Stadtverordnetenversammlung 13. Mai 2019

23 – 3/2019

Tagesordnung

Niederschrift

AnträgeAnfragen | Übersicht

Antworten der Anfragen, die in der SVV diskutiert wurden

Antworten der Anfragen, die schriftlich beantwortet wurden

Pressemitteilung Initiativen 

Anfragen und Anträge Die Linke.Offene Liste / Menschen für Fulda

Antworten dieser Anfragen siehe oben  

Stadtverordnetenversammlung 13. Mai 2019   23 – 3/2019

Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung
Aufhebung der Straßenbeitragssatzung

Anfragen
Auwald – artenreicher Lebensraum für viele Tiere
Osthessen-Center – Fahrstühle sanierungsbedürftig, Parkdecks marode, …
L14zwo – aktueller Sachstand
Rechtsradikale Strukturen leider auch in Fulda
Kauf von Immobilien mit Sozialwohnungen
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15.04.2019
Antrag zur unmittelbaren Beratung und Beschlussfassung
SVV  13.05.2019
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Fulda vom 10.06.2005, welche rückwirkend zum 01.01.2001 in Kraft gesetzt wurde. Der Magistrat wird aufgefordert eine Übergangsregelung vorzulegen.
Begründung
Im Hessischen Landtag wird am 9. Mai der entsprechende Gesetzentwurf angehört, der auch landesweite Finanzierungsvorschläge enthält und später im Landtag behandelt werden wird. Sie liegen also auf dem Tisch und stellen eine solide Finanzierung dar. Ein Flickeneppich im Land Hessen sollte vermieden werden.
Weitere Begründung folgt.
Karin Masche

30.04.2019
Anfrage
SVV  13.05.2019
Auwald – artenreicher Lebensraum für viele Tiere
Der Auwald hat einen hohen Anteil stehenden und liegenden Totholzes und stellt einen artenreichen Lebensraum und Rastplatz für viele Vögel und mittlerweile auch den Biber dar.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Besitzt die Stadt Fulda eine faunistische Erfassung und Bewertung für das Teilgebiet „Aueweiher“ der geplanten Landesgartenschau 2023?
  2. Hat die Stadt eine solche Erfassung in Auftrag ergeben?
  3. Wenn ja: Welche Aussagen werden hierin zu dem Eisvogel-Brutplatz und der Graureiherkolonie gemacht

Ute Riebold

30.04.2019
Anfrage
SVV  13.05.2019
Osthessen-Center – Fahrstühle sanierungsbedürftig, Parkdecks marode, …
Seit Juli 2015 ist publik, dass beide Ebenen des zu dem Gebäudekomplex Osthessen-Center gehörenden Parkdecks am Emaillierwerk marode sind. Seit 1. Dezember 2016 ist diese Parkeinrichtung in der Heinrichstraße wegen Lebensgefahr gesperrt. Sanierungsmaßnahmen wurden jedoch nicht einmal begonnen. Ende April wurde öffentlich, dass auch die Aufzüge des bis zu 16 Etagen hohen Wohnblocks dringend sanierungsbedürftig sind. Auch hier droht die Stilllegung. Eine Katastrophe für die vielen hier lebenden Menschen – besonders für diejenigen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Möglichkeiten bestehen für die Stadt Fulda, darauf hinzuwirken, dass eine Sanierung noch vor der drohenden Stilllegung unverzüglich beginnt? Wenn die Personenaufzüge nacheinander saniert würden, könnte das die Situation wenigstens für die Gebäudeteile entschärfen, die durch mehrere Aufzüge erschlossen sind.
  2. Welche kommunalen und staatlichen Ämter / Institutionen sind zuständig dafür, den Zustand von (Wohn)-Gebäuden nach Hinweisen auf gravierende (Sicherheits)mängel (baulich, technisch, brandschutzmäßig …) zu überprüfen, welche sind im speziellen Fall bereits wann tätig geworden?
  3. Unabhängig von einer formalen Zuständigkeit der Stadt Fulda: Wie könnte/würde die Stadt unterstützen, wenn die Aufzüge im OHC über Wochen oder gar Monate nicht genutzt werden könnten und so mobilitätseingeschränkte Menschen faktisch in den Etagen ihrer Wohnungen eingesperrt wären?

Ute Riebold

30.04.2019
Anfrage
SVV  13.05.2019
L14zwo – aktueller Sachstand
Die meisten Initiativen und Projekte des soziokulturellen Zentrums L14 haben nach dem Eigentümerwechsel an dem Areal des ursprünglichen Standortes in der Langebrückenstraße 14 eine vorübergehende Bleibe in der Lindenstraße 2 (L14zwo), in der Ohmstraße 18-20 (Kino35) und in der Jugendkulturfabrik Weimarer Straße 20 (Trommeln) gefunden. Eine dauerhafte Lösung scheint noch nicht safe.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. In welcher Phase befinden sich die Verhandlungen mit der AWO und die Prüfung des städtischen Geländes an der Weimarer Straße 22-26 auf ihre Eignung als neuer Standort des soziokulturellen Zentrums L14zwo, bzw. ist mittlerweile ein anderer Standort angedacht / vorgesehen?
  2. Wie lautet die aktuelle ungefähre Einschätzung, wann neue Räumlichkeiten eingerichtet werden können?
  3. Wie lange können die Übergangsquartiere in der Lindenstraße und in der Ohmstraße noch von den Initiativen und Projekten genutzt werden?

Ute Riebold

30.04.2019
Anfrage
SVV  13.05.2019
Rechtsradikale Strukturen leider auch in Fulda
Zur letzten Stadtverordnetenversammlung im April 2019 gab der Magistrat Antwort auf eine Anfrage zu Aktivitäten mit rechts gerichtetem Hintergrund in Fulda. In der Antwort wurden breit aufgefächert Infostände und Versammlungen von NPD, III. Weg, AfD ua aufgelistet. Bei der Frage jedoch ob Vertreter und Funktionäre solcher Gruppierungen einen persönlichen Bezug zur Region Fulda (Stadt und Landkreis) oder hier ihren Wohnsitz gemeldet haben, antwortete der Magistrat „Dazu liegen der Stadt Fulda keine Erkenntnisse vor“.
Wir fragen

  1. Ist dem Magistrat bekannt, dass die NPD für das Jahr 2017 ein Vermächtnis von 50 000 € in ihrem Rechenschaftsbericht ausweist von einer Person, die seit Jahrzehnten an einer Fuldaer Adresse (Kolping Straße 1A) gemeldet war und dort auch Gewerbeanmeldungen vorlagen (ua Druckerei, Bezirksstelle Lotto Hessen ua.)?
  2. Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Person aus Fulda bereits bei den Winterlagern der inzwischen verbotenen Wiking Jugend in der Rhön, diversen Aufmärschen der Wiking Jugend in der Stadt Fulda, der Wehrsportgruppe des Fuldaern Thomas Brehl, dem FAP Aufmarsch 1993 in Erscheinung trat?
  3. Muss vor diesem Hintergrund die in der Diskussion am 1.4.19 geäußerte Auffassung des Magistrats, dass es keine rechten Strukturen in Fulda gäbe und gegeben habe, überprüft und revidiert werden?
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908223.pdf

Karin Masche

30.04.2019
Anfrage
SVV  13.05.2019
Kauf von Immobilien mit Sozialwohnungen
In der Beantwortung einer Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 1. April für der Bürgermeister Dag Wehner aus: „Die Stadt Fulda verfügt aktuell über keine Sozialmietwohnungen in eigenem Bestand. Alle existierenden sozial geförderten Wohnungen befinden sich im Besitz von Wohnungsunternehmen oder privaten Eigentümer.“
In der weiteren Beantwortung unserer Fragen bezogen auf Perspektiven wird ausgesagt:
„Die Stadt Fulda beabsichtigt im Gebiet des Förderprogramms „Soziale Stadt Ziehers Süd / Ostend“ die Liegenschaft Gallasiniring 8+10 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu Vorzugskonditionen zu erwerben. Der Vertrag sieht unter anderem eine Kaufpreisvergünstigung für die verbindliche Errichtung von Sozialwohnungen vor, welche den Besitzern von Wohnberech-tigungsscheinen vorbehalten sind. Daneben werden auch gemeinwesensorientierte Nutzungen in der Immobilie auf ihre Realisierbarkeit geprüft.“
Wir fragen den Magistrat:

  1. Der Vertrag für den Erwerb des Bundesliegenschaft Gallasiniring 8 und 10 sieht eine Kaufpreisvergünstigung bei Errichtung von Sozialwohnungen vor. Wie viele Sozialwohnungen mit welcher Mietpreis-Bindungsfrist entstehen hier?
  2. Gibt es hier Fristen bis wann die Gebäude im Eigentum der Stadt Fulda bleiben müssen?
  3. Wie plant die Stadt Fulda die Sozialwohnungen im eigenen Bestand zu verwalten?

Karin Masche

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