Stadtverordnetenversammlung 2. September 2019

25 – 5/2019

Tagesordnung

Niederschrift

AnträgeAnfragen | Übersicht

Antworten der Anfragen, die in der SVV diskutiert wurden

Antworten der Anfragen, die schriftlich beantwortet wurden

Pressemitteilung Initiativen 

Anfragen und Anträge Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Antworten dieser Anfragen siehe oben  

Stadtverordnetenversammlung 2. September 2019   25 – 5/2019

Anträge
Umbau / Umnutzung Areal Weimarer Straße 22-26
Naturnahe nachhaltige LGS – Badesee kontra Natur & Konzept UWZ?
Verlagerung der Miniaturgolfanlage – noch aktuell?
Verlust von Wohnungen mit Mietpreisbindung
Umgang mit Eingaben und Petitionen

Anfragen
Umbau / Umnutzung Areal Weimarer Straße 22-26
Naturnahe nachhaltige LGS – Badesee kontra Natur & Konzept UWZ?
Verlagerung der Miniaturgolfanlage – noch aktuell?
Verlust von Wohnungen mit Mietpreisbindung
Umgang mit Eingaben und Petitionen
__________

20.08.2019
Antrag
SVV  02.09.2019
Seenotrettung ist kein Verbrechen – mehr Racketen im Mittelmeer
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Die Stadt Fulda erklärt sich auch zu einem „Sicheren Hafen“ für Geflüchtete, um ein Zeichen für Solidarität und Mitmenschlichkeit zu setzten und ihren Beitrag zu leisten, die humanitäre Katastrophe im Mittelmeer zu beenden.
Begründung:
Im Sommer 2018 lag das zivile Rettungsschiff Lifeline eine Woche lang mit 234 Menschen an Bord vor der europäischen Küste im Mittelmeer. Obwohl mehrere europäische Länder und Städte bereit waren, die aus Seenot Geretteten aufzunehmen, wurde dem Schiff das Einlaufen in einen Hafen verweigert. Vor diesem Hintergrund gründete sich die Initiative „Seebrücke –schafft Sichere Häfen“.
Menschen ertrinken noch immer im Mittelmeer, Gerettete müssen oft lange warten, das Schiff in einem sicheren Hafen verlassen zu dürfen. Gegen Carola Rackete, deutsche Kapitänin des Seenotrettungsschiffes Sea-Watch 3 und gegen Pia Klemp, ebenfalls deutsche Kapitänin u. a. der Sea-Watch 3 ermittelte die italienische Justiz. Zwei Beispiele mutiger Frauen, die kriminalisiert wurden, weil sie viele verzweifelte Menschen aus Seenot gerettet haben.
Die SEEBRÜCKE setzt sich dafür ein, dass Menschen, die fliehen mussten, einen Ort zum Ankommen finden – einen Sicheren Hafen. Dort, wo die Bundespolitik und die Europäische Union ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, muss die kommunale Politik tätig werden.
Derzeit gehören 86 deutsche Kommunen der Initiative „Seebrücke –schafft Sichere Häfen“ an. Die bisher 4 hessischen Städte sind Kassel, Marburg, Wiesbaden, Darmstadt. https://seebruecke.org/startseite/sichere-haefen-in-deutschland
Voraussetzung ist, dass mindestens eine der Forderungen der SEEBRÜCKE erfüllt wird: https://seebruecke.org/wp-content/uploads/2019/01/Forderungen-Sicherer-Hafen.pdf
https://www.potsdam.de/sites/default/files/documents/2019_06_03_potsdamer_erklaerung.pdf
https://seebruecke.org/wp-content/uploads/2018/11/Fact-Sheet-und-Argumentationshilfe.pdf
Ute Riebold

20.08.2019
Antrag
SVV  02.09.2019
Defekte Oberlichter am Bibliotheksbau am Heinrich-von-Bibra-PlatzDie Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Die defekten Oberlichter des Bibliotheksbaus am Heinrich-von-Bibra-Platz werden instandgesetzt.
Begründung:
Seit ca. einem Jahr sind die im Rasen eingelassenen Oberlichter des Untergeschosses defekt. Aus Sicherheitsgründen sind die seit dieser Zeit mit Bauzäunen umfasst. Das sieht ausgesprochen unschön aus, die gesamte Architektur wirkt so völlig vermasselt.
Recherchen ergaben, dass die Oberlichter des am 1. Oktober 2011 eröffneten Anbaus schon einmal defekt waren. Damals wurden diese ausgetauscht. Auch der wiederholte Schaden deutet nicht zweifelsfrei auf Vandalismus. Es ist sehr gut möglich, dass die Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit der Konstruktion für den Standort nicht angepasst ist. Dies muss bei einer Erneuerung berücksichtigt werden.
Ute Riebold

20.08.2019
Antrag
SVV  02.09.2019
Kein Verkauf des städtischen Areals am Waidesgrund
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Das gesamte städtische Areal am Waidesgrund bleibt im Eigentum der Stadt Fulda, auch Erbbaurechte werden nicht vergeben.
Begründung:
Es geht hier nicht darum, Wohnbebauung zu verhindern.
Ganz im Gegenteil! Die Fläche ist geradezu prädestiniert dafür, ein Wohnquartier zu entwickeln, das vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen zukunftsfähiger Entwicklung als Vorbild dienen könnte: Wirklich nachhaltig, ein Vorzeigeobjekt hinsichtlich Klimagerechtigkeit und bezahlbaren Wohnen für alle. Der Ort direkt am Bahnhof lädt förmlich dazu ein, hier Menschen ein Zuhause zu bieten, die möglichst autofrei leben wollen. Der Ort, an dem sich 87 Jahre (1931-2018) Menschen auf der früheren Domäne Ziehers meist gärtnernd vom Alltag erholten und so gute Nahrung ernten konnten, lädt förmlich dazu ein, die Art der Bebauung und die Freiräume so zu gestalten, dass Artenvielfalt gefördert wird, Erholungsräume für Mensch und Natur entstehen und auch Gemüse, Obst, Kräuter gepflanzt und geerntet werden können.
Es geht darum, Stadtentwicklung den Bürger*innen und ihren gewählten Vertreter*innen vorzubehalten – auch in Zukunft.
Bis zum 31.03.2003 gehörte auch die Fläche des Esperantos der Stadt. Für das Hotel und Kongress- und Kulturzentrum wurde ein Teil der Kleingärten und das städtische Jugendzentrum nebst Außenanlagen verkauft. Die Diskussionen waren lang und heftig – einig war man sich allerdings insbesondere darin, dass die verbliebene Fläche städtisch bleibt.
Dennoch soll eine Erweiterung der Kongressfläche nicht abgelehnt werden, doch darf keine Fläche verkauft werden. Die Stadt selber kann die geplante Halle bauen und an das Esperanto verpachten. Das bietet zudem die Möglichkeit, hier auch Räume in städtischer Trägerschaft als Treffpunkt für Vereine und Initiativen vorzusehen und damit die Zivilgesellschaft zu stärken. In den Stadtteilen stehen hierfür Bürgerhäuser zur Verfügung. In der Innenstadt fehlt eine Entsprechung. Auch bezahlbare Räumlichkeiten für Familienfeiern fehlen. Soziales Miteinander braucht Räume.
Ute Riebold

20.08.2019
Antrag
SVV  02.09.2019
Beleuchtung des Rad- und Fußweges um das Umweltzentrum
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt,
die Lampen am Fuß- und Radweg im Bereich des Umweltzentrums nicht abzuschalten.
Begründung:
Aus unerfindlichen Gründen werden ausgerechnet diese Leuchten und die am Weg zur Hornungsbrücke um 22:30 Uhr abgeschaltet. Alle anderen Lampen an diesem Weg in der Fuldaaue leuchten bis zum Morgengrauen.
Auch das Motiv Energieeinsparung kann nicht dahinter stecken. Durch die seltsame Schaltung kommt es dazu, dass in den Nächten, in denen es erst nach 22:30 Uhr dunkel wird, die Lampen während der hellen Abendstunden leuchten und pünktlich mit Eintritt der Dämmerung abgeschaltet werden.
Ute Riebold

20.08.2019
Anfrage
SVV  02.09.2019
Umbau / Umnutzung Areal Weimarer Straße 22-26
Wir fragen den Magistrat:

  1. In welche Richtung gehen die derzeitigen Planungen der künftigen Nutzung des städtischen Areals Weimarer Straße 22-26 (ggf. auch angrenzender städtischer Flächen)?
  2. Wie weit sind die Planungen für das Soziokulturelle Zentrum L14 gediehen (bitte mit Zeithorizont)?
  3. Welche weiteren Institutionen sollen hier künftig angesiedelt werden, welche sollen verlagert werden?
    Ute Riebold

20.08.2019
Anfrage
SVV  02.09.2019
Naturnahe nachhaltige LGS – Badesee kontra Natur & Konzept UWZ?
Aus der Magistratsspitze heraus ward die Idee geboren, die Aueweiher zu überplanen und einen Teil dieser Gewässer zum Baden freizugehen. So fand dies Eingang in die Ausschreibung des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zur Landesgartenschau 2023. Andererseits hat Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld in seiner Rede zum 25-jährigen Bestehen des Umweltzentrum am 12.08.2019 dessen Umweltbildungsauftrag betont und die hohe Bedeutung dieser Einrichtung an seinem bewährten Standort hervorgehoben. Das deutet einen Widerspruch an, da die Bedeutung der Artenvielfalt und ihre Bewahrung ja zum Bildungskonzept unseres Umweltzentrums gehört.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Wie wird gewährleistet, dass dort nicht in bestehende Lebensräume für viele auch seltene Arten (insbesondere auf der Insel) eingegriffen wird und so ein naturnahes und nachhaltiges LGS-Konzept befördert wird?
  2. Wird die Institution Umweltzentrum an diesem sehr gut bewährten Standort auch über die zweite Fuldaer Landesgartenschau hinaus ein fester Bestandteil des Fuldaer Bildungs- und Freizeitangebots bleiben?
  3. Für die diesjährige Bundesgartenschau in Heilbronn wurde ein künstlicher See mit Sandstrand angelegt – doch mit „Baden verboten“-Schildern versehen, um keine Aufsicht stellen zu müssen und einer Haftung bei Badeunfällen vermeintlich zu entgehen. Welche Lehren können daraus für Fulda gezogen werden – auch vor dem Hintergrund des
    BGH-Urteils vom 23. November 2017 – III ZR 60/16   http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=80353&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf
    und der Richtlinien DGfdB R 94.12 | DGfdB R 94.13 | DGfdB R 94.05 |   https://www.aks-kassel.de/files/abgrenzung.pdf?
    Ute Riebold

20.08.2019
Anfrage
SVV  02.09.2019
Verlagerung der Miniaturgolfanlage – noch aktuell?
Wir fragen den Magistrat:

  1. Ist die Verlagerung der Miniaturgolfanlage aus dem beliebten und bewährten Standort am Rande des Schlossgartens an der Kurfürstenstraße noch aktuell?
  2. Welche alternativen Standorte wurden mit welchem Ergebnis geprüft bzw. werden noch geprüft?
  3. Welche alternativen Nutzungen des Areals der Minigolfanlage wurden mit welchem Ergebnis geprüft bzw. werden noch geprüft?

Ute Riebold

20.08.2019
Antrag
SVV  02.09.2019
Bürgerversammlung 2019
Nach hessischer Gemeindeordnung „soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden.“ (§8a HGO) Unbeschadet der vorgesehenen Behandlung von Eingaben nach § 14 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in den jeweiligen Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung beantragen wir:
Zu den Eingaben und Petitionen, die bis zum Einladungstag bei der Stadtverordnetenvorsteherin im Jahr 2019 eingegangen sind, wird zu einer Bürgerversammlung eingeladen. Die Stadtverordnetenvorsteherin legt die Petitionen der Öffentlichkeit vor, auch erhalten ua. die Petenten Gelegenheit ihre Eingaben vorzustellen und näher zu erläutern.
Uns bekannt gewordene Eingaben sind bislang:
 Eingabe zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft
 Ausrufung Klimanotstand in Fulda
 Stadt Fulda erklärt sich zum „sicheren Hafen“ (Aufnahme von aus Seenot geretteter Flüchtlinge)
 Begrünung Bushäuschen
 Umsetzung Nahverkehrsplan
 Fahrradparkplätze
Karin Masche

20.08.2019
Antrag
SVV  02.09.2019
Gründung einer Kommunalen Wohnungsgesellschaft
Die Stadt Fulda hatte schon immer Wohngebäude im Eigentum. Teilweise wurden diese Wohngebäude in den letzten Jahrzehnten verkauft.
Es ist erfreulich, dass der Stadt Fulda in jüngster Zeit neue Käufe von bestehenden Wohngebäuden gelungen sind und auch weitere Zukäufe in Aussicht stehen. (siehe unsere Anfrage und Antwort zum Ankauf von Gebäuden aus dem Bestand der Bundesvermögensanstalt. (29. April 2019).
Es wird sich also daher die Notwendigkeit ergeben, dass diese Immobilien mit den geplanten Sozialwohnungen verwaltet werden müssen. Zu diesem Zwecke beantragen wir die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft.
Weiterhin beziehen wir uns ausdrücklich auf die Eingabe der „Initiative für bezahlbaren Wohnraum in Fulda“ aus dem August 2019, die in der Gründung einer städtischen Gesellschaft auch die Option sehen städtische Fördermittel für Sozialen Wohnungsbau zur Sicherung kommunalen Eigentums zu nutzen. Diese sehen folgende Vorteile:

  1. Keine Abhängigkeit von der Investitionsbereitschaft privater Bauherren
  2. Aufbau und Erhalt von Vermögenswerten, da die Fördermittel in das eigene städtische Vermögen fliessen, darüber hinaus durch Wertsteigerungen
  3. Zielgerichtete Investitionen in den Bedarf
  4. Einfluss auf die Bebauung und den Markt
  5. Möglichkeit von Quartiersentwicklungen/- mangement
  6. Mieternähe und Kooperationsmöglichkeit mit Integrationshilfeorganisationen

Beschluss
Sie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda beschließt die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft. Der Magistrat wird aufgefordert eine entsprechende Vorlage zu erstellen.
Karin Masche

20.08.2019
Anfrage
SVV  02.09.2019
Verlust von Wohnungen mit Mietpreisbindung
Im Jahr 1987 gab es in der Stadt Fulda 5714 Wohnungen mit Mietpreisbindung, durch Auslaufen der Mietpreisbindung bei gleichzeitigem Fehlen von Förderungen für Zubau sank diese Zahl bis 2015 erheblich.
2015 weist die Statistik der Stadt Fulda 2.388 Wohneinheiten aus, 2016 nur noch 2140 öffentlich geförderte Wohneinheiten. Zum Stichtag 19.6.2017 befanden sich in Fulda nur noch 1.766 Mietwohnungen in der sozialen Wohnraumförderung und 2018 noch 1.563.
Dem gegenüber steht das beständige Bevölkerungswachstum der Stadt, das die umgekehrte Dynamik aufweist: hatte Fulda 1989 rund 54.600 Einwohner, stieg die Zahl in 2000 auf 62.500, zum 01.01.2015 waren es 65.540, zum 31.12.2018 über 68.500.
Im Februar 2012 beantwortete Bürgermeister Dippel unsere detaillierte Fragen: „Exakt 6.372 Personen leben im Stadtgebiet im sozial geförderten Wohnungsbau. Insgesamt sind derzeit 2.737 Wohnungen in 670 Gebäuden gefördert. Darin enthalten ist sowohl Wohnraum der Wohnungsgesellschaften als auch privat vermieteter Wohnraum. Auf die Wohnstadt entfällt ein Anteil von 862 Wohnungen. Das entspricht gemessen an der Gesamtzahl 31,49 Prozent. Diese befinden sich in insgesamt 98 Gebäuden (14,62 Prozent).“
Wir fragen den Magistrat

  1. Wie viele Mietwohnungen befanden sich zum Stichtag 19.6.2019 in der sozialen Wohnraumförderung und welche Veränderung ergibt sich zur Anzahl vom Stichtag 19.6.2018?
  2. Wie viele Mietwohnungen wurden 2019 durch Beantragung der kommunalen Förderung neu im Sozialen Wohnungsbau mit Mietpreisbindung bereitgestellt, bzw. werden bis zum Jahresende verfügbar sein?
  3. Wie viele Personen leben derzeit im Stadtgebiet im sozial geförderten Wohnungsbau und wie viele Wohnungen der Gesamtsumme entfallen dabei auf die „Wohnstadt“?

Karin Masche

20.08.2019
Anfrage
SVV  02.09.2019
Umgang mit Eingaben und Petitionen
Nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung § 14 ist die Verfahrensweise vorgesehen, dass diese im jeweiligen Ausschuss behandelt und auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung gesetzt werden.* Für Bürgerinnen und Bürger ist der Oberbürgermeister und der Magistrat oft Ansprechpartner für ihr Anliegen. An dieser Stelle ist es sinnhaft, dass diese Anliegen als Eingaben und Gesuche erkannt und an die Stadtverordnetenvorseherin zum Durchlauf, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, gereicht werden.
Unserer Fraktion liegen derzeit Petitionen, Eingaben und Gesuche vor zur Nahverkehrsplanung (Petition aus dem Ortsteil Gläserzell), Eingabe zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, Ausrufung Klimanotstand in Fulda, Stadt Fulda erklärt sich zum „sicheren Hafen“ (Aufnahme von aus Seenot geretteter Flüchtlinge), Begrünung Bushäuschen, Fahrradparkplätze
Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche Eingaben, Gesuche und Petitionen bzw. Anliegen, die als solche zu werten sind gingen bisher im Jahr 2019 ein und welche erschienen bisher auf der Tagesordnung als Punkt „Petitionen“?
  2. Wurden die Eingaben, Petitionen und Gesuche jeweils an die Stadtverordnetenvorsteherin zur Wahrung des in der Geschäftsordnung beschriebenen Procedere weitergeleitet?
  3. Sieht der Magistrat in der Verfahrensweise mit solchen Gesuchen lt. Geschäftsordnung nicht eine Möglichkeit die Mitwirkung und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern, sie in Entscheidungsprozessen mitzunehmen und der Politikverdrossenheit entgegen zu wirken?

Karin Masche
* Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda §14 Eingaben
(1) Eingaben und Gesuche von Bürgern / Bürgerinnen und Einwohnern / Einwohnerinnen an den Stadtverordnetenvorsteher / die Stadtverordnetenvorsteherin (Petitionen) sind den zuständigen Ausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die so gefassten Beschlüsse sind auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung als Punkt „Petitionen“ zu setzen und zur Einsicht auszulegen. Sofern nicht im Einzelfall Berichterstattung gefordert wird, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung ohne Aussprache nach Vorschlag des Ausschusses. Wird Antrag auf Berichterstattung gestellt, bedarf dieser der Unterstützung von mindestens drei Stadtverordneten. Dem Petenten / Der Petentin ist mitzuteilen, mit welchem Ergebnis seine / ihre Eingabe erledigt worden ist. Dieses Verfahren gilt entsprechend für Eingaben und Gesuche an einzelne Stadtverordnete mit der Maßgabe, dass diese Eingaben und Gesuche dem Stadtverordnetenvorsteher / der Stadtverordnetenvorsteherin zuzuleiten sind.
(2) Eingaben, die Gegenstände behandeln, für die die Stadtverordnetenversammlung nicht zuständig ist, sind unzulässig und zurückzuweisen. Dem Einsender / Der Einsenderin sind die Gründe der Zurückweisung mitzuteilen.

20.08.2019
Antrag
SVV  02.09.2019
Umsetzung der Stufe 1 der Nahverkehrsplanung
Zur Umsetzung der Nahverkehrsplanung 3. Fortschreibung wurden in der Stadtverordneten-versammlung die Maßnahmen beschlossen (insb. Anlage 3), die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt werden sollen. Diese beziehen sich zumeist auf die Stufe 2 der Fortentwicklung.
Unklar bleibt bislang die in dem vorliegenden Entwurf aufgeführten Änderungen der Stufe 1, wie Ausweitung der Hauptverkehrszeit, Verlängerung des Buslinienangebotes am Abend du Wochenende und ähnliches.
Gerade angesichts des Klimawandels und der notwenigen Verkehrswende , ist es unabdingbar, dass die Maßnahmen aus der Stufe 1 nicht unter den Tisch fallen
Wir beantragen:
Der Magistrat legt einen Plan vor, wann und wie die Stufe 1 im vorliegenden Entwurf umgesetzt werden soll und wann und unter welchen Bedingungen mit der Umsetzung der Stufe 3 zu rechnen ist.
Karin Masche

20.08.2019
Antrag
SVV  02.09.2019
Ehrendes Gedenken an Fuldaer Todesopfer rechter Gewalt
Im November 2011 wurde die rechtsterroristische Gruppierung Nationalsozialistischer Untergrund aufgedeckt. Mindesten elf Menschen wurden durch die Nazibande brutal hingerichtet. In dieser Serie im September 2000 zuerst Ermordeten war der Blumenhändler Enver Şimşek aus Schlüchtern.
Ein Jahr später am 17. August wurde eine 54 jährige Frau in ihrem Laden in der Fuldaer Florengasse brutal ermordet. Es war die Zweigstelle eines Ladens, den ihr Sohn in Schlüchtern führte. Die Fuldaer Zeitung berichtete damals: „Für eine Verbindung zur rechten Szene gebe es nach den bisherigen Ermittlungen keine Anhaltspunkte.“
Dies stellt sich inzwischen anders dar.
Erst 2005 berichtet die Thüringer Allgemeine über einen Prozess in dem der Mörder von Fulda, der unter Jugendstrafrecht verurteilt wurde, als Zeuge aussagte. Danach gehörten Täter und Anstifter der Nazigruppe „Heidenfront“ an. Die Fuldaer Ladenbesitzerin wird inzwischen in der Liste der Todesopfer rechter Gewalt genannt (https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/) Auch diesbezügliche Anfragen im Deutschen Bundestag belegen, wie der Mord in der Fuldaer Florengasse zunächst eben nicht als Nazimord eingestuft wurde.
Vor diesem Hintergrund sagte – nach entsprechenden Anfragen in der Stadtverordnetenversammlung unsererseits- der damalige Oberbürgermeister Möller im Schul- und Kulturausschuss ein ehrendes Gedenken mit einer Gedenkplatte am Ort des Mordes zu.
Bislang ist hier seitens der Stadt Fulda nichts weiter unternommen worden.
Wir beantragen:
„Der brutale Mord an der Fuldaer Ladenbesitzerin Dorit Botts, der von einem rechtsterroristischen Täter in der Fuldaer Florengasse begangen wurde, darf nicht vergessen werden. Der Magistrat der Stadt Fulda macht dem Ausschuss Vorschläge für geeignete Formen des Gedenkens“
Karin Masche

20.08.2019
Antrag
SVV 02.09.2019
Integration gelingt besser im Dialog mit allen Beteiligten
Kommunikation und Dialog ist nicht nur zwischen Kindern und Mitarbeitern sozialer Dienste notwendig.
Für das Gelingen der Integration von Kindern und Jugendlichen aus Migrationsfamilien stellt der respektvolle Bezug zu den jeweiligen Eltern eine wesentliche Grundlage dar.
Werden die Eltern nicht in die Umsetzung von Angelegenheiten die Jugendlichen betreffend umfassend und respektvoll einbezogen (Teilnahme an bestimmten Freizeitaktivitäten, Schulwahl, Ausbildung etc.), ergeben sich leicht Loyalitätskonflikte bei den Kindern und Jugendlichen und Vorbehalte bei den Eltern. Diese hemmen erfolgreiche Integration. Viele Dinge in Deutschland sind für Kinder und Jugendliche aus migrantischen Familien bereits Alltag, aber für die Eltern nur schwer nachzuvollziehen.
Diesen Spannungen und Loyalitätskonflikten vorzubeugen sind Kontakte zu den Eltern unerlässlich.
Jeder Elternkontakt nimmt hier Spannungen zwischen den Kindern und Jugendlichen mit ihren Eltern heraus, und fördert so auch die Integration der Eltern.
Ein Erstkontakt mit Integrationslotsen, Dolmetschern und Personen aus dem jeweiligen Kulturkreis kann so gelingen.
Wir beantragen:
„Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Fulda stellt für den Einsatz im Elternkontakt einen Pool mit Personen zusammen (Integrationslotsen, Dolmetscher, Personen aus entsprechendem Kulturkreis), die den Fachkräften der Jugendhilfe für die Elternarbeit zur Verfügung stehen“
Naim Wardak

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