städte mit angespannten Wohnungsmärkten andererseits?
  3. Wie steht der Magistrat zu der Einschätzung, dass in Fulda die Interessen der Vermieter und Investoren über denen der Mieter und Wohnungssuchenden stehen?
    Karin Masche

20.08.2019
Antrag
SVV  02.09.2019
Kein Verkauf des städtischen Areals am Waidesgrund
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Das gesamte städtische Areal am Waidesgrund bleibt im Eigentum der Stadt Fulda, auch Erbbaurechte werden nicht vergeben.
Begründung:
Es geht hier nicht darum, Wohnbebauung zu verhindern.
Ganz im Gegenteil! Die Fläche ist geradezu prädestiniert dafür, ein Wohnquartier zu entwickeln, das vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen zukunftsfähiger Entwicklung als Vorbild dienen könnte: Wirklich nachhaltig, ein Vorzeigeobjekt hinsichtlich Klimagerechtigkeit und bezahlbaren Wohnen für alle. Der Ort direkt am Bahnhof lädt förmlich dazu ein, hier Menschen ein Zuhause zu bieten, die möglichst autofrei leben wollen. Der Ort, an dem sich 87 Jahre (1931-2018) Menschen auf der früheren Domäne Ziehers meist gärtnernd vom Alltag erholten und so gute Nahrung ernten konnten, lädt förmlich dazu ein, die Art der Bebauung und die Freiräume so zu gestalten, dass Artenvielfalt gefördert wird, Erholungsräume für Mensch und Natur entstehen und auch Gemüse, Obst, Kräuter gepflanzt und geerntet werden können.
Es geht darum, Stadtentwicklung den Bürger*innen und ihren gewählten Vertreter*innen vorzubehalten – auch in Zukunft.
Bis zum 31.03.2003 gehörte auch die Fläche des Esperantos der Stadt. Für das Hotel und Kongress- und Kulturzentrum wurde ein Teil der Kleingärten und das städtische Jugendzentrum nebst Außenanlagen verkauft. Die Diskussionen waren lang und heftig – einig war man sich allerdings insbesondere darin, dass die verbliebene Fläche städtisch bleibt.
Dennoch soll eine Erweiterung der Kongressfläche nicht abgelehnt werden, doch darf keine Fläche verkauft werden. Die Stadt selber kann die geplante Halle bauen und an das Esperanto verpachten. Das bietet zudem die Möglichkeit, hier auch Räume in städtischer Trägerschaft als Treffpunkt für Vereine und Initiativen vorzusehen und damit die Zivilgesellschaft zu stärken. In den Stadtteilen stehen hierfür Bürgerhäuser zur Verfügung. In der Innenstadt fehlt eine Entsprechung. Auch bezahlbare Räumlichkeiten für Familienfeiern fehlen. Soziales Miteinander braucht Räume.
Ute Riebold

20.08.2019
Anfrage
SVV  02.09.2019
Umbau / Umnutzung Areal Weimarer Straße 22-26
Wir fragen den Magistrat:

  1. In welche Richtung gehen die derzeitigen Planungen der künftigen Nutzung des städtischen Areals Weimarer Straße 22-26 (ggf. auch angrenzender städtischer Flächen)?
  2. Wie weit sind die Planungen für das Soziokulturelle Zentrum L14 gediehen (bitte mit Zeithorizont)?
  3. Welche weiteren Institutionen sollen hier künftig angesiedelt werden, welche sollen verlagert werden?
    Ute Riebold

20.08.2019
Antrag
SVV  02.09.2019
Gründung einer Kommunalen Wohnungsgesellschaft
Die Stadt Fulda hatte schon immer Wohngebäude im Eigentum. Teilweise wurden diese Wohngebäude in den letzten Jahrzehnten verkauft.
Es ist erfreulich, dass der Stadt Fulda in jüngster Zeit neue Käufe von bestehenden Wohngebäuden gelungen sind und auch weitere Zukäufe in Aussicht stehen. (siehe unsere Anfrage und Antwort zum Ankauf von Gebäuden aus dem Bestand der Bundesvermögensanstalt. (29. April 2019).
Es wird sich also daher die Notwendigkeit ergeben, dass diese Immobilien mit den geplanten Sozialwohnungen verwaltet werden müssen. Zu diesem Zwecke beantragen wir die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft.
Weiterhin beziehen wir uns ausdrücklich auf die Eingabe der „Initiative für bezahlbaren Wohnraum in Fulda“ aus dem August 2019, die in der Gründung einer städtischen Gesellschaft auch die Option sehen städtische Fördermittel für Sozialen Wohnungsbau zur Sicherung kommunalen Eigentums zu nutzen. Diese sehen folgende Vorteile:

  1. Keine Abhängigkeit von der Investitionsbereitschaft privater Bauherren
  2. Aufbau und Erhalt von Vermögenswerten, da die Fördermittel in das eigene städtische Vermögen fliessen, darüber hinaus durch Wertsteigerungen
  3. Zielgerichtete Investitionen in den Bedarf
  4. Einfluss auf die Bebauung und den Markt
  5. Möglichkeit von Quartiersentwicklungen/- mangement
  6. Mieternähe und Kooperationsmöglichkeit mit Integrationshilfeorganisationen

Beschluss
Sie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda beschließt die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft. Der Magistrat wird aufgefordert eine entsprechende Vorlage zu erstellen.
Karin Masche

20.08.2019
Anfrage
SVV  02.09.2019
Verlust von Wohnungen mit Mietpreisbindung
Im Jahr 1987 gab es in der Stadt Fulda 5714 Wohnungen mit Mietpreisbindung, durch Auslaufen der Mietpreisbindung bei gleichzeitigem Fehlen von Förderungen für Zubau sank diese Zahl bis 2015 erheblich.
2015 weist die Statistik der Stadt Fulda 2.388 Wohneinheiten aus, 2016 nur noch 2140 öffentlich geförderte Wohneinheiten. Zum Stichtag 19.6.2017 befanden sich in Fulda nur noch 1.766 Mietwohnungen in der sozialen Wohnraumförderung und 2018 noch 1.563.
Dem gegenüber steht das beständige Bevölkerungswachstum der Stadt, das die umgekehrte Dynamik aufweist: hatte Fulda 1989 rund 54.600 Einwohner, stieg die Zahl in 2000 auf 62.500, zum 01.01.2015 waren es 65.540, zum 31.12.2018 über 68.500.
Im Februar 2012 beantwortete Bürgermeister Dippel unsere detaillierte Fragen: „Exakt 6.372 Personen leben im Stadtgebiet im sozial geförderten Wohnungsbau. Insgesamt sind derzeit 2.737 Wohnungen in 670 Gebäuden gefördert. Darin enthalten ist sowohl Wohnraum der Wohnungsgesellschaften als auch privat vermieteter Wohnraum. Auf die Wohnstadt entfällt ein Anteil von 862 Wohnungen. Das entspricht gemessen an der Gesamtzahl 31,49 Prozent. Diese befinden sich in insgesamt 98 Gebäuden (14,62 Prozent).“
Wir fragen den Magistrat

  • Wie viele Mietwohnungen befanden sich zum Stichtag 19.6.2019 in der sozialen Wohnraumförderung und welche Veränderung ergibt sich zur Anzahl vom Stichtag 19.6.2018?
  • Wie viele Mietwohnungen wurden 2019 durch Beantragung der kommunalen Förderung neu im Sozialen Wohnungsbau mit Mietpreisbindung bereitgestellt, bzw. werden bis zum Jahresende verfügbar sein?
  • Wie viele Personen leben derzeit im Stadtgebiet im sozial geförderten Wohnungsbau und wie viele Wohnungen der Gesamtsumme entfallen dabei auf die „Wohnstadt“?
    Karin Masche

11.06.2019
Anfrage
SVV  24.06.2019
Hessische Wohnungspolitik
Kürzlich wurde vom Hessischen Ministerium Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eine Ausweitung der Hessischen Verordnung zur Mietpreisbremse angekündigt, sie wurde in der ersten Juniwoche vom Kabinett beschlossen und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.
Weiterhin wurde eine Initiative angekündigt, dass die Nassauische Heimstätte ǀ Wohnstadt, die Wohnungsbaugesellschaft im Eigentum des Landes Hessen, finanziell gestärkt, 15.000 zusätzliche Wohnungen gebaut werden sollen, sowie ein Programmaufgelegt wird, nachdem aus der Mietpreisbindung gelaufene Wohnungen weiterhin der Bindung unterliegen.
Wir fragen zu den Grundlagen der Hessischen Kappungsverordnung und Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (http://starweb.hessen.de/cache/GVBL/2017/00025.pdf): Die Selbsteinschätzungen der Gemeinden und das IWU-Gutachten bilden die Entscheidungsgrundlagen, welche Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt werden. (lt Bürgermeister Dag Wehner 18.5.2015)
Wir fragen den Magistrat:

  1. Werden die von der Hessischen Landesregierung aktuell angekündigten Maßnahmen auch in der Stadt Fulda umgesetzt werden?
  2. Umfasst die Liste der Städte in der die Mietpreisbremse künftig gelten wird und die Initiative zur Stärkung der landeseigenen Wohnstadt auch die Stadt Fulda?
  3. Wenn Fulda abermals nicht in dieser Liste der Städte in denen hessische wohnungspolitische Maßnahmen greifen aufgeführt ist, wird sich der Magistrat für die Aufnahme der Stadt Fulda einsetzen und die Aufnahme beantragen?
    Karin Masche

11.06.2019
Antrag
SVV  24.06.2019
Teilhabe der Stadt Fulda an Maßnahmen der Hessischen Wohnungspolitik
Kürzlich wurde vom Hessischen Ministerium Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eine Ausweitung der Hessischen Verordnung zur Mietpreisbremse angekündigt. Weiterhin wurde eine Initiative angekündigt, dass die Nassauische Heimstätte ǀ Wohnstadt, die Wohnungsbaugesellschaft im Eigentum des Landes Hessen, finanziell gestärkt, 15.000 zusätzliche Wohnungen gebaut werden sollen, sowie ein Programm aufgelegt wird, nachdem aus der Mietpreisbindung gelaufene Wohnungen weiterhin der Bindung unterliegen.
Verzichtet die Stadt Fulda auf die Ausweisung als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf könnten zukünftig auch zusätzliche Zuschüsse zu erwartender Programme verlorengehen.
Beschluss:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Stadt Fulda als „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ zu beschließen und beim Land Hessen einzureichen.“
Karin Masche

30.04.2019
Anfrage
SVV  13.05.2019
Osthessen-Center – Fahrstühle sanierungsbedürftig, Parkdecks marode, …
Seit Juli 2015 ist publik, dass beide Ebenen des zu dem Gebäudekomplex Osthessen-Center gehörenden Parkdecks am Emaillierwerk marode sind. Seit 1. Dezember 2016 ist diese Parkeinrichtung in der Heinrichstraße wegen Lebensgefahr gesperrt. Sanierungsmaßnahmen wurden jedoch nicht einmal begonnen. Ende April wurde öffentlich, dass auch die Aufzüge des bis zu 16 Etagen hohen Wohnblocks dringend sanierungsbedürftig sind. Auch hier droht die Stilllegung. Eine Katastrophe für die vielen hier lebenden Menschen – besonders für diejenigen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Möglichkeiten bestehen für die Stadt Fulda, darauf hinzuwirken, dass eine Sanierung noch vor der drohenden Stilllegung unverzüglich beginnt? Wenn die Personenaufzüge nacheinander saniert würden, könnte das die Situation wenigstens für die Gebäudeteile entschärfen, die durch mehrere Aufzüge erschlossen sind.
  2. Welche kommunalen und staatlichen Ämter / Institutionen sind zuständig dafür, den Zustand von (Wohn)-Gebäuden nach Hinweisen auf gravierende (Sicherheits)mängel (baulich, technisch, brandschutzmäßig …) zu überprüfen, welche sind im speziellen Fall bereits wann tätig geworden?
  3. Unabhängig von einer formalen Zuständigkeit der Stadt Fulda: Wie könnte/würde die Stadt unterstützen, wenn die Aufzüge im OHC über Wochen oder gar Monate nicht genutzt werden könnten und so mobilitätseingeschränkte Menschen faktisch in den Etagen ihrer Wohnungen eingesperrt wären?

Ute Riebold

30.04.2019
Anfrage
SVV  13.05.2019
Kauf von Immobilien mit Sozialwohnungen
In der Beantwortung einer Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 1. April für der Bürgermeister Dag Wehner aus: „Die Stadt Fulda verfügt aktuell über keine Sozialmietwohnungen in eigenem Bestand. Alle existierenden sozial geförderten Wohnungen befinden sich im Besitz von Wohnungsunternehmen oder privaten Eigentümer.“
In der weiteren Beantwortung unserer Fragen bezogen auf Perspektiven wird ausgesagt:
„Die Stadt Fulda beabsichtigt im Gebiet des Förderprogramms „Soziale Stadt Ziehers Süd / Ostend“ die Liegenschaft Gallasiniring 8+10 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu Vorzugskonditionen zu erwerben. Der Vertrag sieht unter anderem eine Kaufpreisvergünstigung für die verbindliche Errichtung von Sozialwohnungen vor, welche den Besitzern von Wohnberech-tigungsscheinen vorbehalten sind. Daneben werden auch gemeinwesensorientierte Nutzungen in der Immobilie auf ihre Realisierbarkeit geprüft.“
Wir fragen den Magistrat:

  1. Der Vertrag für den Erwerb des Bundesliegenschaft Gallasiniring 8 und 10 sieht eine Kaufpreisvergünstigung bei Errichtung von Sozialwohnungen vor. Wie viele Sozialwohnungen mit welcher Mietpreis-Bindungsfrist entstehen hier?
  2. Gibt es hier Fristen bis wann die Gebäude im Eigentum der Stadt Fulda bleiben müssen?
  3. Wie plant die Stadt Fulda die Sozialwohnungen im eigenen Bestand zu verwalten?

Karin Masche

19.03.2019
Anfrage
SVV  01.04.2019
Leider kein Aprilscherz: OHC-Parkdeck noch immer nicht saniert
Im Juli 2015 wurde durch einen Hinweis an die Bauaufsicht und nachfolgend an die Presse publik, dass beide Ebenen des OHC-Parkdecks marode sind. Seit dem 1. Dezember 2016 ist die Parkeinrichtung in der Heinrichstraße wegen Lebensgefahr gesperrt, auch die Überquerung ist daher nicht mehr möglich. Sanierungsmaßnahmen stehen jedoch augenscheinlich noch immer nicht bevor.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Gibt es mittlerweile (nach knapp 2,5 Jahren) nun doch einen Ersatz für die baurechtlich notwendigen Stellplätze?
  2. Kann die Eigentümergemeinschaft den untragbaren Zustand weiter aussitzen oder gibt es gar die Möglichkeit, die Parkeinrichtung des Osthessencenters nun doch zu verlegen, um die fußläufige Anbindung des Einkaufszentrums Emaillierwerk verbessern zu können?
  3. Wie lange wird die Stadt Fulda diesen untragbaren Zustand noch dulden?

Ute Riebold

19.03.2019
Anfrage
SVV  01.04.2019
Wohnungen für Personen mit vordringlichem Wohnungsbedarf
Wir fragen den Magistrat:

  1. Über wie viele eigene Wohnungen in eigenem Bestand verfügt die Stadt Fulda derzeit zur Unterbringung von bedürftigen Personen mit vordringlichem Wohnungsbedarf?
  2. Wie viele Personen sind derzeit dort untergebracht?
  3. Beabsichtigt die Stadt Fulda diesen Bestand zu erhöhen bzw. gibt es Entwicklungen, die diesen Bestand erhöhen werden?
    Karin Masche

29.01.2019
Anfrage
SVV  11.02.2019
Sondertilgungen von Wohnungsbaudarlehen
Im Jahresabschluss 2017 des Haushaltes der Stadt Fulda taucht ein Posten „Sondertilgungen und vorzeitige Rückzahlungen aus gewährten Wohnungsbaudarlehen“ auf. Unter Berücksichtigung des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes können somit Wohnungen mit damals üblicher 50-jähriger Mietpreisbindung schon früher auf dem „freien Wohnungsmarkt“ angeboten werden.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Um wie viele Wohngebäude mit wie vielen Wohnungen handelt es sich bei den vorzeitigen Rückzahlungen im sozialen Mietwohnungsbau und in welchen Jahren wurden sie jeweils erbaut?
  2. Gab es auch in den Vorjahren 2010 bis 2016 vorzeitige Rückzahlungen im sozialen Mietwohnungsbau? (Bitte jeweils Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Jahr der vorzeitigen Rückzahlung)
  3. Ist bekannt, ob in unmittelbarer zeitlicher Nähe ein Eigentümerwechsel der Wohngebäude mit den vorzeitigen Rückzahlungen der hierfür gewährten Darlehen stattgefunden hat?
    Karin Masche

07.11.2018
Haushaltsantrag 2019
Beratung àBSA
Produkt                           10-20-10
Wohnungsbaugenossenschaft initiieren
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Die Stadt Fulda initiiert die Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft. Zweck dieser Genossenschaft ist, geeignete Flächen anzukaufen, günstigen Wohnraum zu schaffen und diesen zu verwalten.
Begründung:
Insbesondere in der Innenstadt wird günstiger Wohnraum immer knapper, da dieser von unterschiedlichen Gruppen – Normal- und Geringverdienende, Studierende – verstärkt nachgefragt wird. Durch die wachsende Nachfrage steigen die Mieten – dadurch werden einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen verdrängt. Dieser Gefahr der Gentrifizierung muss entgegengesteuert werden.
Eine Genossenschaft bietet die Möglichkeit, dass mehr Menschen in die Schaffung von Wohnraum investieren können und nicht immer nur finanzstarke Investoren an dem Bauboom partizipieren.
Ute Riebold

07.11.2018
Haushaltsantrag 2019
Produktgruppe 05-40 Wohnungshilfen, Vermeidung von Obdachlosigkeit
Produkt 16-20-10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Position 21
Eigenbetrieb 01-15-20
Liegenschaften des Landes und des Bundes
„Eine schlechte Wohnung macht brave Leute verächtlich.“
(Johann Wolfgang von Goethe, Was wir bringen, Lauchstädt 3, 1802)
Was Goethe schon 1802 wusste, kann den Spitzen der Politik heute nicht verborgen sein. Die Verfügung über Wohnraum ist existentiell.
Die Stadt Fulda nimmt die Angebote des Landes Hessen und des Bundes (BImA) war, deren Liegenschaften vorrangig den Kommunen zu übereignen. (Beschluss Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 26. September 2018: „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018))
Beschluss
Ein entsprechender Betrag die Liegenschaften zu übernehmen, sich Erstzugriffsoptionen zu sichern und zu nutzen wird in den Haushalt 2019 eingestellt.
Karin Masche

07.11.2018
Haushaltsantrag 2019
Investitionen
10-20-10 Wohnbauförderung
Kompensation der 2018 aus der Mietpreisbindung gefallenen Wohnungen
Anfragen ergaben, dass innerhalb eines Jahres erneut mehr 200 Wohnungen aus der Mietpreisbindung gefallen sind. Von den im Jahr 1987 vorhanden 5714 Wohnungen mit Mietpreisbindung sind durch Auslaufen der Bindung 2015 nur noch 2.388 Wohneinheiten verblieben
2016 nur noch 2140, 2017 noch 1.766 und 2018 nur noch 1.563. Es ist zu befürchten, dass sich der Trend 2019 fortsetzen wird.
Die in diesem Jahr aufgrund des städtischen Förderprogramms neu errichteten Wohnungen mit Mietpreisbindung werden im besten Falle 27 betragen. Hinzu kommen 25 Wohnungen bei denen die Stadt Belegrechte erwerben konnte.
Dieser Zuwachs durch das städtische Förderprogramm kompensiert nicht die zuvor in den letzten Jahren aus der Preisbindung gefallenen Wohnungen und auch nicht wenigstens die aktuellen Abgänge. Hinzu kommt, dass die Einwohnerzahl der Stadt stetig wächst.
Beschluss:

  1. Der Ansatz „Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln“ 2019 wird mindestens auf den Ansatz des Jahres 2018 (2 Mio. €) erhöht
  2. Die Dauer der Mietpreisbindung in den städtischen Förderrichtlinien wird von „20 Jahre“ auf „30 Jahre“ und die Fördersummen auf 30 000 € pro Wohnungseinheit erhöht.
  3. Die Mindestbereitstellung von vier Wohnungen für geförderten Wohnraum wird gestrichen und wird bereits ab einer bereitgestellten Wohnung mit Bindung ermöglicht. Somit können auch Eigenheim-Besitzer Förderung für Einliegerwohnungen mit Mietpreisbindung erhalten.
  4. Werden Wohnhäuser nach Auslaufen der Mietpreisbindung auf dem Immobilienmarkt angeboten, sichert sich die Stadt ein Vorkaufsrecht um die Wohnungen dem öffentlich geförderten Sektor zu erhalten.
    Karin Masche

07.11.2018
Haushaltsantrag 2019
Beteiligung an Wohnungsbaugesellschaften
Laut Beteiligungsbericht der Stadt Fulda ist die Stadt an der Gemeinnützigen
Wohnungsgenossenschaft e. G. Fulda (3,18 %), dem Siedlungswerk Fulda e. G. (0,31 %) und des Fuldaer Spar- und Bauvereins e. G. (0,24 %) beteiligt.
Die Beteiligungen können genutzt werden bezahlbaren Wohnraum in Fulda zu schaffen.
Bisher haben zwei dieser Gesellschaften in den letzten Jahren aber nicht einmal die Fördermittel der Stadt Fulda abgerufen. Lediglich in der Georg- Antoni- Straße wurden 12 Wohneinheiten durch die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft e. G. Fulda unter Beanspruchung der städtischen Fördermittel geschaffen. Einiges Potential zur Schaffung weiteren Wohnraums durch die drei Wohnungsgesellschaften ist zu vermuten.
Beschluss
Die Stadt Fulda erhöht ihre Anteile an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft e. G. Fulda (bisher 3,18 %), dem Siedlungswerk Fulda e. G. (0,31 %) und des Fuldaer Spar- und Bauvereins e. G. (0,24 %) und bringt sich in die Geschäftspolitik der beteiligten Gesellschaften aktiv ein.
Ein entsprechender Betrag für die Erhöhung der Geschäftsanteile werden in den Haushalt eingestellt. Er orientiert sich aus den nicht verausgabten Mittel des Vorjahres zur Wohnungsbauförderung in 10-20-10
Karin Masche

09.10.2018
Anfrage
SVV  22.10.2018
Verlust von Wohnungen mit Mietpreisbindung
Im Jahr 1987 gab es in der Stadt Fulda 5714 Wohnungen mit Mietpreisbindung, durch Auslaufen der Mietpreisbindung bei gleichzeitigem Fehlen von Förderungen für Zubau sank diese Zahl bis 2015 erheblich.
2015 weist die Statistik der Stadt Fulda 2.388 Wohneinheiten aus, 2016 nur noch 2140 öffentlich geförderte Wohneinheiten.  Zum Stichtag 19.6.2017 befanden sich in Fulda nur noch 1.766 Mietwohnungen in der sozialen Wohnraumförderung.
Dem gegenüber steht das beständige Bevölkerungswachstum der Stadt, das die umgekehrte Dynamik aufweist: hatte Fulda 1989 rund 54.600 Einwohner, stieg die Zahl in 2000 auf 62.500, zum 01.01.2015 waren es 65.540, zum 31.12.2015 über 67.000 (siehe OB Wingenfeld, Haushaltsrede 14.10.16).
Wir fragen den Magistrat

  1. Wie viele Mietwohnungen befanden sich zum Stichtag 19.6.2018 in der sozialen Wohnraumförderung und welche Veränderung ergibt sich zur Anzahl vom Stichtag 19.6.2017?
  2. Wie viele Mietwohnungen wurden 2018 durch Beantragung der kommunalen Förderung neu im Sozialen Wohnungsbau mit Mietpreisbindung bereitgestellt, bzw. werden bis zum Jahresende verfügbar sein?
    Karin Masche

14.08.2018
Anfrage
SVV  17.08.2018
Bezug „Werner Tower“ Dalbergstraße 17
Im Jahr 2012 fand ein Interessebekundungsverfahren statt, an dem ich sieben Investoren beteiligten und fünf Entwürfe eingereicht wurden.
Die Entscheidung für die Firma Werner Holding fiel 2013 ua mit der Begründung:
„Der Bebauungsvorschlag der Fa. Werner Holding setzt einen besonderen städtebaulichen Akzent in der südlichen Innenstadt. Das vorgeschlagene Ensemble mit Hochhaus, Plateau und Begrünung ist auch vom Gestaltungsbeirat besonders gewürdigt worden. Die Ankündigung der Fa. Werner Holding, ihren Sitz nach Realisierung der Baumaßnahme in das Gebäude nach Fulda zu verlegen, wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich begrüßt und unterstreicht die Besonderheit des Angebots.“
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beinhaltete auch die Vorgabe, dass der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und „den Gremien“ erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden solle.
Im Jahr 2015 erfuhren die Stadtverordneten aus den Medien, dass eine Nutzungsänderung vorgesehen war, die die Vermietung eines großen Teils des Gebäudes an eine Hotelkette vorsah. Die FZ titelte am 19.11.2015 unwidersprochen: „Hauptsitz und Hotel: Werner-Gruppe baut in der Dalbergstraße“.
„Die Gremien“ (man beachte die Vorgabe des Plural) befassten sich mit dieser Nutzungsänderung und den Änderungen des Bauplanes nicht mehr, lediglich der Magistrat stimmte zu.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Ist die Verlegung der „Fa. Werner Holding“ in das Gebäude erfolgt und die Ummeldung des Hauptsitzes in die Stadt Fulda vollzogen worden?
  2. Wie viele Beschäftigte hat die die „Fa. Werner Holding“
  3. Wie viele Beschäftigte hat die „Werner Gruppe“ in ihren Niederlassungen an verschiedenen Standorten?
    Karin Masche

24.04.2018
Anfrage
SVV  07.05.2018
Langebrückenstraße 14 – archäologische Erkundung • Abbruch • Bebauung
Wir fragen den Magistrat:

  1. Ist bereits eine Abbruchgenehmigung erteilt – auch für das Gebäude, in dem derzeit noch das Underground Räume nutzt?
  2. Wann können archäologische Erkundungen durchgeführt werden?
  3. Das Planungsbüro UmbauStadt erarbeitet im Auftrag der Stadt Fulda ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Quartier Langebrückenstraße/Hinterburg. Einer der Geschäftsführer ist von der BG Immo II GmbH & Co. KG mit der Planung der Bebauung des Areals Langebrückenstraße 14 beauftragt. Wohnt dieser Konstellation ein Interessenkonflikt inne?

Ute Riebold

06.03.2018
Anfrage
SVV  19.03.2018
Fehlbelegung von sozialgebundenen Wohnraum
Vor einiger Zeit wurde vom Wohnungsamt Fulda ein Fragebogen an alle Mieter und Mieterinnen sozial gebundenen Wohnraums versandt, um mögliche Fehlbelegungen feststellen zu können und eine eventuelle Fehlbelegungsabgabe zu prüfen.
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda fragt den Magistrat:

  1. Wie hoch ist die Fehlbelegung von sozialgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet?
  2. Warum wurde bisher keine Fehlbelegungsabgabe in der Stadt Fulda erhoben, obgleich dies in Hessen vorgeschrieben ist? Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz – FBAG | gilt seit 10.12.2015 bis 31.12.2020)
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, Fehlbelegungen des sozialgebundenen Wohnraums zu vermeiden?

Dajana Andre

22.01.2018
ANFRAGE
SVV  05.02.2018
Anfrage Statistische Meldungen Wohngeld
Das statistische Bundesamt gibt vierteljährlich eine Statistik mit Angaben bis auf Bundeslandebene heraus. Die Wohngeldstatistik erfasst die Anträge auf Wohngeld und liefert Angaben über das Mietenniveau, die Wohngeldausgaben insgesamt, die Anzahl, die soziale Struktur und die Wohnverhältnisse der Wohngeldempfänger sowie über deren Wohnkosten, Einkommen und Wohngeldansprüche.
Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ fragt den Magistrat:

  1. Welches statistische Material zu den Wohngeldanträgen in der Stadt Fulda wurden jeweils detailliert im Jahr 2012 und 2017 gemeldet?

Bitte informieren Sie die Stadtverordnetenversammlung zu den vorliegenden Meldungen des Datenmaterials nach Anzahl der Anträge, bewilligte Anträge, Höhe des monatlichen bewilligten Wohngeldes; Betrag des im Berichtszeitraum gezahlten Wohngeldes, Wohngeldempfänger nach Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder je nach:

    • Beteiligung am Erwerbsleben / Stellung im Beruf
    • Geschlecht
    • Altersgruppe (unter 18 Jahre / 18 bis unter 25 Jahre)

Wohnung der Wohngeldempfänger nach:

  • Wohnfläche;
  • Öffentlicher Förderung;
  • Höhe der tatsächlichen und berücksichtigungsfähigen Miete/Belastung; Gesamteinkommen und bei seiner Ermittlung nicht zu berücksichtigende Beträge der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nach Art und Höhe.
  1. Wie bewertet der Magistrat die Differenzen zum statistischen Material 2012 und 2017 auch wenn einzelne Positionen bedingt durch Gesetzesänderung nicht direkt vergleichbar sind.
    Karin Masche

08.11.2017
Haushaltsantrag 2018
Beratung à BSA
Produkte                         10-20-10
Wohnungsbaugesellschaft gründen – Wohnraum schaffen
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Die Stadt Fulda gründet eine Wohnungsbaugesellschaft. Zweck dieser Gesellschaft ist, geeignete Flächen anzukaufen, günstigen Wohnraum zu schaffen und dies zu verwalten.
Begründung:
Eine zentrale Entwicklung im Zuge des demographischen Wandels besteht im Wachstum der Städte. Dies trifft auch auf Fulda zu.
Dies führt dazu, dass günstiger Wohnraum immer knapper wird, da dieser von unterschiedlichen Gruppen – Normal- und Geringverdienende, Studierende, Geflüchtete – verstärkt nachgefragt wird. Durch die steigende Nachfrage steigen die Mieten – dadurch werden einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen verdrängt. Dieser Gefahr der Gentrifizierung muss auf verschiedenen Ebenen entgegengesteuert werden.
Dies soll das Engagement, sozial gebundenen Wohnraum zu schaffen, ergänzen.
Insbesondere könnte durch eine städtische Gesellschaft Wohnraum am Waidesgrund nachhaltig entwickelt werden.
Ute Riebold

08.11.2017
Haushaltsantrag 2018
Beratung à BSA
Produkt                           10-20-10                oder
Produktteilbereich           09-10-4034
Vorderhaus Langebrückenstraße 14
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt,
das Vorderhaus der Langebrückenstraße 14 zu erwerben.
Begründung:
Die neuen Eigentümer des Areals Langebrückenstraße 14 beabsichtigen den Verkauf des unter Ensembleschutz stehenden Vorderhauses.
Das Haus könnte als Übergangsdomizil für das soziokulturelle Zentrum L14 dienen.
Anschließend könnten dort Sozialwohnungen entstehen – auch der Bau von städtischen Sozialwohnungen wird durch das Land Hessen gefördert.
Zudem könnten hier Übergangswohnungen für Frauen angeboten werden, die nach ihrer Flucht ins Frauenhaus eine bezahlbare Wohnung suchen oder darauf warten, dass ihre Ex-Partner die Familienwohnung geräumt haben.
Ute Riebold

08.11.2017
Haushaltsantrag 2018
Beratung à BSA
Produkt                           13-10-20
Waidesgrund – keine Fakten schaffen
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt
die Sperrung der Mittel
für das Wertermittlungsverfahren KGV Waidesgrund (1.750.000 €)
und die Umsetzung KGV Waidesgrund (40.000 €).
Begründung:
Erst muss der Ideenwettbewerb abgewartet werden und Klarheit darüber herrschen, ob das Areal künftig anders genutzt werden wird und was genau entstehen soll.
Ute Riebold

05.11.2017
Antrag zum Haushalt 2018
Produktbereich 05
Wohnprojekt für Alleinerziehende
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Die Stadt Fulda initiiert ein Wohnprojekt für Alleinerziehende. Das Projekt soll alleinerziehenden Müttern und Vätern die Möglichkeit zum kooperierenden Wohnen geben. Zu diesem Zweck wird ein geeignetes Mehrfamilienhaus angemietet, gekauft oder aus einem möglichen städtischen Bestand zur Verfügung gestellt und so umgebaut, dass kleine abgeschlossene Wohneinheiten und Gemeinschaftsräume auf den Etagen entstehen. Unterschiedliche Wohnbedürfnisse oder Wohnformen sind bei der Gestaltung der Etagen zu berücksichtigen. Dieses Projekt kann gemeinsam mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege angegangen werden und darüber hinaus geprüft werden ob es durch Mittel z.B. für eine soziale Stadt gefördert werden kann.
Entsprechende zweckgebundene Mittel für die Planung und Umsetzung sind in den Haushalt einzustellen.
Begründung:
Der angespannte Wohnungsmarkt in Fulda, führt dazu, dass Menschen mit geringen Einkommen kaum mehr angemessenen Wohnraum finden, den sie finanzieren können. Alleinerziehende trifft diese Problematik doppelt, sind sie doch mit nur einem Gehalt meist auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen.
Zudem soll diese Wohnkonzeption die Alltagsorganisation Alleinerziehender erleichtern, die sozialen Kontaktmöglichkeiten stärken, Handlungsspielräume eröffnen und Kindern mit ihren Elternteilen einen Raum zum Austausch untereinander geben.
Ein solches gemeinsames Wohnen erleichtert den Bewohner/innen die zusätzlichen Schwierigkeiten, die der Alltag für Familien mit nur einem Erwachsenen bereithält, zu meistern.
Dajana Andre

08.11.2017

Haushalt 2018
HFA
Produkt 05-40 Wohnungshilfen, Vermeidung von Obdachlosigkeit
Produkt 16-20-10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Position 21 Eigenbetrieb
01-15-20
Kommunales Wohneigentum
Die Stadt Fulda übernimmt Verantwortung in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Daseinsvorsorge im Alter, Kultur usw. Sie hat Beteiligungen im Bereich Energie und Sparkasse, sowie kleine Anteile an Wohnungsbaugesellschaften. Doch die Anliegen der Wohnungsgesellschaften haben sich gewandelt. Auch sie sind den Marktmechanismen ausgesetzt.
Dies führt dazu, dass günstiger Wohnraum immer knapper wird, da dieser von unterschiedlichen Gruppen – Normal- und Geringverdienende, Benachteiligte, Studierende, Geflüchtete – verstärkt nachgefragt wird. Durch die steigenden Mieten werden einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen verdrängt. Dieser Gefahr der Gentrifizierung muss auf verschiedenen Ebenen entgegengesteuert werden.
Daher steht die Stadt Fulda zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Pflicht kommunalen Wohnraum bereit zu halten.
Es gibt die Möglichkeit mit regulierenden Maßnahmen in den Wohnungsmarkt einzugreifen oder selbst Engagement aufzubringen, ebenfalls die Niedrigzinsphase zu nutzen und kommunales Wohneigentum zu schaffen.
Wir beantragen die Schaffung kommunalen Wohneigentums mit Mietpreisbindung z.B. gespeist aus den Dividenden, Konzessionsabgaben und Ausschüttungen der städtischen Beteiligungen. Die Mittel sind im Haushalt entsprechend umzuschichten.
Karin Masche

08.11.2017
Haushalt 2018
HFA
01-15-20
Produkt 05-40 Wohnungshilfen, Vermeidung von Obdachlosigkeit
Produkt 16-20-10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Position 21 Eigenbetrieb
Wohnungssuchende Frauen – Vermeidung von Obdachlosigkeit
Frauen, die im „Fuldaer Frauenhaus“ Zuflucht und Unterstützung gefunden haben, können oft nach ihrer Stabilisierung nicht das Frauenhaus mit seinen psychosozialen Hilfsangeboten verlassen, weil sie auf dem Wohnungsmarkt keine Wohnung finden. Eine bereits in der Umsetzung befindliche Erhöhung der Kapazität des Frauenhauses durch Wechsel der Immobilie ist begrüßenswert, löst aber nicht das Problem des fehlenden Wohnraums nach der Intensivbetreuung.
Wir beantragen daher zur Entlastung des Fuldaer Frauenhauses:

  1. Die Stadt bemüht sich die freiwerdende Immobilie des bisherigen Frauenhauses zu kaufen und bietet dort Übergangswohnen für alleinstehende Frauen an, bis eine Wohnung gefunden wird.
  2. Die Stadt Fulda vereinbart mit ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften Belegrechte für Wohnungen, die aus der Mietpreisbindung gefallen sind und nimmt diese wahr.

Die entsprechenden Mittel für Kauf der Immobilie, Miete der Immobilie oder Ankauf von Belegrechten für Wohnungen, die aus der Mietpreisbindung gefallen sind werden in den Haushalt eingestellt.
Karin Masche

08.11.2017
Haushalt 2018
HFA
Belegrechte kaufen in Höhe des Abgangs von Wohnungen aus der Mietpreisbindung des Sozialen Wohnungsbaus: aktuell Arleser Straße
Anfragen ergaben in diesem Jahr, dass 2017 in Fulda erneut 250 Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen werden. Die in diesem Jahr aufgrund des städtischen Förderprogramms neu errichteten Wohnungen mit Mietpreisbindung wird im besten Falle 35 betragen. Hinzu kommen 45 Wohnungen bei denen die Stadt Belegrechte erwerben konnte (Stadtbaurat Schreiner 27.10.2017). Dieser Zuwachs kompensiert nicht die zuvor in den letzten Jahren aus der Preisbindung gefallenen Wohnungen und erst recht nicht die aktuellen Abgänge. Hinzu kommt, dass die Einwohnerzahl der Stadt stetig wächst.
Ein Teil, der vom Stadtbaurat Schreiner genannten 2017 aus der Preisbindung fallenden Wohnungen befindet sich in den Wohnblocks der Wohnstadt am Aschenberg, Arleser Straße, die vor 50 Jahren errichtet wurden. Die Mieter erhielten umgehend eine erhebliche Mieterhöhung, so dreht die mehrheitlich landeseigene Wohnstadt (auch die Sparkasse Fulda verfügt über Anteile) mit an der Preisschraube. (Information durch die betroffenen Mieter)
Beschluss:
Die Stadt kauft Belegrechte für die Wohnblocks in der Arleser Straße und setzt eine Mietpreisbindung fest, die sich nicht über den bisherigen Verträgen für die unrenovierten Wohnblocks bewegen darf. Bisher waren die Mietpreise im Rahmen der Vorgaben des Amtes für Arbeit und Soziales des Landkreises für die „Kosten der Unterbringung“. Den Mietern wird Bestandsschutz zugesagt.
Der Betrag ist in den Haushalt einzustellen und möglichst umgehend aus den nicht getätigten Ausgaben, die im Haushalt 2017 eingestellt waren, umzusetzen
Karin Masche

08.11.2017
Haushalt 2018
HFA – 01-11-20 Stellenplan
Leerstandskataster
Erstaunlich ist, dass der Stadt Fulda über Jahre nicht aufgefallen ist, dass ganze Wohnblocks des sozialen Wohnungsbaus leer standen. Jetzt wurden durch das neue Förderprogramm Wohnungen in der Antoni Str. und weitere in dem Wohngebiet nach Renovierung wieder einer Nutzung unter Einsetzung der Mietpreisbindung zugeführt.
Das städtische Amt für Wohnungswesen führt zukünftig ein Leerstandskataster und nimmt gezielt Kontakt mit den Eigentümern auf, um Fördermöglichkeiten zur Nutzung darzulegen.
Die personellen Voraussetzungen werden im Stellenplan geschaffen.
Karin Masche

13.10.2017
ANFRAGE
SVV  27.10.2017
Neubau von Sozialwohnungen
Im Haushalt 2017 sind Mittel für die Förderung von Sozialwohnungen enthalten. Dazu addieren sich übertragene Ansätze aus den vorangegangenen beiden Haushaltsjahren.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Wie viel dieser Mittel wird am Jahresende voraussichtlich verbraucht sein?
  2. Der Bau wie vieler Sozialwohnungen wurde mit diesem Geld gefördert?
  3. Wurde mit diesen Mitteln auch der Kauf von Belegungsrechten von aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen finanziert und um welche Anzahl Wohnungen handelt es sich dabei?

Ute Riebold

13.10.2017
ANFRAGE
SVV  27.10.2017
L14 – Weimarer Straße 22/24 – Integriertes Handlungskonzept
Wir fragen den Magistrat:

  1. Wie lautet die Zeitplanung für die Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes um das Gebiet Langebrückenstraße und wie ist der aktuelle Sachstand ?
  2. Wie ist der Sachstand bezüglich der Zukunft des Areals Langebrückenstraße 14 und der Zukunft des soziokulturellen Zentrums L14?

Ute Riebold

13.10.2017
ANFRAGE
SVV  27.10.2017
Notstand im Fuldaer Frauenhaus – Räume für schutzbedürftige Frauen und Kinder gesucht
Kürzlich wurde öffentlich, dass das Frauenhaus Fulda seit Monaten viele schutzbedürftige Frauen und Kinder abweisen muss, weil die eigenen Räume aus allen Nähten platzen und für die dort untergebrachten Frauen mit ihren Kindern keinen geeigneten oder bezahlbaren Wohnraum finden.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche Möglichkeiten bleiben den 101 hilfesuchenden Frauen mit ihren 172 Kindern, die auch vorübergehend nicht im Frauenhaus unterkommen können, um ihre Kinder und sich selber zu schützen?
  2. Was kann die Stadt Fulda tun, um die Not – Situation dieser Frauen und Kinder zu entspannen?
  3. Wie kann die Stadt bei solchen akuten Notlagen bei der Wohnungssuche unterstützen oder vermitteln?

Dajana Andre

22.08.2017
Antrag
SVV  04.09.2017
Vorderhaus Langebrückenstraße 14
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:

  • Für den Fall, dass das Soziokulturelle Zentrum L14 nicht doch noch am angestammten Ort bleiben kann, setzt sich die Stadt dafür ein, dass im Vorderhaus Langebrückenstraße 14 eine Übergangslösung geschaffen wird, damit es keine Vakanz gibt.
  • Die Stadt kauft dieses Gebäude. Derzeit beabsichtigt der neue bzw. zukünftige Eigentümer das Vorderhaus zu veräußern.

Begründung
Eine Verlagerung der Kultur- und Begegnungsstätte wäre sehr schade. Die angestammten Flächen bieten Raum für das Bestehende und Optionen für die Umsetzung viele weiterer Ideen. Wenn jedoch die Verlagerung unabdingbar wird, ist es außerordentlich wichtig, dass es zumindest keine Vakanz gibt. Die Gefahr, dass dann praktisch bei null begonnen werden müsste, wäre viel zu groß. Im Vorderhaus könnte eine Übergangslösung realisiert werden, sofern eine Verlagerung nicht nahtlos möglich sein sollte.
Unabhängig davon bietet das Vorderhaus auch andere Optionen wie zum Beispiel Wohnungen für Studierende. Insbesondere auch hinsichtlich des geplanten Projektes Stadtumbau Langebrückenstraße/Hinterburg bietet das Vorderhaus einen gewissen Handlungsspielraum.
Ute Riebold

21.08.2017
SVV  04.09.2017
Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
In Hessen haben sich bisher 57 Gemeinden als „Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ beim Land Hessen auf Antrag anerkennen lassen. Auch Fulda erfüllt die Kriterien. Damit erhält die Verwaltung der Stadt Fulda die Möglichkeit den Eigentümern von geförderten Mietwohnungen bei Neuvermietung Mieter zu benennen, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht versorgen können.
In den Förderrichtlinien der Stadt Fulda ist diese Option ebenfalls enthalten.
Verzichtet die Stadt Fulda auf die Ausweisung als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf könnten zukünftig auch zusätzliche Zuschüsse zu erwartender Programme verlorengehen.
Beschluss:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Stadt Fulda als „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ zu beschließen und beim Land Hessen einzureichen.“
Karin Masche

21.08.2017
Antrag
SVV  04.09.2017
Erhalt und Steigerung der Anzahl der Wohnungen mit Mietpreisbindung
Stadtbaurat Schreiner gibt in der Antwort auf eine Anfrage (Juni 2017) an, „dass aktuell in Fulda ca. 250 Wohneinheiten aus der Belegungsbindung laufen“ und damit also aus der Mietpreisbindung fallen werden. Hierdurch wird die bisher schon vorhandene Wohnungsnot noch weiter verschärft. Wir fordern daher den aktuellen Verlust an Wohnungen mit Belegungsbindung auszugleichen. Dies kann durch Förderung von Neubauten mit Mietpreisbindung und den Ankauf von Belegungsrechten in bestehenden Gebäuden bewerkstelligt werden. Zur Entspannung des Wohnungsmarktes ist 2017 in Fulda mindestens die erneute Bereitstellung von 280 Wohnungen (zusätzlich zum noch vorhandenen Bestand) mit Mietpreisbindung notwendig.
Beschluss:
„Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Anzahl der bis Ende des Jahres 2017 aus der Mietpreisbindung gefallenen Wohnungen durch Förderung von Neubauten mit Mietpreisbindung und den Ankauf von Belegungsrechten in bestehenden Gebäuden auszugleichen, um den Bestand an Sozialwohnungen nicht noch weiter schrumpfen zu lassen.“
Karin Masche

22.08.2017
ANFRAGE
SVV  04.09.2017
Neuplanung KGA Waidesgrund: Wohnungen oder Erweiterung Esperanto?
Für die vom Kleingartenverein Waidesgrund genutzte Fläche wird derzeit eine neue Nutzung geplant.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Liegt der Fokus auf der Entwicklung von Wohnungsbau oder auf einer Erweiterung des Esperanto?
  2. Die 113 Kleingärten sind durch eine fünfjährige Kündigungsfrist ein wenig geschützt. Offenbar wird eine außerordentliche Kündigung angestrebt. Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche rechtlich möglich?
  3. Vor einigen Jahren musste der Kleingartenverein bereits einige Gärten für die Erweiterung des Esperanto abgeben. Wurde der Verkauf an Bedingungen geknüpft oder war Art der Nutzung und Zeitpunkt der baulichen Umsetzung freigestellt?

Ute Riebold

21.08.2017
ANFRAGE
SVV  04.09.2017
Instrumente gegen Wohnungsnot: Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
In Hessen haben sich bisher 57 Gemeinden als „Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ beim Land Hessen auf Antrag anerkennen lassen. Auch Fulda erfüllt die Kriterien. Damit erhält die Verwaltung der Stadt Fulda die Möglichkeit den Eigentümern von geförderten Mietwohnungen bei Neuvermietung Mieter zu benennen, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht versorgen können.
In den Förderrichtlinien der Stadt Fulda ist diese Option ebenfalls enthalten.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Hat der Magistrat den Antrag auf Anerkennung als „Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ gestellt?
  2. Nutzt die Stadt Fulda diese Steuerungsmöglichkeit der Benennung von Mietern wie sie in den Förderrichtlinien der Stadt Fulda vorgesehen ist?
  3. Falls dieses Steuerungsinstrument bislang in Fulda nicht eingesetzt wurde: warum besteht die Stadt nicht auf die Benennungsoption zur Beseitigung der schlimmsten Wohnungsnot, sondern überlässt den Vermietern die Auswahl unter der großen Zahl der Berechtigten für geförderten Wohnraum?
    Karin Masche

12.06.2017
ANFRAGE
SVV  26.06.2017
Instrumente gegen Wohnungsnot: Ankauf von Belegungsrechten
Unsere Fraktion begrüßt, dass die Stadt Fulda ein Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau aufgelegt hat. Doch der Neubau von gefördertem Wohnraum kann nicht den Abgang von Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau kompensieren, der durch das Herausfallen aus der Mietpreisbindung zustande kommt. Weitere Instrumente zu Schaffung von bezahlbarem Wohnraum müssen eingesetzt werden.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Sieht der Magistrat die Möglichkeit Mittel bereitzustellen, damit Belegrechte für Wohnungen angekauft werden können? Auf diese Weise kann die zur Verfügung stehende Anzahl der Sozialwohnungen sehr schnell angehoben werden.
  2. Wie stellt sich der Magistrat zu Forderungen, dass in Förderprogrammen keine Befristung der Mietpreis- und Belegungsbindung mehr vorgesehen werden soll?
  3. Wie hoch schätzt der Magistrat den Bestand an Wohnungen in Fulda, für die potenziell Belegungsrechte erworben werden können unabhängig von der dafür zu Verfügung gestellten Summe?
    Karin Masche

13.06.2017
ANFRAGE
SVV  26.06.2017
L14 – Zukunft des soziokulturellen Zentrums
Auch wenn‘s nervt,
fragen wir auch dieses Mal wieder den Magistrat:

  1. Ist der Eigentümerwechsel mittlerweile formal vollzogen?
  2. Zeichnen sich neue Entwicklungen bezüglich des Areals Langebrückenstraße 14 ab?
  3. Wann und wie werden die Initiativen, Anwohner*innen und andere Interessierte in die Erstellung des ‚Integrierten Handlungskonzeptes‘ einbezogen?

Ute Riebold

13.06.2017
Antrag
SVV  26.06.2017
Waidesgrund & Ochsenwiese – Beteiligungskultur etablieren
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Die Neuplanung der Flächen am Esperanto (Kleingartenanlage Waidesgrund) und Ochsenwiese wird durch eine offene und weitgehende Bürgerbeteiligung begleitet.
Begründung:
Stadtentwicklung muss nachhaltig sein und muss insbesondere auch das Stadtklima im Fokus behalten. Stadtgärten haben hier eine wichtige Funktion – sowohl ökologisch, als auch als Stätten der Begegnung und Erholung. Eine etwaige Neuplanung muss insbesondere auch dies berücksichtigen. Die Flächen sind im Eigentum der Stadt Fulda, gehören also den Menschen dieser Stadt – eine wirkliche Beteiligung muss also nicht den Wünschen von Eigentümern untergeordnet werden.
Durch offene Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse werden politische Entscheidungen nicht erschwert – wie offenbar die / der eine oder andere noch immer anzunehmen scheint -, sondern bereichert. Partizipation schafft Transparenz und erhöht zudem die Akzeptanz der Entscheidungen. Zudem wird unsere Demokratie dadurch gestärkt.
Ute Riebold

14.03.2017
Antrag
SVV  27.03.2017
Nutzungskonzept für Waidesgrund und Ochsenwiese
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Der für die Fläche der Kleingartenanlage geplante Wettbewerb wird inhaltlich erweitert. In die Ausschreibung sind auch Gartenflächen (Stichwort „Urban Gardening / Urbaner Gartenbau“) als Teil einer zukünftigen Nutzung aufzunehmen.
Begründung:
Vor einigen Wochen kündigte die Stadt Fulda an, für das als Kleingartenanlage Waidesgrund genutzte städtische Grundstück (4,6 ha) mittels eines wettbewerblichen Verfahrens ein neues Nutzungskonzept erarbeiten zu lassen. Laut der Berichterstattung der Medien sei für dieses Areal vornehmlich eine Wohnbebauung vorgesehen. Zudem solle geprüft werden, ob darüberhinaus für diese derzeit verpachteten Flächen in Kombination mit der angrenzenden Ochsenwiese sowie dem Hotel- und Kongresszentrum Esperanto ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept (insgesamt 6,5 ha) aus Wohnen, Kultur, Messe, Kongressen und Parken erstellt werden könne.
Durch die Nachverdichtung im Innenbereich und das damit einhergehende Bevölkerungswachstum auch in unserer Stadt gewinnt das Gärtnern in der Stadt immer mehr an Bedeutung. Sieht man sich die Entwicklung in anderen Städten an, liegt die Zukunft dabei weniger in den Kleingartenanlagen mit dem strengen Schrebergarten-Regelwerk, sondern in gemeinschaftlich genutzten Gartenflächen wie beispielsweise den Fuldaer Zeppelingärten (http://www.zeppelingaerten.de). Neben der umweltschonenden Bewirtschaftung der gärtnerischen Kulturen ist hier auch das soziale Miteinander ein wichtiger gewollter Aspekt des Lebensmittelanbaus.
Ein wirklich zukunftsfähiges und nachhaltiges Wohnungsbaukonzept sieht auch Flächen für Natur und Erholung vor.
Ute Riebold

14.03.2017
ANFRAGE
SVV  27.03.2017
Neues um die Langebrückenstraße
Wir fragen den Magistrat:
Was gibt es Neues zum Areal Langebrückenstraße 14 bzw. zu dem in dem Quartier geplanten Stadtumbaugebiet (ggf. Sanierungsgebiet)?
Ute Riebold

14.03.2017
ANFRAGE
SVV  27.03.2017
Neues um das Löhertor
Wir fragen den Magistrat:
Was gibt es Neues zum Areal Löhertorzentrum?
Ute Riebold

24.01.2017
ANFRAGE
SVV  06.02.2017
Stadtumbaugebiet um die Langebrückenstraße
Das geplante Stadtumbaugebiet um die Langebrückenstraße bedarf einer räumlichen Abgrenzung um Fördermittel aus dem Bund-Länder Programm „Stadtumbau in Hessen“ zu erhalten. Grundlage ist das Bundesprogramm „Stadtumbau West“. Die räumliche Festlegung erfolgt laut Richtlinien „Stadtumbau West“ als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB, aber auch, soweit erforderlich, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB. Laut „Stadtumbauprogramm in Hessen“ erfolgt diese Festlegung jedoch entweder nach § 171 b oder § 142 BauGB.
Wir fragen dazu den Magistrat:

  1. Könnte trotz dieser Diskrepanz das Gebiet ggf. nach § 172 oder § 165 BauGB räumlich festgelegt werden?
  2. Nach welcher Baugesetzbuch-Regelung ist die Abgrenzung derzeit geplant?
  3. Wird die Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ vergeben oder von der Verwaltung erstellt?
  4. Wann ungefähr soll das vorgestellt und diskutiert werden?

Ute Riebold

24.01.2017
ANFRAGE
SVV  06.02.2017
Soziokulturelles Zentrum L14
Wir fragen den Magistrat:

  1. Wie ist der Sachstand zur Zukunft des Areals Langebrückenstraße 14?
  2. Auch wenn der dauerhafte Verbleib der Initiativen am Standort möglich sein sollte, wird vermutlich für die Zeit von Gebäudesanierungsmaßnahmen ein Ausweichquartier nötig sein. Welche Möglichkeiten zeichnen sich derzeit ab?
  3. Wird bereits an der Erstellung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ gearbeitet?
  4. Wann ungefähr soll die räumliche Festlegung des Stadtumbaugebietes um die Langebrückenstraße erfolgen?

Ute Riebold

SFA + HFA
Haushalt 2017
Produkt 05-40 Wohnungshilfen, Vermeidung von Obdachlosigkeit
Produkt 16-20-10 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Position 21 Eigenbetrieb
08.11.2016
Kommunales Wohneigentum
Die Stadt Fulda übernimmt Verantwortung in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Daseinsvorsorge im Alter, Kultur usw. Sie hat Beteiligungen im Bereich Energie und Sparkasse, sowie kleine Anteile an Wohnungsbaugesellschaften. Doch die Anliegen der Wohnungsgesellschaften haben sich gewandelt. Auch sie sind den Marktmechanismen ausgesetzt.
Dies führt dazu, dass günstiger Wohnraum immer knapper wird, da dieser von unterschiedlichen Gruppen – Normal- und Geringverdienende, Benachteiligte, Studierende, Geflüchtete – verstärkt nachgefragt wird. Durch die steigenden Mieten werden einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen verdrängt. Dieser Gefahr der Gentrifizierung muss auf verschiedenen Ebenen entgegengesteuert werden.
Daher steht die Stadt Fulda zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Pflicht kommunalen Wohnraum bereit zu halten.
Es gibt die Möglichkeit mit regulierenden Maßnahmen in den Wohnungsmarkt einzugreifen oder selbst Engagement aufzubringen, ebenfalls die Niedrigzinsphase zu nutzen und kommunales Wohneigentum zu schaffen.
Wir beantragen die Schaffung kommunalen Wohneigentums mit Mietpreisbindung z.B. gespeist aus den Dividenden, Konzessionsabgaben und Ausschüttungen der städtischen Beteiligungen. Die Mittel sind im Haushalt entsprechend umzuschichten.
Dajana Andre      Karin Masche

08.11.2016
Stadtentwicklung Löhertor – umfassende Bürgerbeteiligung sicherstellen
Die Stadtentwicklung im Areal des noch bestehenden Gebäudes Löhertor wird derzeit gemeinsam mit dem Investor, Architekten und fünf Vertretern des Magistrats und Fraktionen in einem workshop erarbeitet. Die Fraktion „Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda“ ist in diesem Verfahren ebenso wenig eingebunden wie Bürger, insbesondere die Anlieger im Umfeld und auch nicht die IG Löherstraße.
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
„Die Stadt Fulda wird dem großen Interesse nach Bürgerbeteiligung am Areal „Löhertor“ gerecht und plant eine umfassende Bürgerbeteiligung, die über die üblich vorgesehene Bürgerbeteiligung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan hinaus geht. Dabei sind die Anlieger des Areals und insbesondere die IG Löherstraße in den Prozess einzubeziehen. Die Kosten für ein umfassendes, professionell unterstütztes Beteiligungsverfahren werden in den Haushalt eingestellt.“
Karin Masche

30.09.2016
Anfrage
SVV  14.10.2016
Vorkaufsrechte der Stadt Fulda
In vorangegangen Jahrzehnten sicherte sich die Stadt Fulda insbesondere im Innenstadtbereich häufig Vorkaufsrechte auch um Objekte und Grundstücke zum Tausch für geplante Stadtentwicklung anbieten zu können.
Wir fragen den Magistrat

  1. Täuscht der Eindruck, dass sich die Stadt bei der Sicherung von Vorkaufsrechten weitgehend herausgezogen hat?
  2. Stadtbaurat Schreiner antwortete auf eine Anfrage, dass städtische Vorkaufsrechte in der Regel bei Flächen „öffentliche Zwecke“ greifen würde, ist sozialer Wohnungsbau ein „öffentlicher Zweck“?
  3. Die Stadt Frankfurt hat eine „Milieuschutzsatzung“ erlassen, deren Ziel es ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und Umwandlung in Wohneigentum oder Luxusmodernisierung zu verhindern. Darin ist die Sicherung von städtischen Vorkaufsrechten vorgesehen. Kann eine solche Satzung auch in Fulda bezahlbaren Wohnraum erhalten?
    Karin Masche, Stadtverordnete

30.09.2016
Anfrage
SVV  14.10.2016
Kredite für Bauwillige
Wenige Monate nach Verschärfung der Kreditvergaberegeln für Bauwillige von privaten Eigenheimen ist die Anzahl der Kreditvergaben in diesem Bereich eingebrochen.
Wir fragen den Magistrat

  1. Ist diese Folge auch bei der Kreditvergabe für private Eigenheime im Bereich der Sparkasse Fulda eingetreten?
  2. Was bedeutet dieser Einbruch für die Situation Wohnungssuchender?
  3. Wie können Menschen, die ursprünglich die Errichtung eines Eigenheimes planten überzeugt werden, in ihrem Haus Wohnungen mit Mietpreisbindung vorzusehen?
  4. Steht der Möglichkeit der Bereitstellung von Wohnungen mit Mietpreisbindung in Eigenheimen und der kommunalen Wohnungsbauförderung der Passus in der Fuldaer Richtlinie entgegen, dass erst ab 4 Wohneinheiten in einem Objekt städtische Förderung und Darlehn beantragt werden kann?
    Karin Masche, Stadtverordnete

01.10.2016
ANFRAGE
SVV  14.10.2016
Langebrückenstraße – was gibt es Neues?
Wir fragen den Magistrat:

  1. Wann entscheidet das Land Hessen über die Bewerbung der Stadt Fulda für das Stadtumbauprogramm mit dem Gebiet Langebrückenstraße/Hinterburg?
  2. Gibt es neue Entwicklungen das Areal Langebrückenstraße 14 betreffend oder zeichnen sich solche ab?
  3. Könnte der Erlass einer sogenannten Milieuschutzsatzung (Erhaltungssatzung nach 172 Abs. 1 B
  4. auGB) für das Gebiet um die Langebrückenstraße helfen, den Standort des soziokulturellen Zentrums L14 zu retten?

Ute Riebold

22.08.2016
Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung
SVV 19.09.2016
Keine Stromsperren – Strom-Sozialtarif für Haushalte mit Niedrigeinkommen
Die Linke Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt, dass der Magistrat der Stadt Fulda in Verhandlungen mit der RhönEnergie tritt, um einen ermäßigten Tarif für Strom zugunsten der Menschen, die sich in wirtschaftlich schwierigen Situationen befinden zu verwirklichen.
Denkbar wäre es, dass die RhönEnergie die Grundgebühr nicht in Rechnung stellt und /oder einen ermäßigten Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde anbietet.
Dies sollte vor allem für folgende Bürgerinnen und Bürger gelten :

  • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis, sofern diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können
  • Empfänger von Sozialgeld oder ALG II einschl. Leistungen nach § 22
  • Empfänger von Leistungen nach dem WoGG (Wohngeld)
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII
  • Empfänger von Leistungen nach § 6a des Kindergeldgesetzes (Kinderzuschlag)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsfördergesetz, die nicht bei den Eltern leben
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 des Bundesversorgungsgesetzes
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
  • Empfänger von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a oder § 27 d des Bundesversorgungsgesetz
  • Empfänger von Pflegezulagen nach $ 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes

Begründung:
Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda fordert, dass Stromsperren für Transferleistungsbezieher ein Tabu bleiben sollten. Wegen ständig steigender Preise können immer mehr Menschen ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Gerade Bezieher von Transferleistungen trifft diese Preisentwicklung besonders hart. Während Miete, Heiz– und Betriebskosten gesondert in der Sozialgesetzgebung berücksichtigt werden, müssen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII die Stromkosten aus ihrem Regelsatz bestreiten.
Seit diesem Jahr bekommen Alleinstehende 404 €, 33,77 € davon sind für den Ausgabeposten Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen.
Doch allein schon für den Strom geben die Haushalte nach Untersuchungen der Caritas, Check 24 und Stromspar-Check deutlich mehr aus, im Schnitt 44,74 €. Die rund 9 € müssen folglich an anderer Stelle eingespart werden, wobei wir betonen möchten, dass dann für die Posten des Regelsatzes für Wohnen und Instandhaltung nichts mehr zur Verfügung steht.
Da die Stadt Miteigner der Firma RhönEnergie ist, kann sie ihren Einfluss geltend machen und darauf hinwirken für Leistungsberechtigte Sondertarife einzuführen.
Dajana Andre

06.09.2016
ANFRAGE
SVV  19.09.2016
Wohnanlage Graf-Spee-Straße
Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden für die derzeit im Bau befindliche größere Wohnanlage in der Graf-Spee-Straße beantragt, welche wurden erteilt?
  2. Was ist mit dem benachbarten städtischen Baugrundstück geplant?

Ute Riebold

28.06.2016
ANFRAGE
SVV  11.07.2016
Areale Gartau und Langebrückenstraße 71-73
Wir fragen den Magistrat:

  1. Gehören der Firma Aldi Süd noch das Areal Horaser Weg 71-73 (Fassade der ehemaligen Rhömöbelwerke und dazugehörige Fabrikantenvilla) und das Gelände ihrer dortigen Filiale?
  2. Welche Planungen für diese Flächen (und ggf. der angrenzenden Grundflächen) werden derzeit diskutiert oder geprüft?
  3. Gibt es Bauvoranfragen o.ä.?
  4. Ist derzeit eine Verlagerung (wohin?) dieser Aldi-Filiale (Gartau 14) im Gespräch?

Ute Riebold

28.06.2016
ANFRAGE
SVV  11.07.2016
Sammelunterkünfte
Wie die meisten anderen Kommunen im Landkreis Fulda nimmt auch die Stadt Fulda zugewiesene Menschen aus Erstaufnahmeeinrichtungen auf.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Wieviele Menschen leben derzeit in Sammelunterkünften in der Stadt Fulda?
  2. Wieviele Sammelunterkünfte werden von der Stadt Fulda bereitgestellt, wieviele durch private Anbieter?
  3. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat geigneten individuellen Wohnraum durch Nutzung der finanziellen Mittel aus den Erstattungen des Kreises und des Bundes für die Unterbringung zu schaffen?
  4. Ist die Sicherung von städtischen Vorkaufsrechten eine geeignete Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

Karin Masche, Fraktionsvorsitzende

Die Antworten auf die obenstehenden Anfragen sind über diesen Link zu erreichen. Hier einfach auf die Stadtverordnetenversammlung klicken, auf der die jeweilige Anfrage gestellt wurde.

Hier geht es zu einer Liste von Initiativen zum Thema Wohnen.

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