Magistrat

Der Fuldaer Magistrat (14 Sitze) fällt seine Entscheidungen im Stadtschloss – in der Regel jeden Montag. Diese Sitzungen sind nichtöffentlich. Der Magistrat steht an der Spitze der Stadtverwaltung und ist ein Kollegialorgan. Es wird nicht differenziert zwischen den 11 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten und den 3 hauptamtlichen (Oberbürgermeister, Bürgermeister und Stadtbaurat). Allerdings hat der Oberbürgermeister eine gewisse Sonderstellung. So leitet er die Sitzungen und bei Stimmengleichheit ist sein Votum ausschlaggebend.

Die 11 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden am Anfang der Wahlperiode von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt also 5 Jahre, die der Hauptamtlichen 6 Jahre. Bürgermeister und Stadtbaurat werden ebenfalls von der Stadtverordnetenversammlung gewählt, der Oberbürgermeister hingegen wird von den Bürger*innen gewählt. In Hessen wurde die Direktwahl des Gemeindeoberhaupts 1992 eingeführt.

Hier geht’s zur aktuellen Zusammensetzung des Fuldaer Magistrats.

 

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