Stadtverordnetenversammlung 14. Oktober 2016

5- 6/2016

Tagesordnung  |  Beteiligungsbericht Stadt Fulda 2016

Niederschrift

Anträge  |  Anfragen  |  Übersicht  |  Beschwerde incl. abgewiesener Initiativen

Antworten der Anfragen, die in der SVV diskutiert wurden

Antworten der Anfragen, die schriftlich beantwortet wurden

Pressemitteilung Initiativen

Anfragen und Anträge Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda | Teil 2

Antrag
Kunst statt Poller

Anfragen
Schwermetalle im Trinkwasser
Vorkaufsrechte der Stadt Fulda
Sparkasse
Vierte Reinigungsstufe
Hauptpost in Fulda
Nutzung öffentlichen Raums zur Baustelleneinrichtung
Umsetzung „Kulturtafel“ Schlosstheater
Kredite für Bauwillige
Integration von Kindern und Jugendlichen
Langebrückenstraße – was gibt es Neues?
Niesiger Straße: Planfeststellung – Verkehrslenkung – Gültigkeit der B-Pläne
Abraum Dalbergstraße – Gelände Weisensee / Sommer 2016
Altlast Bronnzell – geplante Sanierung – Bericht vom 08.09.2016

25 Anträge Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Lebendige Demokratie durch mehr Transparenz, Öffentlichkeit, Beteiligung
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01.10.2016
Antrag
SVV 14.10.2016
Kunst statt Poller
Die Fraktion Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda beantragt:
Gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr erhöht die Sicherheit für alle. Um diese zu fördern und gleichzeitig das Stadtbild zu verschönern, sollen lebensgroße Figuren aufgestellt werden, die beispielsweise spielende Kinder, Radfahrende, Polizist*innen oder Jogger*innen zeigen. Auch die Darstellung bekannter zeitgenössischer oder historischer Persönlichkeiten ist denkbar – der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt.
Begründung:
Die Disziplin lässt häufig zu wünschen übrig. Zugeparkte Rad- und Gehwege, zu schnelles Fahren u.v.a.m. illustrieren das täglich. Die vielen Poller, die zum Schutz des Fußverkehrs aufgestellt sind, gehen zu Lasten des Raums für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen und senken die Aufenthaltsqualität zusätzlich.
Das Entwerfen und Fertigen dieser Objekte könnte beispielsweise als Wettbewerb ausgelobt werden. Denkbar ist auch, dass die Jugendkulturfabrik entsprechende Workshops anbietet oder Schulen solche Projekte konzipieren etc.. Das Aufstellen könnte so angelegt werden, dass sie immer mal wieder gegenseitig ausgetauscht werden können. Das würde einem gewissen Gewöhnungseffekt entgegen wirken.
Ute Riebold
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30.09.2016
Anfrage
SVV 14.10.2016
Schwermetalle im Trinkwasser
Nach Recherchen des Hessischen Rundfunks wird das Grundwasser in an der hessisch-thüringischen Landesgrenze durch Versenkungen von Lauge mit aus Tonschichten herausgelösten Schwermetallen verseucht. Auch im Landkreis Fulda wurden jahrzehntelang Laugen in den Untergrund verbracht.
Im Garten der Probstei gibt eine im Jahr 1837 gefasste Quelle. Nach Aussage von Landrat Bernd Woide vom 14.4.2010 hat diese eine Chloridkonzentrationen um 900 mg/l. Auch der Brunnen 3 des Wasserwerkes Johannisaue wies erhöhte Werte auf.
Wir fragen den Magistrat:
1. Ist dem Magistrat bekannt wie hoch die Schwermetallbelastung der Brunnen, die die Stadt Fulda versorgen ist?
2. Kann ausgeschlossen werden, dass die Trinkwassserbrunnen im Westen Fuldas keine erhöhten Schwermetallwerte aufweisen?
3. Wird erst durch Mischung dieser Brunnen mit dem Wasser weniger belasteten Brunnen ein zulässiger Wert erreicht?
Karin Masche, Fraktionsvorsitzende
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30.09.2016
Anfrage
SVV 14.10.2016
Vorkaufsrechte der Stadt Fulda
In vorangegangen Jahrzehnten sicherte sich die Stadt Fulda insbesondere im Innenstadtbereich häufig Vorkaufsrechte auch um Objekte und Grundstücke zum Tausch für geplante Stadtentwicklung anbieten zu können.
Wir fragen den Magistrat
1. Täuscht der Eindruck, dass sich die Stadt bei der Sicherung von Vorkaufsrechten weitgehend herausgezogen hat?
2. Stadtbaurat Schreiner antwortete auf eine Anfrage, dass städtische Vorkaufsrechte in der Regel bei Flächen „öffentliche Zwecke“ greifen würde, ist sozialer Wohnungsbau ein „öffentlicher Zweck“?
3. Die Stadt Frankfurt hat eine „Milieuschutzsatzung“ erlassen, deren Ziel es ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und Umwandlung in Wohneigentum oder Luxusmodernisierung zu verhindern. Darin ist die Sicherung von städtischen Vorkaufsrechten vorgesehen. Kann eine solche Satzung auch in Fulda bezahlbaren Wohnraum erhalten?
Karin Masche, Stadtverordnete
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30.09.2016
Anfrage
SVV 14.10.2016
Sparkasse
Zu der Beantwortung einer Anfrage durch Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld im Juli 2016 nach Einflussnahme unseres städtischen Vertreters bei der Sparkasse, eine freie Kontoführung für Menschen mit geringem Einkommen umzusetzen, fragen wir weiter:
1. Warum verfügt der Magistrat „über keine Grundlagen, entsprechend Einfluss zu nehmen“?
2. Sind beispielsweise monatliche Kontogebühren der Sparkasse von 10 € bei einer Rente von 300 € (der Fall liegt uns vor) „kostengünstige Kontokonditionen.“?
Karin Masche, Fraktionsvorsitzende
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30.09.2016
Anfrage
SVV 14.10.2016
Vierte Reinigungsstufe
Inzwischen ist eine vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroplastik und Arzneimittelrückständen in Klärwerken Stand der Technik.
Wir fragen den Magistrat
1. Hat sich der Magistrat schon damit befasst eine solche vierte Reinigungsstufe im Klärwerk Gläserzell in Angriff zu nehmen?
2. Wann ist mit der Umsetzung des Standes der Technik zu rechnen?
Karin Masche, Fraktionsvorsitzende
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30.09.2016
Anfrage
SVV 14.10.2016
Hauptpost in Fulda
In einer Anfrage der zur letzten Stadtverordnetenversammlung zum Gebäude der Hauptpost erhielten wir die Antwort:
„Die Immobilie Hauptpost ist durch Stadt und Landkreis gemeinsam erworben worden. Die Eigentumsübertragung ist vertraglich auf den 01.01.2017 festgelegt worden; die Post verfügt allerdings noch über eine Mitnutzung bis Mitte 2018. D.h., dass die Deutsche Post zumindest von Januar 2017 bis Mitte 2018 Mieter von Stadt und Landkreis sein wird.“
Wir fragen den Magistrat:
1. Wo wird die Versorgung der Fuldaer Einwohner mit Postdienstleistungen ab 2018 sichergestellt?
2. Gibt es Aussagen über einen neuen Standort für die Fuldaer Hauptpost?
Karin Masche, Fraktionsvorsitzende
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30.09.2016
Anfrage
SVV 14.10.2016
Nutzung öffentlichen Raums zur Baustelleneinrichtung
Bei einer Anfrage zur Baustelleneinrichtung unter Inanspruchnahme des Fußweges in der Dalbergstraße (Werner Tower) wurde geantwortet, dass dies bis August 2016 notwendig sei: „Diese Regelung würde bis August 2016, bis zur Fertigstellung des Kellergeschosses so bleiben“.
Inzwischen gibt es wieder eine Baustelle eines Investors an der Ecke Brauhausstraße/Dalbergstraße, wiederum ist die Baustelleneinrichtung so ausgelegt, dass Fußweg und Radstreifen zur Lagerung von Baumaterialien in Anspruch genommen werden.
Wir fragen den Magistrat
1. Ist der Fußweg am Werner Tower inzwischen wieder zur Benutzung freigegeben?
2. Sind die entsprechenden Sondernutzungsgebühren dort in Rechnung gestellt und inzwischen gezahlt?
3. Wie wird der Fußgänger- und Radverkehr aus Richtung Rangstraße kommend auf die Sperrung bis Ecke Brauhausstraße hingewiesen und wo wird der Radverkehr geleitet??
4. Welchen zeitlichen Umfang wird diese Sperrung der Nutzung für FußgängerInnen und RadfahrerInnen haben?
Karin Masche, Fraktionsvorsitzende
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30.09.2016
Anfrage
SVV 14.10.2016
Umsetzung „Kulturtafel“ Schlosstheater
Wir beantragten zum Haushalt 2016 die Abgabe verbilligter Restkarten im Schlosstheater kurz vor Beginn der Vorstellungen. Leider konnten wir uns mit dem unbürokratischen Vorschlag bei dem auf Bedürftigkeitsnachweis verzichtet wird nicht durchsetzen.
Angenommen wurde jedoch die CDU Variante der Verwertung von Restplätzen namens „Kulturtafel“
Wir fragen den Magistrat
1. Wurde der beschlossene CDU Antrag inzwischen umgesetzt?
2. Wie sind die Erfahrungen damit, so Restplätze besser zu nutzen?
3. Warum wird auf die Möglichkeit auf der Homepage der Stadt Fulda nicht hingewiesen?
Karin Masche, Fraktionsvorsitzende
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30.09.2016
Anfrage
SVV 14.10.2016
Kredite für Bauwillige
Wenige Monate nach Verschärfung der Kreditvergaberegeln für Bauwillige von privaten Eigenheimen ist die Anzahl der Kreditvergaben in diesem Bereich eingebrochen.
Wir fragen den Magistrat
1. Ist diese Folge auch bei der Kreditvergabe für private Eigenheime im Bereich der Sparkasse Fulda eingetreten?
2. Was bedeutet dieser Einbruch für die Situation Wohnungssuchender?
3. Wie können Menschen, die ursprünglich die Errichtung eines Eigenheimes planten überzeugt werden, in ihrem Haus Wohnungen mit Mietpreisbindung vorzusehen?
4. Steht der Möglichkeit der Bereitstellung von Wohnungen mit Mietpreisbindung in Eigenheimen und der kommunalen Wohnungsbauförderung der Passus in der Fuldaer Richtlinie entgegen, dass erst ab 4 Wohneinheiten in einem Objekt städtische Förderung und Darlehn beantragt werden kann?
Karin Masche, Stadtverordnete
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30.09.2016
Anfrage
SVV 14.10.2016
Integration von Kindern und Jugendlichen
Im Juli 2016 waren etwa 600 Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften im Bereich der Stadt Fulda untergebracht. Hinzu kommen untergebrachte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Wir fragen den Magistrat
1. Wie hoch ist der Anteil an Kindern und Jugendlichen bei den etwa 600 Flüchtlingen?
2. Wie viele unbegleitete Jugendliche leben in der Stadt Fulda?
3. Wie ist der Sachstand der Beschulung und der Integration in Sportvereine, Jugendfeuerwehr, Jugendrotkreuz u.ä.
Dr. Naim Wardak . Karin Masche, Fraktionsvorsitzende
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01.10.2016
ANFRAGE
SVV 14.10.2016
Langebrückenstraße – was gibt es Neues?
Wir fragen den Magistrat:
1. Wann entscheidet das Land Hessen über die Bewerbung der Stadt Fulda für das Stadtumbauprogramm mit dem Gebiet Langebrückenstraße/Hinterburg?
2. Gibt es neue Entwicklungen das Areal Langebrückenstraße 14 betreffend oder zeichnen sich solche ab?
3. Könnte der Erlass einer sogenannten Milieuschutzsatzung (Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 B
4. auGB) für das Gebiet um die Langebrückenstraße helfen, den Standort des soziokulturellen Zentrums L14 zu retten?
Ute Riebold
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01.10.2016
ANFRAGE
SVV 14.10.2016
Niesiger Straße: Planfeststellung – Verkehrslenkung – Gültigkeit der B-Pläne
Seit dem 13. September 2016 liegt dem Stadtplanungsamt die Ausarbeitung zum geplanten Aus- und Umbau der Niesiger Straße eines von der „BI Niesiger Straße“ beauftragten Fachanwalts vor.
Wir fragen dazu den Magistrat:
1. Wie werden die darin enthaltenen Begründungen für die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens bewertet?
2. Wie werden die darin enthaltenen Begründungen für die Notwendigkeit verkehrslenkender Maßnahmen bewertet?
3. Wie werden die darin enthaltenen Begründungen hinsichtlich der vermuteten Unwirksamkeit der Bebauungspläne Nr. 042 „Niesiger Straße“ und Nr. 100 „Ortskern Horas“ bewertet?
4. Wird seitens der Stadt bzw. von Seiten Hessen Mobil die Rechtmäßigkeit der vorgelegten Planung und die bisher verneinte Notwendigkeit einer Planfeststellung überprüft?
Ute Riebold
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01.10.2016
ANFRAGE
SVV 14.10.2016
Abraum Dalbergstraße – Gelände Weisensee / Sommer 2016
Die Antwort der Anfrage „Abraum Dalbergstraße – Gelände Weisensee“ (SVV 19.09.2016) bezog sich auf die Auskofferung im Jahr 1997. Gefragt war jedoch nach dem Abraum, der im Sommer dieses Jahres ausgehoben wurde.
Wir fragen den Magistrat nochmals:
1. Wohin wurde der belastete Abraum verbracht, der nach 1997 (zuletzt im Sommer 2016) ausgehoben wurde?
2. Wird dort nur zwischengelagert bzw. wo wird das Material endgelagert?
3. Wie ist die Belastung dieses Abraums klassifiziert?
4. Welche Firmen sind mit der Entsorgung beauftragt?
Ute Riebold
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01.10.2016
ANFRAGE
SVV 14.10.2016
Altlast Bronnzell – geplante Sanierung – Bericht vom 08.09.2016
Der am 08.09.2016 auf Seite 11 der Fuldaer Zeitung veröffentlichte Bericht zur Deponiesanierung Bronnzell enthält einige Ungereimtheiten.
Wir fragen dazu den Magistrat:
1. In der Überschrift des FZ-Berichts heißt es „Bei Deponiesanierung kein Einsatz von belasteten Material“, im Text hingegen ist zu lesen: „Ob tatsächlich Materialien der Einbauklassen Z1.2 oder Z2 … verwendet werden, wird von der Materialverfügbarkeit abhängen.“ Das steht im Widerspruch zueinander. Wie ist der zu erklären?
2. Ein weiterer Widerspruch besteht darin, dass laut o. g. Zeitungsartikel einerseits der Einbau von belastetem Material von der Materialverfügbarkeit abhängt, andererseits jedoch ist der Einbau von belastetem Material nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedarf einer Genehmigung des Regierungspräsidenten (vgl. RP-Bescheid vom 13.10.2011, S. 9, Punkt 2.14). Wie ist dieser Widerspruch einzuordnen?
3. Weiter heißt es im o. g. Bericht: „Der geplante „Deckel“ werde nicht wasserdurchlässig sein, … Eine Verseuchung des südlichen Ortsteils durch die geplante Deponieabdeckung ist ausgeschlossen.“ Steht dies im Widerspruch zu dem Sanierungsvorschlag, laut dem eine Reduktion des Sickerwasseranfalls um 60 % erreicht werden wird*, von dem ein Teil durch Z 1.2- und Z 2-Material direkt an die Ränder geführt wird+ (ein seitlicher Schutz besteht offenbar nicht)+?
*vgl. SL-GEOTECHNIK, „Zusammenfassende Darstellung der Untersuchungsergebnisse / Sanierungsansatz | Sanierung der Altablagerung Bronnzell“, S. 20
+vgl. ebd., S. 21 ff.
Ute Riebold
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01.10.2016
25 Anträge Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
SVV 14.10.2016
Lebendige Demokratie durch mehr Transparenz, Öffentlichkeit, Beteiligung
Wir wollen Demokratie lebendig gestalten. Wichtig hierfür sind transparente Entscheidungsfindungsprozesse, die auf gesellschaftlichen Diskursen und dem Dialog zwischen Entscheidungsträger*innen und Bürger*innen aufbauen und nicht auf parteipolitisch motivierten Festlegungen. Eine nachhaltige an den Menschen dieser Stadt ausgerichtete Stadtplanung braucht kreative Beteiligungsformen und fördert Teilhabe und Partizipation. Beteiligungskultur statt intransparenter Planungen.
Eine in diese Richtung neugefasste Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Fulda ist hierfür ein kleiner, doch wichtiger Baustein.
In diesem Sinne soll die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Fulda folgendermaßen geändert werden:

  Antrag                    Begründung / Erklärung / Hinweis Bezug

GoSvV-Entwurf 2012/13

Bezug

HGO

1 Das Wort „hauptamtliche“ streichen.

Warum ausschließen, zu bestimmten TOP auch ehrenamtliche Magistratsmitglieder hinzuzuziehen? Die HGO differenziert nicht zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitgliedern des Magistrats.

Ältestenrat

§ 2 (3)

§ 9 (2)

S. 2

2 Den Begriff „nicht öffentlich“ streichen.

Im Sinne transparenter Entscheidungsprozesse sollte auch dieses Gremium nicht hinter verschlossenen Türen tagen.

Ältestenrat

§ 2 (4)

 
3 Auf Verlangen einer Fraktion oder mindestens 10 Stadtverordneten wird der Ältestenrat einberufen

Eine Verschärfung der bisherigen Regelung ist nicht notwendig.

Ältestenrat

§ 2 (4)

 
4 Der Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung soll sich an der Einladungsfrist orientieren

Interessent*innen müssen rechtzeitig Bescheid wissen, um Sitzungen bei ihrer Terminplanung berücksichtigen zu können.

Einladungen

§ 4 (2)

§ 58 (1)
5

 

Zuschauer*innen erhalten auf Wunsch Infos zu den Tagesordnungspunkten schriftlich

Nur der Aushang vor dem Sitzungsraum reicht für Menschen, die sich näher informieren möchten, nicht aus.

Einladungen

§ 4 (2)

 
6 Keine Differenzierung der Zugriffsrechte

Die HGO teilt Stadtverordnete nicht in verschiedene Klassen. Die bisherige Praxis, die Zugriffsrechte der Stadtverordneten zu differenzieren, ist nicht im Sinne der HGO. So ist dort ja beispielsweise ausdrücklich geregelt, dass alle Stadtverordneten an nicht öffentlichen Ausschusssitzungen teilnehmen dürfen, nicht nur die Mitglieder. Dennoch sind die nicht öffentlichen Ausgaben der Ausschuss-Niederschriften nur für die ordentlichen Ausschussmitglieder zugänglich. Andere können nur die öffentlichen Niederschriften einsehen, selbst die, die als Vertretung eines verhinderten Mitgliedes teilgenommen haben.

Einladungen

§ 4 (4)

 
7 Stadtverordnetenversammlung kann Bürgerentscheid beschließen

Seit Anfang 2016 können Bürgerentscheide auch durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Um das mehr in den Fokus zu rücken, sollte darauf auch in der GoSvV hingewiesen werden.

Bürgerentscheid

§ neu

§ 8 b
8 Rednerliste in Redeliste ändern

In § 13 (4) steht eine andere Variante als in § 6 (1):

Redner-/innenliste – Redeliste ist einfacher gegendert

Gang der Verhandlungen

§ 6 (1)

+ weitere §§

§ 60 (1)
9 In Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro ist der Go-Entwurf hinsichtlich faire Sprache zu überarbeiten. bezieht sich auf

den gesamten Entwurf

 
10 Fragestunde für Einwohner*innen

Schriftlich eingereichte Fragen werden vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantwortet.

Öffentliche Fragestunde

§ neu

 
11 Einwohner*innenrunde – 60 Minuten vor jeder Ausschusssitzung

Vor den Sitzungen der Ausschüsse dürfen Interessierte zu den Tagesordnungspunkten Fragen stellen oder Informationen geben. Das fördert die Entwicklung einer Beteiligungskultur.

Öffentliche

Einwohner*innenrunde

§ neu

 
12 Kinder, Jugendliche, Beiräte, Kommissionen und Sachverständige mehr beteiligen

Von den in § 8 c HGO geregelten Möglichkeiten der Beteiligung in Stadtverordnetenversammlung, ihren Ausschüssen und den Ortsbeiräten muss im Sinne von lebendiger Demokratie mehr Gebrauch gemacht werden. Die GoSvV wird entsprechend ergänzt.

§ neu

analog wird die

Geschäftsordnung

für die Ortsbeiräte in der Stadt Fulda ergänzt

§ 8 c

§ 62 (6)

13 Wesentliches in die Niederschrift aufnehmen

Es muss künftig z. B. möglich sein, wichtige Hinweise des Magistrates in die Niederschrift aufzunehmen.

Niederschrift

§ 9

§ 61 (1)
S. 1
14 Abstimmung genauer niederschreiben

Es ist immer wieder festzustellen, dass es in der Öffentlichkeit von großem Interesse ist, nicht nur das Abstimmungsergebnis nachlesen zu können, sondern auch erfahren zu können, welche Fraktionen bzw. wie viele Fraktionsmitglieder jeweils mit Ja oder Nein gestimmt bzw. sich enthalten haben.

Niederschrift

§ 9

§ 61 (1)
15 HFA ist nur bei einstimmigen Entscheidungen endgültig zuständig

Grundstücksgeschäfte sowie Darlehensaufnahmen werden – wie bisher – nur bei einstimmigen Entscheidungen dem HFA zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Die regelhafte Übertragung auf den Ausschuss senkt die Transparenz und Öffentlichkeit wichtiger Entscheidungen.

Übertragung von

Zuständigkeiten

§ 12

§ 50 (1)
16 Anfragen dürfen in mehrere einzelne Fragestellungen unterteilt sein

Diese müssen selbstverständlich in einem inneren Zusammenhang stehen. Doch die Einschränkung auf lediglich 3 Teilfragen ist eine nicht hinnehmbare Beschneidung des Fragerechts, also einem Instrument für die Aufgabe, die Verwaltung zu überwachen.

Anträge, Anfragen

und aktuelle Stunde

§ 13 (4)

§ 50 (2)
17 Reihenfolge der Anfragen jederzeit änderbar

Bisher ist es möglich, die Reihenfolge der Anfragen jederzeit zu ändern. Das ist in dem vorgelegten Entwurf nicht mehr möglich. Das ist eine nicht hinnehmbare Einschränkung des Fragerechts.

Anträge, Anfragen

und aktuelle Stunde

§ 13 (4)

§ 50 (2)
18 Überflüssigen Satz streichen

Die Regel für die aktuellen Anfragen „Es werden keine Themen zugelassen, die in den vorgelegten Anfragen und Anträgen angesprochen sind.“ ist überflüssig, da der Satz davor regelt, dass nur Fragen zugelassen sind, die sich nach der Abgabefrist der Anfragen und Anträge ergeben haben. Somit können Anfragen für die aktuelle Stunde nicht Themen der Anfragen und Anträge sein.

Anträge, Anfragen

und aktuelle Stunde

§ 13 (5) S. 4

§ 50 (2)
19 Die Abgabefrist für Anträge verkürzen

Da die Verwaltung keine Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung erstellen muss, sind die einzuhaltenden Fristen nicht angemessen. 7 Tage reichen, um die Anträge noch rechtzeitig kopieren zu können.

Anträge, Anfragen

und aktuelle Stunde

§ 13 (1)

§ 50 (2)
20 Beschluss über die Nichtbefassung eines Antrages bedarf eine Zweidrittelmehrheit

Im Entwurf ist nur eine Mehrheit vorgesehen. Das kann nicht im Sinne unserer Demokratie sein.

Anträge, Anfragen

und aktuelle Stunde

§ 13 (2)

§ 50 (2)
21 Anträge sachgerecht bearbeiten

Sofern ein Antrag nicht innerhalb der 3-Monatsfrist behandelt wird, wird ein Sachstandsbericht gegeben. Der muss beinhalten, wann der Antrag im Ausschuss behandelt werden kann. Zudem wird ergänzt: Ein Sachstandsbericht verhindert, dass der Antrag nach dem Ende der Wahlperiode aus dem Geschäftsgang genommen wird.

Anträge, Anfragen

und aktuelle Stunde

§ 13 (2)

§ 50 (2)
22 Meinungsfreiheit nicht einschränken

Der Satz „Er/Sie ist befugt, Demonstrationen wie z. B. das Mitbringen und Vorzeigen von Transparenten und sonstigen Gegenständen, die eine bestimmte Meinung oder Gesinnung zum Ausdruck bringen und nicht nur beiläufig wahrgenommen werden, und insbesondere geeignet sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung zu stören, zu untersagen.“ wird gestrichen. Der Hinweis des Satz 1 „Der Stadtverordnetenvorsteher/Die Stadtverordnetenvorsteherin wahrt das Hausrecht im Sitzungssaal.“ hat bisher auch gereicht, um den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf zu gewähren.

Ordnung im Sitzungssaal

§ 15 (1) S. 2

§ 60 (1)
23 Übertragung der öffentlichen Sitzungen (Live-Streaming) auf der Website der Stadt

Menschen könnten so auch dann den Sitzungen folgen, wenn eine persönliche Teilnahme nicht möglich ist. Sitzungen müssen öffentlich sein, ein Vetorecht gegen die Übertragung kann es daher nicht geben.

Bedarf wohl einer Ergänzung der Hauptsatzung

Ordnung im Sitzungssaal

§ 15 (6)

+ Hauptsatzung

§ 52
24 Anzeigepflicht

(1) Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung haben während der Dauer ihres Mandats jeweils bis zum 1. Juli eines jeden Jahres die Mitgliedschaft oder eine entgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Körperschaft, Anstalt, Stiftung, Gesellschaft, Genossenschaft oder in einem Verband der/dem Vorsitzenden schriftlich anzuzeigen (§ 26 a HGO).

(2) Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung haben die Übernahme gemeindlicher Aufträge und entgeltlicher Tätigkeiten für die Gemeinde der/dem Vorsitzenden anzuzeigen. § 77 Abs. 2 HGO bleibt unberührt.

So wie in § 26 a HGO vorgeschlagen, wird so das Verfahren näher geregelt.

Anzeigepflicht

§ neu

§ 26 a
25 Bekanntmachungen veröffentlichen, ohne dass die Nutzer*innen dafür bezahlen müssen.

Will man viele Menschen beteiligen, müssen sich möglichst viele informieren können.

Hauptsatzung § 7
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