Schlachthausgasse und Stadtmauer

Höhe des geplanten Neubaus wird kritisch gesehen

Fulda
Das Bauvorhaben in der Schlachthausgasse direkt neben dem Kulturgarten der Kunstschmiede Bernhardt muss sich laut § 34 Baugesetzbuch nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und die nachbarschaftlichen Belange müssen gewürdigt werden. „Die bekannt gewordene Planung lässt befürchten, dass insbesondere die Gebäudehöhe Wohnungen und Garten in der Nachbarschaft in hohem Maße verschattet. Um die Zulässigkeit des Gebäudes beurteilen zu können, sollte vom Vorhabenträger eine Verschattungsstudie gefordert werden“, erklärt Stadtverordnete Ute Riebold und weist auf eine am 4. Juli 2018 gestellte Anfrage. Die Antwort des Oberbürgermeisters (untenstehend) konnte die Befürchtungen nicht ausräumen.

Ab dem 20. September 2018 wurde der Schuppen abgerissen, der seit den 1960er Jahren die Stadtmauer verdeckte. „Bisher sind noch keine archäologischen Erkundungen durchgeführt – auch wurde der Abriss nicht überwacht, um eventuelle Eingriffe in das stadtgeschichtlich bedeutsame kulturhistorische Erbe verhindern zu können“, wird kritisiert. „Auch muss das Bauvorhaben vor dem Hintergrund der geplanten öffentlichen Grünfläche auf der außen liegenden Seite der Stadtmauer beurteilt werden. Es macht ja wenig Sinn, hier zu investierten, um eine Anlage an der mittelalterlichen Stadtmauer entstehen zu lassen, die sowohl Aufenthaltsqualität bieten als auch Stadtgeschichte erlebbar machen soll, wenn dies Vorhaben durch eine Bebauung jenseits der Mauer konterkariert wird.“ Eine entsprechende Anfrage sei dem Oberbürgermeister zugegangen.

„Wir hoffen sehr, dass die Interessen desjenigen, der das Grundstück kaufen und bebauen möchte, nicht über die der Nachbarschaft gestellt werden und das Ortsbild an dieser geschichtsträchtigen Stelle nicht beeinträchtigt wird“, so die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda abschließend.

Wortlaut der Kleinen Anfrage – Anfang

25.09.2018

Kleine Anfrage

Bebauung Schlachthausgasse an der Stadtmauer

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu dem geplanten Neubau an der alten Stadtmauer in der Schlachthausgasse habe ich einige Fragen.

  1. Ab dem 20. September 2018 wurde auf dem betreffenden Areal der in den 1960er Jahren direkt an der Stadtmauer errichtete Schuppen abgerissen und damit die dahinter liegende Stadtmauer freigelegt. Wurden die Arbeiten überwacht, um eventuelle Eingriffe in das stadtgeschichtlich bedeutsame kulturhistorische Erbe zu verhindern?
  2. Wann und inwiefern werden dort archäologische Erkundungen durchgeführt?
  3. Wie viele Menschen haben die Ihnen zugegangene Eingabe bezüglich der Bebauung dieses Grundstücks unterzeichnet?
  4. Wie wird mit der Eingabe verfahren?
  5. Drohen der Stadt Fulda Schadensersatzansprüche, sofern die Höhe des Vorhabens die Wohnnutzung der Gebäude bzw. des Gartens des Grund-stücks Schlachthausgasse 11 unverhältnismäßig einschränkt oder den Bestand des Gartens gar gefährdet?
  6. Wie wird gewährleistet, dass sich die Bebauung bzw. deren Abstand zum Nachbargrundstück an der amtlich erfolgten Grenzfestlegung orientiert und nicht an dem vorhandenen Zaun bzw. an den Abmessungen des ab-gerissenen Schuppens?
  7. Der derzeitige Eigentümer und der Kaufinteressent des Grundstücks klären seit einigen Monaten Fragen zu einer möglichen Bebauung mit den zu-ständigen Ämtern ab. Doch als Bauvoranfrage wird das von der Stadtverwaltung bisher noch nicht eingestuft – und so erschwert, dass Rechtsmittel gegen das Vorhaben eingelegt werden können. Wann ist davon auszugehen, dass eine offizielle Bauvoranfrage gestellt wird und wird die betroffene Nachbarschaft unverzüglich darüber informiert?

Mit freundlichen Grüßen

Ute Riebold

Wortlaut der Kleinen Anfrage – Ende

Wortlaut einer weiteren Kleinen Anfrage nebst Antwort ist hier verlinkt.

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