Stadtverordnetenversammlung 21. Oktober 2019

26 – 6/2019

Tagesordnung

Niederschrift

AnträgeAnfragen | Übersicht

Antworten der Anfragen, die in der SVV diskutiert wurden

Antworten der Anfragen, die schriftlich beantwortet wurden

Pressemitteilung Initiativen 

Anfragen und Anträge Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Antworten dieser Anfragen siehe oben  

Stadtverordnetenversammlung 21. Oktober 2019   26 – 6/2019

Anträge
Zigarettenkippen nicht achtlos wegschmeißen – gleiche Regeln für alle
Fulda bei Nacht: Sperrpfosten ohne Reflektoren – Gefahr für Radelnde

Anfragen
Soziokulturelles Zentrum L14zwo – neuer Standort Weimarer Straße
Erinnerung an jüdisches Leben in Fulda
Umsetzung des Nahverkehrsplans
Bürgerversammlung 2019
Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, Hessische Kappungsgrenzenverordnung
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08.10.2019
Antrag
SVV  21.10.2019
Zigarettenkippen nicht achtlos wegschmeißen – gleiche Regeln für alle

Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt,
gegen das illegale Entsorgen von Zigarettenkippen vorzugehen und dafür auch Auflagen für Großveranstaltungen wie dem RoMo zu erlassen.
Begründung:
Zigarettenkippen sind der häufigste Abfall in der Landschaft. Diese unzulässige Abfallentsorgung ist mehr als ein ästhetisches Problem. Über achtlos weggeschnippte Zigarettenstummel gelangen Hunderte schädliche Chemikalien in die Umwelt. Die Zigarettenfilter enthalten neben den zahllosen Giftstoffen auch umweltschädliches Plastik, das sich in der Natur nicht abbaut.
Dennoch hat es irritiert, dass eine der Auflagen für die Demonstration im Rahmen des globalen Klimastreiks am 20. September 2019 in Fulda beinhaltete, keine Zigarettenkippen auf die Straße zu schmeißen, da dies ja sowieso verboten ist (illegale Abfallentsorgung). Doch was als Auflage von politischen Versammlungen recht ist, sollte auch für andere Veranstaltungen billig sein.
Ute Riebold

08.10.2019
Antrag
SVV  21.10.2019
Fulda bei Nacht: Sperrpfosten ohne Reflektoren – Gefahr für Radelnde
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt,
Sperrpfosten analog der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung auf ihre Sichtbarkeit und ihren Zustand hin zu überprüfen und dies zu dokumentieren.
Begründung:
Sperrpfosten gelten laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) als Verkehrseinrichtungen.
In der VwV-StVO wird eine regelmäßige Überprüfung der Straßen gefordert und dazu Folgendes formuliert: „Dabei haben sie besonders darauf zu achten, daß die Verkehrszeichen und die Verkehrseinrichtungen, auch bei Dunkelheit, gut sichtbar sind und sich in gutem Zustand befinden“1.
In einem Grundsatzurteil hat das Oberlandesgericht Rostock bereits 2004 festgestellt, dass unzureichend gekennzeichnete Sperrpfosten eine klare Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Kommunen darstellen. Betont wird dort: „Zu berücksichtigen ist schließlich, dass bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einer derartigen Sperreinrichtung regelmäßig nur Sachschäden am Fahrzeug zu besorgen sind, während bei der Kollision eines Fahrrades in aller Regel die Gesundheit des Radfahrers auf dem Spiel steht.“2.
Jedoch sind viele Sperrpfosten auf Fuldaer Radwegen dunkelgrün gefärbt und nicht mit retroreflektierenden Markierungen versehen. Sie sind nachts von allen Verkehrsteilnehmern schwer zu erkennen, stellen aber insbesondere eine Gefahr für Radfahrende dar. Beispiele findet man am Lichtweg und am Breiter Weg, aber auch an vielen anderen Stellen in der Stadt. Über die „Meldeplattform Radverkehr“ sind bereits entsprechende Hinweise gegeben worden.
1   http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

2   https://www.judicialis.de/Oberlandesgericht-Rostock_1-U-197-02_Urteil_13.05.2004.html
Ute Riebold

08.10.2019
Anfrage
SVV  21.10.2019
Soziokulturelles Zentrum L14zwo – neuer Standort Weimarer Straße
Als neuer Standort für das soziokulturelle Zentrum L14zwo ist ein Teilbereich des Areals des städtischen Betriebshofes an der Weimarer Straße 22-26 vorgesehen. Andererseits soll auch Fuldas Jugendkulturfabrik (Weimarer Straße 20) erweitert werden.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Ist die von der Stadt angedachte Umwidmung einer Teilfläche des Betriebshofes zu einem Kulturhof so zu verstehen, dass hier die in städtischer Trägerschaft befindliche Jugendeinrichtung und das soziokulturelle Zentrum räumlich zusammengefasst werden?
  2. Oder wird bei der Planung berücksichtigt, dass das Jugendzentrum ein offenes Angebot der Stadt Fulda an die Altersgruppe der 12- bis 27-jährigen ist, das soziokulturelle Zentrum hingegen aus freien Initiativen und Projekten besteht, die ganz andere Strukturen aufweisen?
  3. Wird bei der Planung bedacht, dass das ursprünglich an der Langebrückenstraße 14 entstandene und beheimatete Projekt-Zentrum nicht nur aus den Initiativen besteht, die derzeit das Gebäude Lindenstraße 2 nutzen, sondern dazu auch das Kino35, die Trommel-Projekte und die Initiativen, die im Underground (YouRoPa …) beheimatet waren, gehören?

Ute Riebold

08.10.2019
Anfrage
SVV  21.10.2019
Erinnerung an jüdisches Leben in Fulda
Seit Jahren ist unstrittig, dass das Areal der zerstörten Synagoge unangemessen genutzt wird und sehr schäbig aussieht. Alles in allem ist das nach wie vor ein sehr unwürdiger Zustand. Da die Eigentümer / -gesellschaft offenbar seit Jahrzehnten ihre Interessen über das Ansinnen stellt, diesen Ort zu einem würdigen Gedenk- und Erinnerungsort zu machen, ist zu befürchten, dass sich das wohl auch nicht wirklich ändern wird.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Als der nationalsozialistische Unrechtsstaat verfügte, dass Menschen mit jüdischen Wurzeln kein Eigentum an Gebäuden und Grundstücken haben durften – die sogenannte „Arisierung“ – , waren sie gezwungen, ihre Häuser unter Wert zu verkaufen oder sie wurden völlig enteignet. Davon war auch das Quartier zwischen der Mittelstraße und der heute „Am Stockhaus“ benannten Straße betroffen. Wurde recherchiert, ob Nachkommen der jüdischen Eigentümer, die meist in Vernichtungslager deportiert und ermordet wurden, oder die Jewish Claims Conference nach dem Krieg die Rückgabe oder eine Entschädigung für diese Liegenschaften gefordert haben?
  2. Wie endeten diese Rechtsstreits bzw. wird dieses Nachkriegskapitel noch recherchiert?
  3. Vor über drei Jahren wurde beschlossen, die Arbeit der Fuldaer Stadtverwaltung während der NS-Zeit wissenschaftlich zu untersuchen. Vor zweieinhalb Jahren wurde ein entsprechendes Stipendium (angelegt auf zwei Jahre) vergeben. Die zwei Jahre sind rum: Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Ute Riebold

08.10.2019
Anfrage
SVV  21.10.2019
Umsetzung des Nahverkehrsplans
Zur Umsetzung der Nahverkehrsplanung 3. Fortschreibung wurden in der Stadtverordnetenversammlung die Maßnahmen beschlossen (insb. Anlage 3), die  zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt werden sollen. Diese in der Anlage 3 beschriebenen Maßnahmen beziehen sich auf die Stufe 2 der Fortentwicklung.
Unklar bleibt bislang die in dem vorliegenden Entwurf aufgeführten Änderungen der Stufe 1, wie z.B. Ausweitung der Hauptverkehrszeit, Verlängerung des Buslinienangebotes am Abend und ähnliches. Daher hatten wir bereits beantragt, dass der Magistrat legt eine Übersicht vorlegt, wann und wie die Stufe 1 im vorliegenden Entwurf umgesetzt werden soll und wann und unter welchen Bedingungen mit der Umsetzung der Stufe 3 zu rechnen ist
Wir fragen den Magistrat

  1. Welche Maßnahmen des Nahverkehrsplans werden zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 umgesetzt und zu welcher Stufe (1, 2 oder 3) gehören diese?
  2. Welche Maßnahmen aus dem vorliegenden Entwurf gehören zur Stufe 1? (Bitte detailliert aufführen)
  3. Wann plant der Magistrat, dass die Maßnahmen aus Stufe 1 umgesetzt werden?

Für die Fraktion
Karin Masche

08.10.2019
Anfrage
SVV  21.10.2019
Bürgerversammlung 2019
Nach hessischer Gemeindeordnung „soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden.“  (§8a HGO).
Daher hatten wir beantragt:
„Zu den Eingaben und Petitionen, die bis zum Einladungstag bei der Stadtverordnetenvorsteherin im Jahr 2019 eingegangen sind, wird zu einer Bürgerversammlung eingeladen. Hier erhalten ua. die Petenten Gelegenheit ihre Eingaben vorzustellen.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Wann und zu welchen Themen wurden in diesem Jahr Bürgerversammlungen abgehalten?
  2. Wann wird über unseren Antrag entschieden werden?
  3. Zu welchem Thema ist geplant noch im Jahr 2019 eine Bürgerversammlung abzuhalten?
    Karin Masche

08.10.2019
Anfrage
SVV  21.10.2019
„Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“ und „Hessische Kappungsgrenzenverordnung“
Der Magistrat stellt in seiner Ablehnung unseres Antrages, dass die Stadt sich beim Land Hessen für die Aufnahme der Stadt Fulda in die Liste der Städte mit angespannten Wohnungsmärkten einsetzt dar, dass dies nicht möglich sei, da objektive Kriterien vorliegen nach denen das Land Hessen entscheide. Ergebnis davon ist: somit gilt die Bundes-Mietpreisbremse für die Stadt Fulda nicht.
Bürgermeister Dag Wehner führte im  Mai 2015 auf unsere Anfrage hin aus:
„Die Selbsteinschätzungen der Gemeinden und das IWU-Gutachten bilden die Entscheidungsgrundlagen, welche Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt werden.“
Es wurde damals also sehr wohl eine Selbsteinschätzung der Kommunen abgefragt.

Im September 2017 wird der Stadtbaurat deutlicher: „Die Ausübung des Benennungsrechts nach der „Verordnung über die Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ wird für nicht erforderlich gehalten. Die derzeitige Steuerung der Belegungsbindung über den Wohnberechtigungsschein ist für die ordnungsgemäße Belegung ausreichend. Danach dürfen nur Personen mit einem entsprechenden vom Einkommen abhängigen Berechtigungsschein einziehen. Wer letztlich einzieht, entscheidet aber der Vermieter. 
Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche Voraussetzung bestehen in die Liste der Städte und Gemeinden aufgenommen zu werden, in denen die hessische Kappungsgrenzenverordnung greift?
  2. Worin unterscheiden sich die Kriterien der Hessischen Kappungsgrenzenverordnung einerseits und der Liste der Städte mit angespannten Wohnungsmärkten andererseits?
  3. Wie steht der Magistrat zu der Einschätzung, dass in Fulda die Interessen der Vermieter und Investoren über denen der Mieter und Wohnungssuchenden stehen?
    Karin Masche

 

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